Entlang vieler Grundstücke an Gehwegen oder Straßen sind seit dem Frühjahr und über den Sommer Hecken, Sträucher und Bäume auf die Gehwege oder in die Straße hineingewachsen. Der Raum für die Fußgänger und die Fahrbahn wird dadurch teilweise stark eingeengt. Häufig werden auch Verkehrszeichen verdeckt, so dass sie nicht mehr ausreichend sichtbar sind. Die Sicherheit, insbesondere die der Fußgänger und des Straßenverkehrs, wird dadurch beeinträchtigt – es besteht ein erhöhtes Unfallrisiko.
Um möglichen Gefahren zu entgehen, sollten die Verkehrszeichen wieder deutlich erkennbar sein, darum ist die Beseitigung des nachgewachsenen und sichtbehindernden Bewuchses unbedingt erforderlich.
Alle Grundstücksbesitzer, deren Grundstücke zur Straße oder zum Gehweg hin mit Hecken und Sträuchern oder Bäumen bepflanzt sind, werden darum gebeten, ihre Anpflanzungen dahingehend zu überprüfen und falls erforderlich, zurückzuschneiden.
Zur Klarstellung der Rechtslage wird darauf hingewiesen, dass Gehwege bis zu einer Höhe von 2,50 m von überragenden Ästen freigehalten werden müssen. Über Straßen sind 4,50 m freizuhalten.
Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist nicht nur aus Rücksichtnahme auf die Allgemeinheit notwendig, sondern auch im Interesse des einzelnen Grundstücksbesitzers geboten. Bei Unfällen, deren Ursache in überragenden Sträuchern und Hecken bzw. zugewachsenen Verkehrszeichen liegen, kann der betreffende Grundstückseigentümer zur Haftung herangezogen werden. Wir möchten mit diesem Hinweis auf diese Zusammenhänge aufmerksam machen und die Grundstückseigentümer bitten, ihre Grundstücke daraufhin zu überprüfen.