Gemeinde Neckartenzlingen
72654 Neckartenzlingen
Gemeinderat

Ratsplitter aus der Bau- und Verwaltungsausschuss- und Gemeinderatssitzung vom 14.05.2024

Bürgermeisterin Melanie Braun begrüßte den Gemeinderat, die zahlreich erschienenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Presse. Sie gab bekannt, dass...

Bürgermeisterin Melanie Braun begrüßte den Gemeinderat, die zahlreich erschienenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Presse. Sie gab bekannt, dass in der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung der Erwerb des Gebäudes in der Panoramastraße beschlossen wurde. Entstehen sollen hier 5-6 Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen. Weiter berichtete sie, dass der Haushaltsplan für 2024, welcher in der Märzsitzung beschlossen wurde, vom Landratsamt vollumfänglich genehmigt wurde.

Fragestunde

Es wurden Fragen zum Sachstand der Ermsbrücke, der zukünftigen Parkplatzsituation bei der Zehntscheuer und zum Thema Standorte von großen Wahlplakaten im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes gestellt.

Bausache

Ortsbaumeister Schmid stellte im Bau- und Verwaltungsausschuss eine Bausache vor. Der Bauherr beantragt die Nutzungsänderung im Erdgeschoss der Hauptstraße 42. Der Bau- und Verwaltungsausschuss erteilte dem Bauantrag in der eingereichten Form städtebaulich einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.

Baustellenreport

Ortbaumeister Schmid gab bekannt, dass im „Bereich 2“ an den Hochwasserschutzmauern am Neckardamm Geländer installiert wurden und voraussichtlich nach Pfingsten auch wieder der Gehweg für die Fußgänger freigegeben werden könne. Im „Bereich 3“ werde Im Wasen derzeit die Hochwassermauer erhöht. Zu den Sanierungsarbeiten In der Steige berichtete er, dass die Arbeiten gut voranschreiten würden und wir eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Bauleiter vor Ort haben.

Antrag der Freien Bürgerliste Neckartenzlingen – Grundsatzbeschluss Dachbegrünung

Die Freie Bürgerliste Neckartenzlingen (FBL) reichte am 27.04.2024 bei der Verwaltung den Antrag auf einen Grundsatzbeschluss zum Thema Dachbegrünung bei Bauvorhaben mit Flach- bzw. Schrägdächern bis 12° Dachneigung ein. Begründet wurde der Antrag dadurch, dass in Anbetracht des Klimawandels zukünftig hohe Anstrengungen unternommen werden müssen, um diesem entgegenzuwirken. Der Bau- und Verwaltungsausschuss fasste einstimmig den Grundsatzbeschluss, dass zukünftig bei allen Bauvorhaben mit Flach- und Schrägdächern bis 12° Dachneigung der Hinweis an das Landratsamt gegeben wird, dass diese mit einer extensiven Dachbegrünung auszuführen sind. Davon ausgenommen sind Dachgauben oder ähnliche Dachaufbauten.

Antrag Schulversuch Informatik am Gymnasium

Frau Kleinwegen, Lehrerin am Gymnasium Neckartenzlingen, war in der Sitzung zu Gast und erläuterte den „Schulversuch Informatik“. Die Teilnahme am Schulversuch Informatik ermöglicht es dem Gymnasium Neckartenzlingen einen zusätzlichen Bereich Informatik als Modul Basisfach und Modul Leistungsfach anzubieten. Der Gemeinderat stimmte der Antragstellung für den Schulversuch Informatik am Gymnasium Neckartenzlingeneinstimmig zu.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften sowie Baulandumlegung "Oberer Rotenbach II" - Einstellung des Verfahrens

Der Gemeinderat hatte in öffentlicher Sitzung im Dezember 2019 beschlossen, für den Bereich „Oberer Rotenbach II“ einen Bebauungsplan aufzustellen. In öffentlicher Sitzung im November 2020 wurde die Baulandumlegung angeordnet. Zielsetzung war die Ausweisung eines neuen Wohngebietes. Die Aufstellung wurde im Verfahren nach §13b BauGB für die
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren vorgesehen.
Seit dem Aufstellungsbeschluss wurde ein städtebauliches Konzept erarbeitet, verschiedene
Untersuchungen zum Baugrund, zum Lärmschutz und zum Artenschutz wurden durchgeführt. Die Grundstückseigentümer wurden in die Gebietsentwicklung einbezogen, ein
Erschließungsträger wurde eingeschalten. Nun stehen jedoch Themen im Raum, durch die die Fortführung des Verfahrens erheblich erschwert wird.

