Aus den Rathäusern

Ratten – vorbeugen, vermeiden und bekämpfen

Grundsätzlich sind Ratten nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen...

Grundsätzlich sind Ratten nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Wer Rattenbefall feststellt, hat diesen unverzüglich beim Ordnungsamt anzuzeigen.

Die Stadt Oberndorf a. N. führt Rattenbekämpfungsmaßnahmen im Rahmen einer angepassten Beköderung in den Abwasserschächten der Kanalisierung durch. Die Wege in der Kanalisation sind für die Tiere wie Straßen, auf denen sie sich gut und sicher bewegen können.

Für die Bekämpfung von Ratten auf Privatgrundstücken sind jedoch die Eigentümer und Hausverwaltungen selbst zuständig und verantwortlich. Grundsätzlich kann die Bekämpfung eigenverantwortlich durchgeführt werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt jedoch immer die Beauftragung eines Kammerjägers. Diese Fachfirmen bringen Köder sicher aus und übernehmen auch das sogenannte Monitoring, also die Überwachung der Maßnahmen und ggf. deren Anpassung. Wichtig ist immer, dass Kinder und z. B. Haustiere oder auch andere Wildtiere vor einer versehentlichen Aufnahme der Köder geschützt werden.

Deshalb ist auch die offene Auslegung von Ködern gesetzlich verboten, um Menschen und Tiere nicht zu gefährden.

Werden folgende Hinweise befolgt, kann dies helfen, Ratten vorzubeugen und sie zu bekämpfen:

  • Halten Sie Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen.
  • Entsorgen Sie Müll ausschließlich in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern – niemals daneben. Lagern Sie Gelbe Säcke und Müllsäcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich und nicht auf der Straße oder im Freien.
  • Die Lagerung von Abfällen oder Sperrmüll für längere Zeit ist unbedingt zu vermeiden.
  • Keller sollten regelmäßig entrümpelt werden, um den Ratten keine Nist- und Unterschlupfmöglichkeiten zu bieten.
  • Achten Sie in Ihrem Umfeld auf Hygiene und Sauberkeit. Verschließen Sie offene Stellen jeder Art (etwa Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, damit Ratten nicht in die Gebäude gelangen können.
  • Entsorgen Sie Lebensmittel- und Speisereste keinesfalls über die Toilette oder das Spülbecken und somit über die Kanalisation.
  • Verwenden Sie geschlossene Komposter und geben Sie nur das in den Kompost, was auch dort hingehört.
  • Lassen Sie keine für Haustiere oder Vögel vorgesehene Futterquelle unkontrolliert offenstehen.

Für weitere Informationen zum Rattenbefall steht Ihnen das Ordnungsamt zur Verfügung.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Oberndorf a.N.
Ausgabe 45/2024

Orte

Oberndorf am Neckar

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadtverwaltung Oberndorf a.N.
08.11.2024
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