Stadtverwaltung Stutensee
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Aus den Rathäusern

Sachbeschädigung durch KSC-Aufkleber

In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass sehr viele Straßenlaternenmasten und Verkehrsschilder mit KSC-Aufklebern verschiedenster Art versehen...
Negativbeispiel: Speyerer Straße in Spöck.
Negativbeispiel: Speyerer Straße in Spöck.Foto: Jürgen Feth

In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass sehr viele Straßenlaternenmasten und Verkehrsschilder mit KSC-Aufklebern verschiedenster Art versehen wurden. Das ist ein sehr großes Ärgernis und auch nicht ganz ungefährlich, weil durch die Aufkleber evtl. das Verkehrsschild nicht mehr zu identifizieren ist oder, wie auf der kompletten Speyerer Straße in Spöck der Fall, die Warntafeln (siehe Bild) durch die vielen Aufkleber nicht mehr reflektieren und dadurch von Verkehrsteilnehmern die Hindernisse nicht rechtzeitig erkannt werden können und sie deshalb damit kollidieren. Das kann natürlich im schlimmsten Fall Personen- und Sachschäden nach sich ziehen. Von einer Zeugin wurde mir berichtet, dass sie vor kurzem mehrere Jugendliche dabei beobachtet hat, wie sie an Verkehrsschildern diese Aufkleber in großen Mengen angebracht haben.

Ich darf deshalb nochmal daran erinnern, dass das Anbringen von Aufklebern kein Kavaliersdelikt darstellt und es ernste rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Laut Gesetzestext ist das Anbringen von Aufklebern auf öffentlichen Flächen, wie zum Beispiel Straßenlampen oder Verkehrsschildern, grundsätzlich nicht gestattet. Es handelt sich dabei um eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB, wenn durch das Anbringen der Aufkleber der Zustand der Sache „nicht nur unerheblich oder nur vorübergehend verändert“ wird. In solchen Fällen kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegen, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Deshalb nochmals der eindringliche Appell, das Anbringen von Aufklebern künftig zu unterlassen. Wer auch dementsprechende Beobachtungen gemacht hat oder Hinweise auf die Verursacher geben kann, darf sich gerne an mich oder an das Bürgerbüro wenden.

Sprechstunde des Ortsvorstehers

Die nächste Sprechstunde findet jetzt Donnerstag, den 27. März, von 16-18 Uhr statt. Bitte melden Sie sich telefonisch an. Weiterhin können Sie im BürgerBüro Ihren Namen und Telefonnummer hinterlassen, ich rufe Sie gerne zurück.
Ihr Ortsvorsteher Jürgen Feth

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Stutensee Woche – Amtsblatt der Großen Kreisstadt Stutensee
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Ausgabe 13/2025

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