Aus den Rathäusern

Rückschnitt der Pflanzen im Verkehrsraum, besonders bei Gehwegen

Wir bitten alle Grundstückseigentümer, den in die Verkehrswege stehenden Überwuchs durch Pflanzen zurückzuschneiden und dafür zu sorgen, dass der...

Wir bitten alle Grundstückseigentümer, den in die Verkehrswege stehenden Überwuchs durch Pflanzen zurückzuschneiden und dafür zu sorgen, dass der öffentliche Verkehrsraum ohne Beeinträchtigungen benutzt werden kann. Diese Rückschnitte dürfen auch während der Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. März bis 30. September vorgenommen werden.

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!

Erscheinung
Nachrichtenblatt – Amtsblatt für die Stadt Bönnigheim und die Gemeinden Kirchheim am Neckar und Erligheim
Ausgabe 17/2025

Orte

Bönnigheim
Erligheim
Kirchheim am Neckar

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Erligheim
25.04.2025
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