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Rechnungsamt - Gebühren und Steuern

Fälligkeiten Gebühren und Steuer Wichtig für Barzahler! Verbrauchsgebühren Wasser/Abwasser Wir weisen darauf hin, dass die Abschläge...

Fälligkeiten Gebühren und Steuer

Wichtig für Barzahler!

Verbrauchsgebühren Wasser/Abwasser

Wir weisen darauf hin, dass die Abschläge für Wasser/Abwasser jeweils am 31.03. / 30.06. / 30.09. / 27.12. eines jeweiligen Jahres zur Zahlung fällig sind.

Grundsteuer

Die Fälligkeiten der Grundsteuer sind am 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. eines jeden Jahres.

Die Grundsteuer kann auch auf Jahreszahler umgestellt werden (immer fürs Folgejahr). Dies können Sie unter Rechnungsamt@Kronau.de beantragen.

Gewerbesteuer

Die Fälligkeiten der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind am 15.02. / 15.05. /15.08. / 15.11. eines jeden Jahres.

Wir bitten um rechtzeitige Überweisung.

Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung der Zahlungstermine ersucht. Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahngebühren und der gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben, bzw. muss bei weiterem Verzug die Zwangsbeitreibung angeordnet werden.

Bei Steuerzahlern mit entsprechendem SEPA-Mandat werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Girokonto abgebucht. Sollten Sie an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen wollen, so füllen Sie das beigefügte SEPA-Mandat aus und senden es unterschrieben an uns zurück.

Helfen Sie Zeit und Kosten sparen! Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift rechtzeitig

Insbesondere am Jahresanfang können viele Bescheide auf Grund falscher Anschriften nicht zugestellt werden. Daher werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, einen Wohnungswechsel dem Team Kommunalsteuern schriftlich bzw. per E-Mail (Rechnungsamt@Kronau.de) schnellstmöglich mitzuteilen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Kronau
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

Orte

Kronau

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Kronau
25.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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