Gemeinde Winterbach
73650 Winterbach
Aus den Rathäusern

Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Alle Anlieger an einer öffentlichen Fläche sind für die Verkehrssicherheit an Ihrer Grundstücksgrenze mitverantwortlich. Insbesondere, wenn Fußgänger...

Alle Anlieger an einer öffentlichen Fläche sind für die Verkehrssicherheit an Ihrer Grundstücksgrenze mitverantwortlich. Insbesondere, wenn Fußgänger und radfahrende Kinder durch zu großen Bewuchs entlang der Gehwege gezwungen werden, auf die Fahrbahn auszuweichen, kann dies zu einer erheblichen Verkehrsgefährdung führen!

Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre Bäume, Hecken und Sträucher und schneiden Sie diese erforderlichenfalls so weit zurück, dass ausreichend große Sichtwinkel und die Verkehrssicherheit gewährleistet sind.

Erscheinung
Winterbach mehr als Heimat Mitteilungsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Winterbach

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Winterbach
30.04.2025
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