Bei der Überquerung der Straße „An der Autobahn“ beim gemeinsamen Geh- und Radweg entlang des Kehrgrabens wurde eine Rotmarkierung mit Fahrradsymbolen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die überquerenden Radfahrer angebracht.
Kurz vor dieser Rotmarkierung wird der Kfz-Verkehr von beiden Fahrtrichtungen kommend bereits auf beidseitigen querenden Radverkehr durch die Zeichen 138 und 1000-30 aufmerksam gemacht.
Die zusätzlich aufgebrachte Rotmarkierung stellt lediglich eine weitere visuelle Sicherheitsfunktion für den Kfz-Verkehr in Bezug auf den querenden Radverkehr dar. Eine Änderung der Verkehrsregeln geht damit nicht einher.
Die Rotmarkierung bedeutet keine Vorfahrt für den überquerenden Radverkehr. Die Radfahrer und Fußgänger sind an dieser Stelle gegenüber dem durchfahrenden Kfz-Verkehr weiterhin wartepflichtig.