Vom 15. bis 17. August findet das vierte inklusive Sportwochenende in der
Sportschule Steinbach in Baden-Baden statt. Diese Freizeit organisiert der
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e. V. in Kooperation mit der gemeinnützigen
Gesellschaft zur Förderung des inklusiven Sports (gGFiS). Einzel- und
Teamsportarten, wie Fußball, Rollstuhl-Basketball und Schwimmen, stehen auf dem
Programm.
Das Angebot richtet sich an junge Menschen zwischen zehn und 35 Jahren mit und
ohne Behinderung. Es kostet einschließlich der zwei Übernachtungen und
Vollverpflegung 50 Euro für VdK-Mitglieder. Für Kinder, die kein Mitglied sind, 70
Euro und für Erwachsene ohne Mitgliedschaft 95 Euro sowie für jede weitere
Begleitperson 160 Euro. Zu beachten ist, dass pflegerische Tätigkeiten nicht vom
Betreuungspersonal übernommen werden können. Alle Zimmer in der Sportschule
sind barrierefrei.
Für weitere Informationen und bei Fragen steht Nicolai Gutting, Vertreter der
jüngeren Generation des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg, per E-Mail zur
Verfügung: junge-generation@vdk.de. Melden Sie sich bitte direkt per E-Mail bei der
gGFiS an: info@ggfis.de. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Anmeldeschluss ist am
Montag, 30. Juni 2025.
Der Sozialverband VdK ist für alle da!
Der Sozialverband VdK setzt sich mit über 2 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark. Mehr unter www.vdk.de.
Hier werden wir für Sie tätig:
Jedes Mitglied des Sozialverbands VdK hat Anspruch auf Schutz in sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Sozialverband VdK Stuttgart
Johannesstraße 22
70176 Stuttgart
Telefon: 0711 619 56-0
Sozialrechtliche Beratung nach Terminvereinbarung.
Mitgliedschaft: Für nur € 84,00 im Jahr kann jeder Mitglied im Sozialverband VdK werden. (Für Ehegatten, Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten und Jungmitglieder* die Hälfte.)* bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. (G.A.)