Schokovortrag

Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Betrugsprävention muss jede Bank ab dem 5. Oktober 2025 bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen...
Plakat Schokovortrag 15.10.2025

Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Betrugsprävention muss jede Bank ab dem 5. Oktober 2025 bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen. Um auch weiterhin eine möglichst reibungslose Verarbeitung sicherstellen zu können, muss die Schreibweise bei Überweisungen exakt „Stadt Geisingen“ entsprechen.

Bitte verwenden Sie daher zukünftig bei Überweisungen an uns als Empfängernamen „Stadt Geisingen“ exakt in dieser Schreibweise. Passen Sie den Namen bitte auch in Ihren Überweisungsvorlagen im Online-Banking, Ihren Banking-Anwendungen oder anderen Systemen z.B. Finanzbuchhaltung/ERP an.

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Erscheinung
Mitteilungsblatt Bad Ditzenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 41/2025
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