Vermehrt mussten wir in letzter Zeit feststellen, dass die Bepflanzung aus Privatgrundstücken (Hecken u. a.) auf die öffentliche Gehwegfläche bzw. auf die Fahrbahn ragt. Gehwege bzw. entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn sind ebenfalls vom Bewuchs zu befreien.
Laut Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege ist jeder Eigentümer von Grundstücken in der geschlossenen Ortslage dazu verpflichtet, den Gehweg und wenn kein Gehweg vorhanden ist, die angrenzende Straße von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub zu reinigen.
Wir bitten die Straßenanlieger um Beachtung und Einhaltung der Reinigungspflicht.
Ihre Gemeindeverwaltung