Immer wieder werden Wasserzähler und -leitungen durch Frosteinwirkung beschädigt. Die entstandenen Kosten für die Instandsetzung eingefrorener Zähler sowie Leitungen müssen nach den satzungsrechtlichen Regelungen vom Hauseigentümer getragen werden. Es wird deshalb gebeten, nachfolgende Hinweise zu beachten, um Frostschäden an Wasserzählern und -leitungen zu vermeiden.