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Rücksichtnahme auf Wildtiere in der Setz- und Brutzeit

LANDKREIS KONSTANZ – Zum Schutz des Jungwildes und der Bodenbrüter weist die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Konstanz die Einwohnerinnen und...

LANDKREIS KONSTANZ – Zum Schutz des Jungwildes und der Bodenbrüter weist die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Konstanz die Einwohnerinnen und Einwohner darauf hin, während der Setz- und Brutzeit bis circa Mitte Juni in der Natur nur die ausgewiesenen Wege zu nutzen und Hunde an der Leine zu führen. Damit sollen Störungen und Übergriffe von freilaufenden und stöbernden Hunden auf Wildtiere verringert werden. Rückzugsorte von Wildtieren sind insbesondere Dickicht und großflächige Wiesengebiete.

Aktuell sind am Boden brütende Vögel in besonderer Art und Weise gefährdet. Viele Vogelarten bauen ihre Nester in Wiesen, Feldern, auf dem Waldboden oder auch im Schilfrohr. Dadurch werden sie oftmals Opfer von Beutegreifern wie Fuchs, Waschbär, Marder und Dachs sowie der Krähe. Auch einige freilebende Säugetiere, wie beispielsweise Rehe und Hasen, setzen ihren Nachwuchs im Mai/Juni in deckungsreichen Biotopen in Feld und Wald und benötigen für die gute Entwicklung der Jungtiere Ruhe. Gerade wenn sich Menschen mit ihrem freilaufenden Hund fernab der vorgegebenen Wege bewegen, stellt dies für die Tiere eine Stresssituation dar.

Die Jagdbehörde ruft Hundebesitzer außerdem dazu auf, den Kot ihres Hundes einzusammeln. Bleibt der Kot im erntereifen Gras liegen, kann er in das Futter von Nutztieren gelangen und darin Schimmelbefall auslösen oder Krankheitserreger übertragen.

Innerhalb von naturschutzrelevanten Gebieten — wie zum Beispiel Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Biotope — und städtischen Erholungsbereichen können weitergehende Regelungen für eine Leinenpflicht gelten. Hier informieren in der Regel Schilder über die jeweiligen Bestimmungen vor Ort.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Tengen
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Ausgabe 15/2025

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Politik
von Landratsamt Konstanz
11.04.2025
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