Grundsätzlich sind Ratten nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Wer Rattenbefall feststellt, hat diesen unverzüglich beim Ordnungsamt anzuzeigen.
Die Stadt Oberndorf a. N. führt Rattenbekämpfungsmaßnahmen im Rahmen einer angepassten Beköderung in den Abwasserschächten der Kanalisierung durch. Die Wege in der Kanalisation sind für die Tiere wie Straßen, auf denen sie sich gut und sicher bewegen können.
Für die Bekämpfung von Ratten auf Privatgrundstücken sind jedoch die Eigentümer und Hausverwaltungen selbst zuständig und verantwortlich. Grundsätzlich kann die Bekämpfung eigenverantwortlich durchgeführt werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt jedoch immer die Beauftragung eines Kammerjägers. Diese Fachfirmen bringen Köder sicher aus und übernehmen auch das sogenannte Monitoring, also die Überwachung der Maßnahmen und ggf. deren Anpassung. Wichtig ist immer, dass Kinder und z. B. Haustiere oder auch andere Wildtiere vor einer versehentlichen Aufnahme der Köder geschützt werden.
Deshalb ist auch die offene Auslegung von Ködern gesetzlich verboten, um Menschen und Tiere nicht zu gefährden.
Werden folgende Hinweise befolgt, kann dies helfen, Ratten vorzubeugen und sie zu bekämpfen:
Für weitere Informationen zum Rattenbefall steht Ihnen das Ordnungsamt zur Verfügung.