Gemeinde Malsch bei Heidelberg
69254 Malsch (bei Wiesloch)
Aus den Rathäusern

Reinigungspflicht von Gehwegen und öffentlichen Verkehrsflächen

Vermehrt mussten wir in letzter Zeit feststellen, dass die Bepflanzung aus Privatgrundstücken (Hecken u. a.) auf die öffentliche Gehwegfläche bzw. auf...

Vermehrt mussten wir in letzter Zeit feststellen, dass die Bepflanzung aus Privatgrundstücken (Hecken u. a.) auf die öffentliche Gehwegfläche bzw. auf die Fahrbahn ragt. Gehwege bzw. entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn sind ebenfalls vom Bewuchs zu befreien.

Laut Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege ist jeder Eigentümer von Grundstücken in der geschlossenen Ortslage dazu verpflichtet, den Gehweg und wenn kein Gehweg vorhanden ist, die angrenzende Straße von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub zu reinigen.

Wir bitten die Straßenanlieger um Beachtung und Einhaltung der Reinigungspflicht.

Ihre Gemeindeverwaltung

Erscheinung
Malscher Gemeinde Rundschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 37/2024

Orte

Malsch (bei Wiesloch)

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Malsch bei Heidelberg
11.09.2024
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