Dies und das

Regelmäßige Kontrolle des Wasserverbrauchs/Sicherung vor Frost

Es kommt häufig vor, dass aufgrund von Defekten am Wasserleitungsnetz und an sanitären Einrichtungen innerhalb von Gebäuden ein Wasserverlust entstehen...

Es kommt häufig vor, dass aufgrund von Defekten am Wasserleitungsnetz und an sanitären Einrichtungen innerhalb von Gebäuden ein Wasserverlust entstehen kann, der erst bemerkt wird, wenn der Wasserzähler abgelesen wird oder die Wasserzins- und Abwassergebührenabrechnung einen hohen Verbrauch aufweist.

Da die Wasserzähler im Selbstauskunftsverfahren nur ein Mal im Jahr abgelesen werden, kann z. B.: durch eine defekte Wasserleitung zum Gartenwasserhahn, eine ständig fließende Toilettenspülung, ein defektes Überdruckventil an der Heizung oder an Warmwasserboilern, leicht ein Wasserverbrauch entstehen, der um einige hundert Kubikmeter höher als gewöhnlich ist. Da die Stadt nach den Bestimmungen der Wasserversorgungssatzung und der Abwassersatzung auch den erhöhten Wasserverbrauch berechnen muss und der abgelesene Wasserverbrauch neben der Niederschlagswassergebühr auch Grundlage für die zu berechnende Abwassermenge ist, kann dem Anschlussnehmer ein finanzieller Schaden entstehen.

Die Gemeinde bittet Sie deshalb, regelmäßig anhand des Zählerstandes der Wasseruhr Ihren laufenden Wasserverbrauch zu kontrollieren. Bitte achten Sie besonders darauf, dass bei der Zählerkontrolle keine Wasserabnahme im Gebäude erfolgt. Sollte sich das in der Wasseruhr befindliche Zählerrädchen drehen, obwohl kein Wasser entnommen wird, deutet dies auf einen Defekt hin, der nach der Wasseruhr aufgetreten ist. Eine Kontrolle und schnelle Reparatur liegt damit im Interesse des Wasserabnehmers und schont Ihre Finanzen.

Wie der Gemeinde bekannt ist, besteht die Möglichkeit, derartige Schäden teilweise über die Wohngebäudeversicherung (Leitungswasserschaden) abzusichern, soweit es sich um die Berechnung vom Wasserzins handelt. Die Abwassergebühr ist davon ausgenommen.

Bitte denken Sie in diesem Zusammenhang auch daran, Ihren Wasserzähler vor Frost zu schützen, bzw. entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen für den Winter zu treffen. Sollte es aus irgendwelchen Gründen vorkommen, dass der Wasserzähler doch einmal einfriert, setzen Sie sich am besten mit einer Fachfirma in Verbindung.

Erscheinung
`s Blättle – Amtsblatt der Gemeinde Hausen ob Verena
NUSSBAUM+
Ausgabe 46/2024

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Hausen ob Verena

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Panorama
von Bürgermeisteramt Hausen ob Verena
15.11.2024
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