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Seniorentag in Mannheim

Der Ortsverband informiert: Deutscher Seniorentag in Mannheim – 2. bis 4. April 2025 Der 14. Deutsche Seniorentag 2025 öffnet am 2. April 2025 in...

Der Ortsverband informiert:
Deutscher Seniorentag in Mannheim – 2. bis 4. April 2025
Der 14. Deutsche Seniorentag 2025 öffnet am 2. April 2025 in Mannheim im Congress Center Rosengarten seine Tore. Unter dem Motto „Worauf es ankommt“ dreht sich drei Tage lang alles um die Frage, wie ein gutes Leben im Alter gelingen kann und was wir alle zusammen dafür tun können. Prominente Gäste aus Gesellschaft, Wissenschaft und Politik erwarten Sie, es gibt mehr als 90 Veranstaltungen zu allen Themen des Älterwerdens, mehr als 150 Aussteller präsentieren Angebote und Informationen.
Mit dabei ist auch der Sozialverband VdK Baden-Württemberg – mit einem Stand auf der Messe am Eingang im großen Foyer. Hier steht ein VdK-Sozialrechtsberater für
Ihre Fragen zur Verfügung. Außerdem hält VdK-Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch am Freitag, 4. April 2025, von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr einen Fachvortrag zum Thema:
Der Schwerbehindertenausweis – wie bekomme ich ihn und was bringt er mir?

Der Deutsche Seniorentag ist am Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und am Freitag von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Und der Besuch lohnt sich: Unternehmen
präsentieren Produkte für die Zielgruppe 50plus. Politik, Verbände und Gesellschaft diskutieren aktuelle Fragen der Seniorenarbeit. Eintrittskarten gibt es an der Tageskasse. Eine Tageskarte kostet 15 Euro, die 3-Tages-Karte 35 Euro. Wer nicht lang Schlange stehen möchte, kann die Karten vorab im Internet bestellen:
www.deutscher-seniorentag.de

Mehr Schutz nach Fehlgeburt – neue Mutterschutzregelung ab Juni 2025


Mutterschutzfristen beginnen grundsätzlich sechs Wochen vor der Entbindung und enden im Regelfall acht Wochen danach. Bisher greift der Mutterschutz im Falle einer
Fehlgeburt nur, wenn sie ab der 24. Schwangerschaftswoche erfolgt. Künftig haben Frauen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf
Mutterschutz. Abhängig beschäftigte Frauen können ab Juni 2025 entscheiden, ob sie eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche in Anspruch nehmen wollen
oder nicht. Die Neuregelung gilt auch für Frauen, die selbstständig tätig und gesetzlich krankenversichert sind sowie für Bundesbeamtinnen und Soldatinnen.
Je länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto länger fällt auch die Schutzfrist bei einer Fehlgeburt aus: Fehlgeburt ab der 13. Woche bis zu zwei Wochen Mutterschutz,
ab der 17. Woche bis zu sechs Wochen Mutterschutz, ab der 20. Woche bis zu acht Wochen Mutterschutz. Die Fehlgeburt kann für betroffene Frauen eine sehr belastende
Erfahrung sein. Während der Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Die Dauer der Leistung richtet sich nach der Schutzfrist.

Erscheinung
Amtsblatt Epfendorf
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Ausgabe 13/2025
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