Bereits mit Wirkung vom 31.07.2020 wurde das Naturschutzgesetz BW (NatSchG BW) um den §33a zur Erhaltung von Streuobstbeständen ergänzt. Dieser Schutz betrifft auch den Streuobstbestand im Planbereich „Oberer Rotenbach II“. Hierüber wurde bereits mehrfach im Gemeinderat berichtet. Eine Umwandlung in eine andere Nutzung, im vorliegenden Fall die Wohnnutzung, ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde möglich. Ein entsprechender Ausnahmeantrag muss Aussagen zum Bedarf der Umwandlung treffen, eine Alternativenprüfung enthalten, die fachliche Bedeutung des Streuobstbestandes darstellen und eine Ausgleichsplanung beinhalten. Vor diesem Hintergrund wurden frühzeitig artenschutzrechtliche Untersuchungen und weitere Untersuchungen zur Wertigkeit des Streuobstbestandes beauftragt. Seit Einführung des §33a NatSchG BW haben sich die Vorgaben für einen entsprechenden Genehmigungsantrag jedoch erheblich verschärft, so dass nach verschiedenen Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde aus heutiger Sicht die Aussicht auf eine Genehmigung fraglich ist. Wesentlicher Grund hierfür ist, dass der Flächennutzungsplan alternative Flächenausweisungen ermöglicht, bei denen mit geringeren Eingriffen zu rechnen ist.

Aufgrund der hohen Hürden für eine Genehmigung der Umwandlung des Streuobstbereiches ist fraglich, ob diese erteilt werden kann. Bei Fortführung des Bebauungsplanes mit dem Heilungsparagraf müsste das Verfahren bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. Dies ist vor dem Hintergrund weiterer notwendiger Planungen und Verfahrensschritten aber unrealistisch. Denkbar wäre es, den Bebauungsplan als Normalverfahren fortzuführen. Hierzu müsste der Flächennutzungsplan geändert werden. Dieser enthält jedoch noch nicht entwickelte Bauflächen und damit alternative Entwicklungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Streuobstthematik werden die Chancen auf eine Genehmigung so einer Flächennutzungsplanänderung als sehr gering eingeschätzt.

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich folgende Beschlüsse:

1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberer Rotenbach II“ wird
eingestellt. Der Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2019 wird aufgehoben.
2. Das Verfahren zur Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften „Oberer Rotenbach II“ wird
eingestellt. Der Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2019 wird aufgehoben.
3. Die Anordnung der Baulandumlegung „Oberer Rotenbach II“ vom 10.11.2020 wird
aufgehoben.

Bebauungsplan Schulstraße - Hafnergasse, 1. Änderung – Satzungsbeschluss

In der öffentlichen Gemeinderatsitzung im März 2024 hatte der Gemeinderat den
Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Schulstraße/Hafnergasse“ im
beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB gefasst und den Entwurf der Planung in der Fassung vom 01.03.2024 gebilligt. Ziel der Planung ist der Erhalt der denkmalgeschützten Zehntscheuer durch Umsetzung eines Nutzungskonzeptes für Wohnungen und eine gewerbliche Einheit. Die Freiflächen entlang der Schulstraße sollen von Bebauung freigehalten werden. ZurRegelung der Parkierung sollen Stellplätze für die Zehntscheuer ermöglicht werden. Es wird aber auch weiterhin öffentliche Stelleplätze geben. Die detaillierte Planung soll im Zuge der Schulstraßensanierung erfolgen. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wurde in der Zeit vom 06.04.2024 bis 07.05.2024 im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit wurden auch die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die vorgetragenen Stellungnahmen entsprechend den beiliegenden Stellungnahmen der Verwaltung und Planer berücksichtigt bzw. wird ihnen entsprechend den beiliegenden Stellungnahmen der Verwaltung und Planer nicht entsprochen.
2. Der im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellte Bebauungsplan
„Schulstraße/Hafnergasse – 1. Änderung“ in der Fassung vom 01.03.2024/07.05.2024 wird nach §10 BauGB i.V. mit §4 GemO als Satzung beschlossen.
3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a
BauGB aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Schulstraße/Hafnergasse – 1.
Änderung“ in der Fassung vom 01.03.2024/07.05.2024 werden nach §74 LBO i.V.
mit §4 GemO als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Schulstraße/Hafnergasse – 1. Änderung“ in der Fassung vom 01.03.2024/07.05.2024 wird gebilligt.

Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl am 03.11.2024

Die Verwaltung informierte darüber, dass entsprechend § 11 KomWG ein Gemeindewahlausschuss für die Bürgermeisterwahl am 03.11.2024 zu bilden sei. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Verwaltungsvorschlag zur vorgestellten Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses zu. Weiter beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die Bewerbervorstellung zur Wahl des Bürgermeisters in der Melchior-Festhalle Neckartenzlingen am Donnerstag, 17.10.2024 um 19.00 Uhr stattfindet.

Zwischenstand Starkregenrisikomanagement

Frau Mirold-Stroh war in der Sitzung zu Gast und stellte den Zwischenstand zum Thema Starkregenrisikomanagement vor. Die zentralen Bausteine dieses seien die Erarbeitung einer Gefährdungsanalyse, einer Risikoanalyse und ein daraus resultierendes Handlungskonzept. Es wurde in der Sitzung bisher nur die Gefährdungsanalyse vorgestellt, die Ausarbeitung der Maßnahmen wird in einer der nächsten Sitzungen präsentiert.

Fazit der Vorstellung war, dass die Gemeinde mit den kommenden Maßnahmen die Gefahr nur minimieren kann und es kein 100 % Schutz vor Starkregen geben kann. Jeder Hausbesitzer ist dazu aufgerufen, aufgrund der vorgestellten Karten auch eine Eigenvorsorge zu treffen. Informationen dazu werden im Rahmen des Starkregenrisikomanagements noch erfolgen. Die Präsentation zum Starkregenrisikomanagement können Sie auf unserer Homepage im Ratsinfosystem einsehen.

Teilregionalplan Windenergie der Region Neckar-Alb - Betroffenheit der Gemeinde Neckartenzlingen

Wie der Verband Region Stuttgart hat nun auch die Region Neckar-Alb die Fortschreibung
des Regionalplans in Bezug auf Windenergie vorgenommen. Die Regionalversammlung Neckar-Alb hat am 05.12.2023 den Teilregionalplan Windenergie beschlossen und die Geschäftsstelle beauftragt, das erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen. Im aktuellen Planungsstand betrifft eine ausgewiesene Fläche die Gemeinde
Neckartenzlingen direkt. An der Gemarkungsgrenze auf Mittelstädter Seite wurde eine Fläche ausgewiesen. Die Verwaltung schlug eine ablehnende Stellungnahme vor. Die Verwaltung sieht diesen Standort als unverhältnismäßig in Bezug zur notwendigen Rodung des Waldes an. Man stehe dem Thema grundsätzlich offen gegenüber, ist es doch ein wichtiger Bestandteil der Klimapolitik. Jedoch sieht die Verwaltung andere Freiflächen bei deutlich weniger Rodung bis keiner, unverkennbar im Vorrang an. Der Gemeinderat nahm von dem Teilregionalplan Windenergie der Region Neckar-Alb Kenntnis und beschloss mehrheitlich, die Verwaltung zu beauftragen eine ablehnende Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens aufgrund der Rodung des Waldes, in Bezug auf die geplanten Flächen in Mittelstadt abzugeben. Und auf andere Freiflächen zu verweisen.

Beschaffung eines neuen Fahrzeugs für den Wassermeister

Durch die tägliche Beanspruchung des Fahrzeuges weist dieses mittlerweile sehr starke
Mängel, wie Wassereintritt am Dach, defekte Stoßdämpfer, Durchrostung des Schwellers
und Achsschäden auf. Aus diesem Grund hat sich die Verwaltung gemeinsam mit dem Bauhof auf die Suche nach einem adäquaten Ersatz gemacht. Die Prüfung und Wertung der Angebote hat ergeben, dass die Firma „Jahreswagen Outlet Reichert GmbH“ aus Dettingen an der Erms mit einer geprüften Leasingsumme von 413,34 € das preisgünstigste Angebot abgegeben hat. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Beschaffung des neuen E-Fahrzeuges für den Wassermeister im Leasing.

Mitteilungen und Sonstiges

Auf Nachfrage aus dem Gremium zum Sachstand des Lärmaktionsplans, teilte Bürgermeisterin Braun mit, dass ihr vom Landratsamt noch keine Rückmeldung vorliege, wann die Beschilderung angebracht werden soll.

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2024

Orte

Altdorf
Altenriet
Bempflingen
Neckartailfingen
Neckartenzlingen

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Neckartenzlingen
17.05.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto