Aus den Rathäusern

Sicherheit im Wald:

Feuermachen nur an gekennzeichneten Feuerstellen Mit den ersten Sonnenstrahlen beginnt die beliebte Zeit für Ausflüge ins Grüne, insbesondere in...

Feuermachen nur an gekennzeichneten Feuerstellen

Mit den ersten Sonnenstrahlen beginnt die beliebte Zeit für Ausflüge ins Grüne, insbesondere in die Wälder. Doch während die Natur erblüht, steigt auch die Waldbrandgefahr. Besonders in den trockenen Monaten, wenn Laub und Holz leicht entflammbar sind, kann schon eine unachtsam weggeworfene Zigarette verheerende Folgen haben.

Die Stadtverwaltung warnt eindringlich vor den Gefahren, die von selbst angelegten und oft nur notdürftig abgesicherten „wilden“ Grillstellen ausgehen. Diese sind nicht nur illegal, sondern stellen auch ein erhebliches Risiko für die Waldökosysteme dar. Um die Sicherheit im Wald zu gewährleisten, gilt daher:

Feuermachen im Wald ist vom 1. März bis 31. Oktober verboten. Dies schließt auch das Grillen auf tragbaren Holzkohlegrills sowie das Rauchen im Wald ein.

Die Stadtverwaltung appelliert an alle Waldspaziergänger, sich an diese Regeln zu halten und nur an den gekennzeichneten Feuerstellen zu grillen. So können wir gemeinsam dazu beitragen, unsere Wälder zu schützen und die Natur zu bewahren. Genießen Sie die Schönheit des Waldes – aber bitte verantwortungsbewusst!

Erscheinung
`s Blättle – Amtsblatt der Stadt Wendlingen am Neckar
Ausgabe 16/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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