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Rentenerhöhung von 3,74 Prozent – Auszahlungsänderungen im Frühjahr

31.03.2025, von: Julia Frediani Rentnerinnen und Rentner werden in den kommenden Monaten mehrfache Änderungen in den Auszahlungen der Deutschen Rentenversicherung...

31.03.2025, von: Julia Frediani

Rentnerinnen und Rentner werden in den kommenden Monaten mehrfache Änderungen in den Auszahlungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV kurz für Deutsche Rentenversicherung) bemerken.

Ab März: Neuer Krankenkassen-Zusatzbeitrag

Die Bezüge einiger Rentnerinnen und Rentner können schon im Januar aufgrund des neu berechneten Grundrentenzuschlags gestiegen oder gesunken sein. Damit nicht genug: Für alle Rentnerinnen und Rentner hat sich der neue Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung zum 1. März verändert. Bisher waren sie zwei Monate von der Erhöhung des Zusatzbeitrags für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV kurz für Gesetzliche Krankenversicherung) verschont geblieben. Dieser war schon zum Jahresbeginn für alle Arbeitnehmerinnen und -nehmer um durchschnittlich 0,8 Prozentpunkte gestiegen. Die meisten Seniorinnen und Senioren bezahlen diesen Zusatzbeitrag zur Hälfte.

Ab Juli: Höherer Pflege-Beitrag auf einen Schlag

Eine weitere Belastung steht noch bevor: Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist ab dem 1. Januar erhöht worden, für Rentnerinnen und Rentner werden diese Beitragssteigerungen allerdings angesammelt und mit einem Schlag erst von der Juli-Auszahlung abgezogen. Des Weiteren werden Rentnerinnen und Rentner mit Kindern unter 25 Jahren Pflegebeiträge in der April- oder Mai-Auszahlung erstattet. Die diesjährige Rentenerhöhung liegt bei 3,74 Prozent, das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verkündet. Sie wird ab Juli ausgezahlt. Aufgrund der höheren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wird vielen Menschen von der Rente weniger auf dem Konto bleiben. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt: „Mit der Rentenerhöhung läuft das Mindestrentenniveau von 48 Prozent aus: Dieses Sicherheitsnetz muss von der neuen Regierung schnell im Gesetz verankert werden, da sonst die Renten hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben.“

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Ausgabe 17/2025

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