Aus den Rathäusern

Rasenmähen, Lärm und Mittagsruhe

Im Frühjahr und Sommer, wenn der Rasen sprießt und die Rasenmäher ihren Dienst antreten, kommt es immer wieder zur Frage, wann und wie lange darf man...

Im Frühjahr und Sommer, wenn der Rasen sprießt und die Rasenmäher ihren Dienst antreten, kommt es immer wieder zur Frage, wann und wie lange darf man den Rasenmäher oder andere motorbetriebene Geräte einsetzen?

Geregelt ist dies in der Polizeiverordnung der Gemeinde Epfendorf im § 5 Haus- und Gartenarbeiten, welcher folgenden Wortlaut hat:

Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen von Menschen führen können, dürfen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht ausgeführt werden.

Des Weiteren ist dies ebenfalls im Bundesimmissionsschutzgesetz, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV), geregelt.

Wir bitten Sie, diese Regelungen im Interesse eines guten Miteinanders zu beachten.

Erscheinung
Amtsblatt Epfendorf
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025

Orte

Epfendorf

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Epfendorf
17.04.2025
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