In den letzten Tagen viel diskutiert: Seit Anfang 2023 ist laut Naturschutzgesetz Baden-Württemberg die Beleuchtung von Hausfassaden aller Gebäude nicht erlaubt. Dies gilt über Nacht von 22 bis 06 Uhr. In der Vegetationszeit vom 01. April bis 30. September ist die Beleuchtung von Fassaden auch tagsüber nicht gestattet.
Das Gesetz dient dem Insektenschutz und damit auch dem Erhalt der Nahrungsgrundlage von vielen Tieren, wie Fledermäusen und Vögeln. Zudem soll die starke Lichtverschmutzung eingedämmt werden, die in der Rheinebene dafür sorgt, dass man kaum mehr den Sternenhimmel sieht.
Ähnlich verhält es sich bei versiegelten Vorgärten, bzw. Schottergärten. Eigentlich seit den 1990er Jahren nicht erlaubt, sind sie 2020 in der Landesbauordnung explizit verboten worden. Es gab bei Ämtern und Behörden Unklarheiten, ob bei „wasserdurchlässig“ und „zu begrünen oder bepflanzen“ nicht doch auch versiegelte Steinflächen zulässig seien. Sie verschlechtern das Mikroklima bei Hitze enorm, können bei Starkregen kein Wasser zwischenspeichern und bieten der Tierwelt weder Lebensraum noch Nahrung. Eigentlich ein Sicherheitsrisiko für Hab und Gut bei Starkregen und ein Gesundheitsrisiko bei Hitze.
Bei der Ausübung der Gesetze hapert es leider. Es gibt von Verwaltungen wenig Infos über den Nutzen der Vorschriften, eigentlich keine Kontrolle und oftmals wenig Einsicht, diese umzusetzen.
30.04.25, 19:30 Uhr | Treffen Mitglieder & Interessierte, Grünes Büro, Joh.-Seb.-Bach-Str. 4 |
14.05.25, 19 Uhr | Kreismitgliederversammlung, Begegnungszentrum Regenbogen Stutensee/Spöck |
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