Liebe Eltern der Schulanfänger,
alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 sechs Jahre alt werden, sind in Baden-Württemberg schulpflichtig und müssen in der Schule ihres Wohnbezirks angemeldet werden. Außerdem können alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, in die Grundschule aufgenommen werden, sofern sie schulreif sind. Für Anträge auf vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Die im Vorjahr zurückgestellten Kinder sind wieder anzumelden. Rufen Sie uns bitte an.
Bitte kommen Sie am Mittwoch, 19.2.2025, zu dem mit uns vereinbarten Termin (Aushang Kindertageseinrichtungen) mit Ihrem Kind in die Schule und bringen bitte folgende Unterlagen mit:
Wir freuen uns schon sehr auf Ihr Kommen.
gez. Doris Simon, Rektorin