Heimatverein Möglingen e. V.
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Letschte Woch‘ haben wir gefragt: Was ist eine „Lacha“? Ufflösung: A’Lacha ist eine Pfütze, ein Wasserloch, ein kleiner See....

Letschte Woch‘ haben wir gefragt: Was ist eine „Lacha“?

Ufflösung:

A’Lacha ist eine Pfütze, ein Wasserloch, ein kleiner See. Verwandte Wörter mit der gleichen Bedeutung gibt es in Europa als lac (französisch), lake (englisch), lago (italienisch), loch (gälisch – Loch Ness)

Für nächschte Woch’ geit’s wieder en nuia alta schwäbischa Begriff: Was meint man mit „verlottera“ ?

750 J. Möglingen - Ausstellung im Rathaus

In diesem Jubiläumsjahr werden wir nacheinander alle Tafeln der Möglinger Geschichte(n), die im Rathaus aufgehängt sind, auch hier vorstellen und ergänzend beschreiben.

Am Sonntag, 04.05.2025 wird das Rathaus von 13.00 – 17.00 Uhr geöffnet sein. Es besteht also Gelegenheit, die Ausstellung in aller Ruhe anzusehen. Wir vom Heimatverein werden anwesend sein und möglichst alle ihre Fragen beantworten.

Tafel 5: Von der rechtlichen Stellung der Einwohner

Der Begriff „Leibeigenschaft“ beschreibt eine Abhängigkeit von Menschen, in der Regel Bauern, vom Grundherrn oder Landesherrn. Leibeigene mussten eine gewisse Steuer zahlen, hatten aber Anspruch auf Schutz durch ihren Leibherrn und mussten andererseits jederzeit verschiedene Dienste ohne Entgeld leisten. Heirat oder Wegzug an einen anderen Ort waren nur mit Erlaubnis des Grundherrn zulässig.

Die Leibeigenschaft wurde von der Frau auf die Kinder übertragen. Im Jahr 1675 kam der Vogt aus Markgröningen ins Möglinger Rathaus, um die Leibeigenschaft der Bewohner zu erneuern, da er annahm, dass alle Möglinger leibeigen seien. Doch die Einwohner wehrten sich heftig gegen diese Annahme. In einem darauf folgenden Prozess wurden akribisch alle Dokumente seit 1590 durchgesehen und alle 52 Bürger sowie viele Frauen aus Möglingen befragt, um ihre Leibeigenschaft zu klären. Am Ende stellte sich heraus, dass nur elf Männer und acht Frauen tatsächlich leibeigen waren. Deshalb wurde mit einem Vergleich die Leibeigenschaft quasi abgeschafft und eine Steuer erhoben.

Bis in die 1920er Jahre gab es ein Gemeinde-Bürgerrecht. Dieses war ursprünglich auch mit der Fürsorge der Gemeinde verbunden, wer das Bürgerrecht hatte, war Einwohner 1. Klasse, durfte wählen und gewählt werden. Der Gemeinderat entschied, wer ins Bürgerrecht aufgenommen wurde, zur Aufnahme und jährlich war ein Geldbetrag zu entrichten. Auswanderer mussten schriftlich auf ihr Bürgerrecht und damit auf alle Ansprüche gegenüber der Gemeinde verzichten.

In unserer Broschüre zu Möglingen zwischen 1275 – 2025 ist mehr zu diesem Thema nachzulesen.

Walter Reichert, Tel. 481280

kontakt@heimatverein-moeglingen.de
www.heimatverein-moeglingen.de

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Erscheinung
Möglinger Nachrichten
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Ausgabe 17/2025

Orte

Möglingen

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Kultur
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