Aus den Rathäusern

Rechnungsamt - Hundesteuermeldepflicht

Hundesteuer-Meldepflicht Die Eigentümer und Besitzer von Hunden werden darauf aufmerksam gemacht, dass nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kronau...

Hundesteuer-Meldepflicht

Die Eigentümer und Besitzer von Hunden werden darauf aufmerksam gemacht, dass nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kronau jeder über 3 Monate alte Hund auch während des Jahres bei der Gemeinde angemeldet werden muss.

Die Anmeldung/Abmeldung der Hundesteuer kann

per E-Mail (Rechnungsamt@Kronau.de)

oder im Bürgerbüro

vorgenommen werden

Einen entsprechenden Vordruck finden Sie auch im Internet unter www.Kronau.de.

Wir weisen darauf hin, dass auch der Zweithund und jeder weitere Hund angemeldet werden müssen.

Die Anmeldung entfällt nur für diejenigen Hunde, für die das Rechnungsamt bereits einen Steuerbescheid erlassen hat.

In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals darauf hin, dass die Hundehalter die von ihnen gehaltenen, außerhalb der von ihnen bewohnten Häuser oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden, anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen haben.

Sollte die Hundemarke mal verloren gehen, dann erhalten Sie im Bürgerbüro eine Ersatzmarke.

Ihr Rechnungsamt

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Kronau
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

Orte

Kronau

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Kronau
25.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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