zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung (Wasserversorgungssatzung) vom 21.11.1997
Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 20.12.2024 folgende Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 21. November 1997, zuletzt geändert am 24.11.2023, beschlossen:
§ 1
§ 42 „Verbrauchsgebühren“ wird wie folgt geändert:
Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 43) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 2,47 Euro.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 1.1.2025 in Kraft.
Albershausen, 23.12.2024
Bidlingmaier
Bürgermeister
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser
Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.