Ob die Vereinbarung eines Termins, die Beantragung von Wohngeld oder die Reservierung eines Wunschkennzeichens: Im neuen Serviceportal des Rhein-Neckar-Kreises finden Einwohnende und Unternehmen ab sofort alle Online-Dienstleistungen und digitalen Services des Landratsamtes auf einen Blick. Rund um die Uhr und ortsunabhängig ist dieses ab sofort unter www.Service-RNK.de abrufbar.
Für erste ausgewählte Leistungen steht sogar die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Videosprechstunde zur Verfügung. Zur Hilfe steht einem dabei der von der Homepage des Kreises bekannte und für den Einsatz im Serviceportal erweiterte Chatbot „Service-RNKarlo“. Für eine sichere Übermittlung von Dokumenten ist zudem mit einer integrierten Dateiupload-Funktion gesorgt.
Kernstücke des neuen Portals: verbesserte Online-Terminvereinbarung und Videosprechstunden für erste Pilotleistung
Als zentrales Element wurde im Zuge der Portaleinführung mit der Umstellung auf ein neues Terminbuchungssystem samt zugehöriger Kundenaufrufanlage begonnen. Bereits seit Mitte August optimiert die neue Lösung die Kundenströme in den Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörden als am stärksten frequentierten Bereichen. Kundinnen und Kunden haben seitdem an allen drei Standorten des Straßenverkehrsamtes – in Wiesloch, Weinheim und Sinsheim – die Möglichkeit, sich per QR-Code an einem Selbstbedienungsterminal selbstständig zu ihrem Termin einzuchecken und ihre voraussichtliche Wartezeit transparent einzusehen.
Die größte Neuerung stellt dennoch das neue Format der Videosprechstunden dar: Dieses ermöglicht Einwohnerinnen und Einwohnern erste ausgewählte Anliegen des Gesundheitsamtes gemeinsam mit ihrer Sachbearbeitung per Videochat zu bearbeiten. Um den Service nutzen zu können, werden lediglich ein internetfähiges Gerät wie ein PC, ein Notebook, ein Tablet oder ein Smartphone, das mit Mikrofon und Kamera ausgestattet ist, benötigt. Eine App oder ein Programm müssen nicht installiert werden, da der Service browserbasiert ist. Auch Formulare können direkt während der Online-Sitzung im Browser ausgefüllt und per Touchpad oder TAN-Verfahren unterschrieben werden. Zur Legitimation wird der gültige Lichtbildausweis über die Kamera geprüft, und alle relevanten Fragen gestellt, um einen möglichen Datenmissbrauch zu verhindern.
Als erste Pilotleistung ist mit der Beantragung der Zweitschrift der Infektionsschutzbelehrungsbescheinigung eine Leistung des Gesundheitsamtes im Videosprechstundenformat verfügbar. Diese steht den Einwohnenden des Rhein-Neckar-Kreises nach vorheriger Online-Terminvereinbarungen zur Verfügung – kann jedoch selbstverständlich auch weiterhin vor Ort abgewickelt werden.
Und auch die zahlreichen Online-Verwaltungsleistungen, die über das Serviceportal des Landes, www.service-bw.de, verfügbar sind, wurden in das neue Serviceportal integriert. Die Bandbreite reicht von einem Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz bis hin zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis. Mittlerweile können über 125 Leistungen online beantragt werden. Erforderlich ist für deren Nutzung auch weiterhin ein kostenloses Service-Konto, das man sich im Prozess der Antragstellung oder direkt im Landesportal www.service-bw.de anlegen kann.
Perspektivisch sollen weitere Services der Kreisverwaltung per Videosprechstunde zugänglich sein. Auch die verbesserte Online-Terminvereinbarung wird auf bislang noch nicht angeschlossene Fachbereiche ausgerollt werden.
Weitere Informationen zum Portal: www.Service-RNK.de/faq
Alle Online-Verwaltungsleistungen im Überblick: www.Service-RNK.de/dienstleistungen