Bürgermeister Albrecht stellt fest, dass es keine Fragen seitens der Einwohnerschaft gibt.
Bürgermeister Albrecht verweist auf die Sitzungsunterlagen.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der vorhandenen Baulinie im Geltungsbereich der Abrundungssatzung von Wellendingen und beurteilt sich nach § 30 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 4 BauGB. Im Vergleich zum Bestandsgebäude wird die Gebäudehöhe um 38 cm sowie die Wandhöhe um 1,35 m reduziert. Das Vorhaben fügt sich ein. Das Einvernehmen ist erforderlich, § 36 BauGB.
Nach kurzer Diskussion erteilt der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Bürgermeister Albrecht verweist auf den vorliegenden Plan über ein mögliches Schuppengebiet nördlich des Bebauungsplangebietes „Auf dem Altberg – 2. Erweiterung“. Er erklärt, dass er selbst, insbesondere aufgrund der Größe des Gebiets und der angrenzenden Lage zu dem geplanten angrenzenden Baugebiet, sich nicht sicher sei, ob dieser Standort geeignet sei. Man würde mit dem Schuppengebiet weitere Erweiterungen von Wohnbebauung in diesem Bereich für zukünftige Generationen nahezu unmöglich machen.
Weitere Gemeinderatsmitglieder sind zudem der Meinung, dass das Schuppengebiet zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen landwirtschaftlicher Maschinen durch die geplante Wohnbebauung führen würde, was sicherlich den Anliegern nicht passen werde. Anschließend wird über die Sinnhaftigkeit von einer Stromversorgung des Schuppengebietes diskutiert, die auch in der Standortsuche eine Rolle spielen könnte. Während ein Gemeinderat argumentiert, dass eine Stromversorgung von Schuppen heutzutage notwendig sei, alleine schon deshalb, um die Dachflächen mit Fotovoltaikanlagen ausrüsten zu können, sehen andere Mitglieder eine Stromversorgung als nicht notwendig. Es wird auch der Einwand gebracht, dass eine Stromversorgung ein mögliches Schuppengebiet möglicherweise zu einer „Partymeile“ werden lassen könne. Auf Nachfrage erklärt Bürgermeister Albrecht, dass es derzeit tatsächlich sehr viele Interessenten geben würde, darunter seien aber sicher auch einige, die die Schuppen nicht landwirtschaftlich, sondern zum Unterstellen von anderen Dingen benutzen würden. Dies möchte man grundsätzlich unterbinden. Da die Gemeinde Eigentümer der Flächen bleibt und diese verpachten würde, könne man dies entsprechend aber auch über die privatrechtlichen Verträge regeln. Bürgermeister Albrecht bittet nun, zu entscheiden, ob die Planungen eines Schuppengebietes an dieser Stelle weiter vorangetrieben werden sollten, oder ob man sich nicht doch noch einmal andere Standorte anschauen sollte. Er selbst sei der Meinung, dass man im Bereich Bahnhof am alten Bahndamm eventuell noch die Möglichkeit hätte, ein Schuppengebiet zu errichten. Dies könne er mit dem Landratsamt abstimmen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Standort für das Schuppengebiet auf dem Altberg zu verwerfen und beauftragt die Verwaltung mit der erneuten Standortsuche, insbesondere im Bereich des Bauhofes.
Bürgermeister Albrecht erklärt, dass für die Straßen im Bebauungsplangebiet „Auf dem Altberg – 2. Erweiterung“ noch Straßennamen festgelegt werden sollten. In der jüngeren Vergangenheit wurde darauf geachtet, dass Gewannnamen verwendet werden. Demnach würden sich für eine Straße „Auf dem Altberg“ anbieten. Die Verwaltung gibt jedoch zu bedenken, dass es bereits die Straße „Am Altberg“ gibt, was eventuell für Verwechslungen sorgen kann. Dies sei insbesondere für Postboten, aber auch für nicht ortskundige Rettungskräfte sehr schlecht.
