Die Raumordnungsbehörde beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS), Referat 21 Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz, hat das von der höheren Immissionsschutzbehörde beim RPS, Referat 54.1 Industrie – Schwerpunkt Luftreinhaltung, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beantragte Zielabweichungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb eines Klärschlammheizkraftwerkes in Walheim nach umfassender Prüfung abgeschlossen und mit Entscheidung von Donnerstag, 23. Mai 2024, eine Abweichung vom Regionalplan zugelassen. Das geplante Klärschlammheizkraftwerk (KHKW) ist somit am vorgesehenen Standort in Walheim raumordnerisch vertretbar und mit den Grundsätzen des Regionalplans vereinbar. Diese Entscheidung nimmt die im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu treffende Entscheidung über den eingereichten Antrag auf Errichtung und Betrieb des geplanten Klärschlammheizkraftwerkes der Vorhabenträgerin nicht vorweg. Der vollständige Text der Presseerklärung des Regierungspräsidiums ist über die Homepage der Gemeinde www.gemmrigheim.de unter „Aktuelles“ zu finden. Die Gemeinde wird die Folgen der zugelassenen Zielabweichung bewerten und ggf. weitere Maßnahmen in Angriff nehmen.