Gemeindeverwaltung St. Leon-Rot
68789 St. Leon-Rot
Aus den Rathäusern

Rotmarkierung mit Fahrradsymbolen an der Überquerung der Straße „An der Autobahn“ beim gemeinsamen Geh- und Radweg entlang des Kehrgrabens

Bei der Überquerung der Straße „An der Autobahn“ beim gemeinsamen Geh- und Radweg entlang des Kehrgrabens wurde eine Rotmarkierung mit...

Bei der Überquerung der Straße „An der Autobahn“ beim gemeinsamen Geh- und Radweg entlang des Kehrgrabens wurde eine Rotmarkierung mit Fahrradsymbolen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die überquerenden Radfahrer angebracht.

Kurz vor dieser Rotmarkierung wird der Kfz-Verkehr von beiden Fahrtrichtungen kommend bereits auf beidseitigen querenden Radverkehr durch die Zeichen 138 und 1000-30 aufmerksam gemacht.

Die zusätzlich aufgebrachte Rotmarkierung stellt lediglich eine weitere visuelle Sicherheitsfunktion für den Kfz-Verkehr in Bezug auf den querenden Radverkehr dar. Eine Änderung der Verkehrsregeln geht damit nicht einher.

Wichtig für den überquerenden Radverkehr:

Die Rotmarkierung bedeutet keine Vorfahrt für den überquerenden Radverkehr. Die Radfahrer und Fußgänger sind an dieser Stelle gegenüber dem durchfahrenden Kfz-Verkehr weiterhin wartepflichtig.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde St. Leon-Rot
NUSSBAUM+
Ausgabe 38/2024

Orte

St. Leon-Rot

Kategorien

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von Gemeindeverwaltung St. Leon-Rot
20.09.2024
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