Gemäß der Streupflichtsatzung der Gemeinde Deckenpfronn sind die Eigentümer/Besitzer von Grundstücken verpflichtet, die an das Grundstück angrenzenden Gehwege bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Eisglätte zu bestreuen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass der Schnee bei Räumung der Gehwege nicht mitten auf die Fahrbahn geschoben werden sollte, sondern am Gehwegrand bzw. zumindest am Straßenrand angehäuft werden sollte.
Wenn der Schnee auf die Fahrbahn geworfen wird, wird dieser festgefahren und lässt sich vom Straßenwinterdienst nur schwierig beseitigen.