Denkbar wäre im Zuge von den südlich des Baugebietes liegenden Straßen („Silcherstraße“, „Schillerstraße“, „Uhlandweg“, „Dürerweg“ und „Goethestraße“) weitere Dichternamen zu nehmen.
Insgesamt seien drei Straßen zu benennen. Bürgermeister Albrecht verweist auf die Vorschläge der Verwaltung:
Planstraße A: „Mörikestraße“
Planstraße B: „Auf dem Altberg“ oder „Hölderlinstraße“
Planstraße C: „Bei der Weiherhalde“ oder „Droste-Hülshoff-Straße“
Aus dem Gremium wird angemerkt, dass insbesondere die Benennung zu Droste-Hülshoff-Straße eventuell zu lang sei.
Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat dennoch einstimmig, die Planstraßen wie folgt zu benennen:
Planstraße A: „Mörikestraße“
Planstraße B: „Hölderlinstraße“
Planstraße C: „Droste-Hülshoff-Straße“
Bürgermeister Albrecht verweist auf die vorliegende Benutzungsordnung der Kindergärten. Auf Wunsch des Leitungsteams des Kinderzentrums Wellendingen wurde die Benutzungsordnung für die Kindertagesstätten aktualisiert und überarbeitet.
Zum einen werde man einen zusätzlichen Passus aufnehmen, der klar definiert, dass die Kindergärten den Kindern die verschiedenen Vereine, Brauchtümer sowie deren Geschichte innerhalb der Gesamtgemeinde erlebbar vorstellen. Durch diesen Passus könne man kritischen Eltern entgegnen, dass dies ein ganz klarer Bildungsauftrag der Einrichtungen sei.
Ferner würden aus pädagogischer Sicht und sicherheitstechnischen Gründen genauere Regelungen zur Schließung der Eingangstür ab 09.00 Uhr getroffen.
Auch werden einige Regelungen zum Mittagessen getroffen.
Schließlich, erklärt Bürgermeister Albrecht, können bisher die Betreuungszeiten in den Kindergärten zum September und in den Kinderkrippen zum April und zum September eines Jahres geändert werden. Insbesondere für Lehrer, aber auch für andere Eltern sei dies nicht günstig, da diese oft erst im September wissen würden, wie sie selbst arbeiten müssten. Deshalb sollte man zukünftig die Betreuungszeiten zum und Oktober ändern können.
Eine Gemeinderätin findet, dass es für die Eltern äußerst unflexibel sei, wenn man nur jährlich bzw. halbjährlich seine Betreuungsform ändern könne und fragt an, ob man das nicht monatlich entscheiden könne. Bürgermeister Albrecht erklärt, dass dies früher so gewesen sei und zu einem enormen Verwaltungsaufwand geführt habe. Zudem könne man in den Kindergärten mit den heutigen gesetzlichen Vorgaben das Personal nicht mehr so vorrätig halten, dass Eltern monatlich die Betreuungszeiten ändern könnten.
Bei einer Gegenstimme wird die Benutzungsordnung mit allen vorgeschlagenen Änderungen beschlossen.
Bürgermeister Albrecht verweist auf die Sitzungsunterlagen und bedankt sich bei allen Spendern.
Der Gemeinderat genehmigt die Annahme sämtlicher der in den Anlagen aufgelisteten Spenden einstimmig.
Bürgermeister Albrecht verweist auf die Sitzungsvorlage.
Der Gemeinderat nimmt den Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis.
– Ernennung von Standesbeamtinnen
Bürgermeister Albrecht gibt dem Gemeinderat zur Kenntnis, dass er Frau Monika Hettinger und Frau Carole Holzwarth zu Standesbeamtinnen ernannt hat.
– Biber
Bürgermeister Albrecht erklärt auf Nachfrage, dass man bereits wisse, dass ein Biber von der Ortsausfahrt Wellendingen in Richtung Neufra aktiv sei. Der Bauhof hätte bereits den Auftrag erhalten, hier entsprechend den Bachbereich aufzuräumen.
In der letzten nicht öffentlichen Sitzung vom 19. Dezember 2024 wurden keine Beschlüsse gefasst.