Schule am Kraichbach
68766 Hockenheim
Bildung

Schule am Kraichbach besucht das Amtsgericht Schwetzingen

Beleidigung wird mit 800 Euro bestraft Nach dem Besuch des Justizvollzugsbeamten Dirk Naber in der Woche zuvor, begaben sich die Achtklässler der Schule...
Klasse 8 besucht gemeinsam mit dem Präventionspolizisten Tobias Hoffmann eine Gerichtsverhandlung in Schwetzingen.
Klasse 8 besucht gemeinsam mit dem Präventionspolizisten Tobias Hoffmann eine Gerichtsverhandlung in Schwetzingen.Foto: Tony Vellappallil

Beleidigung wird mit 800 Euro bestraft

Nach dem Besuch des Justizvollzugsbeamten Dirk Naber in der Woche zuvor, begaben sich die Achtklässler der Schule am Kraichbach im Rahmen der Unterrichtseinheit „Jugendliche und das Recht“ auf den Weg nach Schwetzingen ins Amtsgericht. Klassenlehrer Tony Vellappallil, Schulsozialarbeiterin Anna Schlitt und der Präventionsbeauftragte der Hockenheimer Polizei, Tobias Hoffmann, begleiteten sie. Auf der Agenda: ein Verfahren wegen Beleidigung.

Als die Verfahrensbeteiligten und die Schulklasse von der vorsitzenden Richterin Sara Neuschl über die Sprechanlage in den Saal gebeten wurden, waren die Schüler sichtlich aufgeregt.

Im Sitzungssaal des Amtsgerichts saß ein Mann auf der Anklagebank, der einen Security-Mitarbeiter einer Asylunterkunft beleidigt haben soll. Nach der Anhörung des Angeklagten, der Zeugen und der Staatsanwaltschaft fällte Neuschl das Urteil von 80 Tagessätzen zu je 10 Euro zu Ungunsten des Angeklagten. Eine Geldstrafe wird nicht in pauschalen Beträgen, sondern in sogenannten Tagessätzen verhängt. Dabei hängt die Höhe von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten ab.

„Warum sind solche Verhandlungen öffentlich?“, fragte Hussain im anschließenden Gespräch die Richterin. Neuschl erklärte ihm, dass öffentliche Sitzungen die Gerichte kontrollieren, Vertrauen schaffen und die Bürger informieren sollen, wie der Rechtsstaat in Deutschland funktioniert.

„Das war ja wie im Fernsehen“, staunte Angelina in der Reflexionsrunde in der Schule. Ungläubig fragte Mert: „Muss der Beschuldigte tatsächlich 800 Euro Strafe für zwei beleidigende Wörter zahlen?“ „Nicht nur das. Hinzu kommen Verfahrenskosten zwischen 400 und 600 Euro“, ergänzte Schlitt. Bestimmt überlegt sich der ein oder andere Schüler, welche Worte er künftig benutzen wird. (ms)

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Ausgabe 21/2024

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von Redaktion Nussbaum
23.05.2024
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