Die Eigentümer und Besitzer von Hunden werden darauf aufmerksam gemacht, dass nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kronau jeder über 3 Monate alte Hund auch während des Jahres bei der Gemeinde angemeldet werden muss.
Die Anmeldung/Abmeldung der Hundesteuer kann
per E-Mail (Rechnungsamt@Kronau.de)
oder im Bürgerbüro
vorgenommen werden
Einen entsprechenden Vordruck finden Sie auch im Internet unter www.Kronau.de.
Wir weisen darauf hin, dass auch der Zweithund und jeder weitere Hund angemeldet werden müssen.
Die Anmeldung entfällt nur für diejenigen Hunde, für die das Rechnungsamt bereits einen Steuerbescheid erlassen hat.
In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals darauf hin, dass die Hundehalter die von ihnen gehaltenen, außerhalb der von ihnen bewohnten Häuser oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden, anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen haben.
Sollte die Hundemarke mal verloren gehen, dann erhalten Sie im Bürgerbüro eine Ersatzmarke.
Ihr Rechnungsamt