Laut Satzung § 13b Absatz 4 und § 13c Absatz 4 dürfen keine Schalen, Vasen, Blumen, Grablichter oder sonstiger Schmuck auf dem Rasen oder der Grabplatte aufgestellt werden.
Bitte räumen Sie schnellstens Ihren Grabschmuck ab, da die Bauhof-Mitarbeiter nächste Woche mit den Mäharbeiten anfangen.
Sollte der Grabschmuck bis dahin nicht abgeräumt sein, wird dieser entsorgt.