Die Rehkitzrettung Straubenhardt e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich dafür einsetzt, dass bei der alljährlichen Mahd der Wiesen in Straubenhardt und Umgebung keine Wildtiere mehr übermäht, verletzt oder getötet werden. Dazu werden die Wiesen vor dem Mähen mit Drohnen abgesucht und gefundene Tiere bis zum Abschluss der Mahd in Sicherheit gebracht.
Wie in den letzten Jahren haben wir vom Regierungspräsidium Karlsruhe eine „Ausnahmegenehmigung für das Überfliegen von Teilflächen in Naturschutzgebieten mit einer Drohne zur Rehkitzrettung“ erhalten. Wir müssen das RPK vor dem Einsatz informieren und uns an strikte Vorgaben halten – bitte beachten Sie, dass Drohnenflüge ohne Ausnahmegenehmigung in Schutzgebieten nicht erlaubt sind!
Es gibt Studien, die negative Auswirkungen auf die Vogelwelt durch Drohnenflüge belegen. Vögel und andere Wildtiere können Drohnen als Bedrohung wahrnehmen, was zu Stress führt, sie in die Flucht treibt oder zu Angriffen provoziert. Das ist eine Belastung für die Tiere und kann das Überleben und den Fortpflanzungserfolg beeinträchtigen. Aus diesen Gründen sind Drohnenflüge in Schutzgebieten verboten. Um Störungen so gering wie möglich zu halten, werden wir die vom Regierungspräsidium Karlsruhe vorgegebenen Verhaltensregeln für den Drohnenflug einhalten, zum Beispiel die Verwendung einer leisen Drohne, eine konstante Fluggeschwindigkeit und festgelegte Flugrouten.
In unserem Fall wäre die Störung auf wenige Tage im Jahr begrenzt – für die Dauer von jeweils ca. 15 Minuten für eine ca. 2 ha große Wiese. Die für uns in Frage kommenden Wiesenflächen liegen in den Naturschutzgebieten „Pfinzquellen“ (außerhalb der Kernzone, aber zuzüglich einer Fläche in Gewann „Eichenzeil"), „Mistwiesen“ und „Albtal und Seitentäler“ (Gewanne "Holzwiesen", „Reutwiesen“, „Hundloh“ und „Scheiblingswiese“). Unsere Ausnahmegenehmigung ist jeweils vom 1. Mai bis zum 15. Juli befristet.
Die Drohne fliegt dabei mit konstanter Geschwindigkeit und so wenig Flugmanövern wie möglich auf einer Höhe von mindestens 40 Metern ausschließlich über die zu mähenden Wiesen. Umgebende Feldgehölze werden nicht überflogen. Der Flugeinsatz findet ausschließlich kurz vor der Mahd statt und muss vor Beginn der Mahd abgeschlossen sein, um Kollisionen mit Vögeln zu vermeiden. Zu bekannten Brutstätten geschützter Vogelarten wird ein Abstand von 50 m eingehalten.
Soweit der Hinweistext des Regierungspräsidiums.
Wegen der zunehmenden Anzahl an Anfragen von Landwirten benötigen wir dringend personelle Unterstützung. Wenn Sie aktiv helfen wollen, melden Sie sich einfach unter rehkitzrettung-straubenhardt@web.de oder wählen Sie die Nummer 07082 414379 und sprechen direkt mit uns. Das Fliegen einer Drohne und den Umgang mit dem Navigationsgerät können Sie (wenn nötig) bei uns lernen, der Mut zum beherzten Zupacken kommt mit der Erfahrung. Ein gut versteckt im Gras liegendes Kitz zu finden und mit eigenen Händen vor dem sicheren Tod zu bewahren, ist ein unvergessliches Erlebnis.
Sie können auch einfach Mitglied in unserem Verein werden. Wir freuen uns über jede Spende auf das Vereinskonto DE17 6665 0085 0008 2391 69 bei der Sparkasse Pforzheim Calw oder über Paypal unter der oben genannten E-Mail-Adresse.