Wir bringen die offiziellen Ruhezeiten in Erinnerung:
12:30 Uhr – 13:30 Uhr und
21:30 Uhr – 07:30 Uhr.
Wir bitten um Einhaltung dieser Zeiten.
Ebenfalls ergeht der Hinweis auf das Feiertagsgesetz BW, wonach bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, am Sonntag verboten sind, soweit in gesetzlichen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist.