Sie erhalten Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse, da Sie von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden? Dann sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz gemäß Paragraf 37.3 SGB XI (Qualitätssicherungsbesuch) von einem Pflegedienst durchführen zu lassen. Wir bieten Ihnen diesen Qualitätsberatungsbesuch an. Diese Beratungsbesuche sind als regelmäßige Hilfestellung und pflegefachliche Unterstützung der Pflegepersonen gedacht und sind somit ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege durch eine Pflegeperson. Bei diesem Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI steht die pflegefachliche Beratung im Vordergrund und nicht die Kontrolle.Die Kosten für diesen Beratungsbesuch gemäß 37.3 SGB XI werden von den jeweiligen Pflegekassen zu 100 Prozent getragen; Privatpatientinnen und Privatpatienten erhalten eine Privatrechnung, die sie sich von ihrer privaten Pflegekasse erstatten lassen können.