Gemeinde Egenhausen
72227 Egenhausen
Aus den Rathäusern

Selbstablesung der Wasserzähler für die Jahresschlussrechnung 2024

In den nächsten Tagen werden die Anschreiben für die Ablesung der Wasseruhren zur Selbstablesung zugestellt. Wie bereits im Vorjahr bitten wir...

In den nächsten Tagen werden die Anschreiben für die Ablesung der Wasseruhren zur Selbstablesung zugestellt.

Wie bereits im Vorjahr bitten wir Sie, die Wasseruhr selbst, jedoch bis spätestens zum 31.12.2024

abzulesen und uns den Zählerstand mitzuteilen.

Gerne können Sie Ihren Wasserzählerstand auch online eingeben. Den Link dazu finden Sie auf unserer Homepage

  • Vergleichen Sie vor der Ablesung die Zählernummer auf der Wasseruhr mit der vorgedruckten Nummer auf der Ablesekarte.
  • Bitte tragen Sie die Zählerstände gut lesbar und ohne Nachkommastellenein.
  • Bitte lesen Sie nur die von der Gemeinde eingebauten Wasserzähler ab.
  • Private Zwischenzähler werden von uns nicht abgerechnet.

Bitte teilen Sie uns unbedingt den Zählerstand bis 5. Januar 2024 mit, denn bei nicht bzw. verspätet gemeldeten Zählerständen wird der Jahresverbrauch von uns geschätzt.

Aus abrechnungstechnischen Gründen kann ein geschätzter Verbrauch nicht korrigiert werden. Die geschätzten Zählerstände können dann erst wieder bei der Jahresschlussrechnung im Folgejahr berücksichtigt werden.

Weitere Auskünfte hierzu erteilen wir Ihnen gerne unter Tel. 07453 957013.

Erscheinung
Egenhausen Aktuell
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Ausgabe 49/2024

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Egenhausen

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von Gemeinde Egenhausen
04.12.2024
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