Alljährliche Vorbereitungen
• Mit Eintritt der Kälte müssen in Kellern und in der Nähe von Wasserleitungen und Wasseruhren die Türen und Fenster immer geschlossen bleiben. Beschädigte Fensterscheiben und schlecht schließende Kellertüren sind rechtzeitig instand zu setzen.
• Luftdurchlässiges Mauerwerk abdichten.
• Freiliegende Wasserrohre und Wasseruhren in nicht frostfreien Räumen mit wasserabweisenden Isolierstoffen umhüllen, hierzu können Kork, Glaswolle, Sägespäne, Holzwolle oder Säcke benützt werden.
• Garten- und Sommerleitungen sowie Leitungen in frostgefährdeten und unbewohnten Räumen absperren und entleeren.
Maßnahmen bei strengem Frost
• Bei starkem Frost in Kellern und in der Nähe von Wasserleitungen und Wasseruhren die geschlossenen Türen und Fenster frostsicher abdichten. Schutz gegen Frost geben mit Stroh oder mit Altpapier gefüllte Säcke.
• Hauptabsperrhähne während der Nacht oder bei geringer Wasserentnahme auch tagsüber schließen und Stockwerksleitungen entleeren (Bezeichnungsschilder an den Absperrhähnen erleichtern ihre Auffindbarkeit).
• Alle Zapfstellen kurz öffnen und nach dem Entleeren der Steigstränge sofort wieder schließen. Auch im Kellergeschoss notfalls die Leitung bis zum Hauptabsperrhahn entleeren.
• Bei Wiederinbetriebnahme der Hausinnenleitungen Wasser langsam zufließen lassen. Höchstgelegene Zapfstellen entlüften; Leerlaufhähne schließen.
• Eingefrorene Innenleitungen nicht mit Lötlampe oder offenem Feuer auftauen. Ziehen Sie den Fachmann hinzu, damit das Auftauen an der rechten Stelle begonnen wird.
• Wasserverluste und Schäden an Wasseruhren, die durch mangelnden Schutz vor Frost entstehen, hat der Abnehmer selbst zu tragen.
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Abnehmer dringend, die vorgenannten Regeln sowohl im eigenen als auch im allgemeinen Interesse zu beachten.