Wer im Lauf des Jahres eine Urlaubsreise plant, sollte auch an die Gültigkeit des Reisepasses oder Personalausweises denken. Sollten die Dokumente bereits abgelaufen sein, müssen die neuen Papiere rechtzeitig vor dem Reiseantritt beantragt werden, auch wenn man darauf meist nur noch zwei bis drei Wochen warten muss. Wer ganz eilig einen Reisepass benötigt, kann einen „Express-Pass“ beantragen, der innerhalb von drei bis höchstens fünf Tagen nach der Antragsstellung vorliegt. Allerdings ist dies mit bundeseinheitlich festgesetzten, hohen Gebühren verbunden. Für „Vielreisende“ gibt es außerdem einen Reisepass mit 48 anstatt der üblichen 32 Seiten. Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen. An der Grenze oder am Flughafen können vorläufige Pässe nicht ohne Weiteres ausgestellt werden, denn dafür ist die Genehmigung der Wohngemeinde erforderlich. Ein ungültiges Ausweisdokument bedeutet immer zumindest unangenehmen Zeitaufwand und zusätzliche Kosten, ganz unabhängig davon, dass auftretende Komplikationen die Urlaubsfreude trüben.
Wer einen Reisepass oder Personalausweis benötigt, muss mit einem neuen Passbild (der Hintergrund muss einfarbig hell sein – idealerweise neutral grau – und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen) sowie dem Altdokument oder einer Geburtsurkunde selbst ins Rathaus kommen. Für Reisepässe und Personalausweise muss das Lichtbild biometrietauglich sein. Daher sollte der Fotograf auf den Zweck des Fotos hingewiesen werden. Das persönliche Erscheinen ist deshalb wichtig, weil vor der Behörde persönlich eine Unterschrift geleistet werden muss, die später im Ausweis bzw. Pass erscheint. Außerdem müssen im Reisepass und Personalausweis Fingerabdrücke aufgenommen werden.
Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis, außerhalb der EU einen Reisepass.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder geben die Reiseveranstalter oder das Auswärtige Amt im Internet unter www.auswaertiges-amt.de. Das Bürgermeisteramt Neuweiler informiert zu allen übrigen Fragen um die Ausweise unter Telefon 9298-12 oder im Bürgerbüro. Nachstehend sind die derzeit geltenden Gebührensätze für die verschiedenen Ausweispapiere aufgeführt:
Reisepass | ||||
32 Seiten | 48 Seiten | Expresspass 32 Seiten | Expresspass 48 Seiten | |
Antragsteller unter 24 Jahren (6 Jahre gültig): | 37,50 € | 59,50 € | 69,50 € | 91,50 € |
Antragsteller ab 24 Jahren (10 Jahre gültig): | 70,00 € | 92,00 € | 102,00 € | 124,00 € |
Vorläufiger Reisepass | 26,00 € | |||
Personalausweis | ||||
Antragsteller unter 24 Jahren (6 Jahre gültig): | 22,80 € | |||
Antragsteller ab 24 Jahren (10 Jahre gültig): | 37,00 € | |||
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig): | 10,00 € | |||
eID-Karte | ||||
Eid-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes: | 37,00 € |