Wichtigster Tagesordnungspunkt der vergangenen Sitzung, die wegen einer anderweitigen Belegung nicht im Stadtforum, sondern im Dorfgemeinschaftshaus Bondorf stattgefunden hat, war die Verabschiedung des städtischen Haushaltes sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe für das Jahr 2025.
Im städtischen Kernhaushalt veranschlagt die Stadt demnach knapp 53 Mio. Euro an Erträgen. Dem stehen aber Aufwendungen in Höhe von fast 62,2 Mio. Euro gegenüber. Bereits im laufenden Betrieb erwirtschaftet die Stadt also voraussichtlich ein Defizit. Im Investitionshaushalt plant die Stadt außerdem mit Investitionstätigkeiten in Höhe von über 24 Mio. Euro, bei zu erwartenden Einzahlungen (z. B. Zuschüsse für investive Maßnahmen) in Höhe von etwas über 13 Mio. Euro.
Zwar sind für 2025 keine Kreditaufnahmen geplant. Die Stadt muss aber einen erheblichen Teil der Rücklagen verwenden, um den Haushalt ausgleichen zu können.
Dennoch wurde der Haushaltsplan einstimmig vom Gremium genehmigt.
Die Haushaltsreden der Fraktionen stehen auf der Webseite der Stadt unter
www.bad-saulgau.de/de/rathaus/dienstleistungen/Haushalt.php bzw. über unten stehenden QR-Code zum Download bereit.
Alle ca. 20 Jahre müssen Dammbauwerke wie das am Wagenhauser Weiher auf ihren Zustand geprüft werden. Nachdem im Herbst das Wasser aus dem Weiher vollständig abgelassen wurde, hat zwischenzeitlich eine intensive Prüfung des Damms stattgefunden. Rüdiger Koch vom Ingenieurbüro Winkler&Partner fasste in der Sitzung zunächst die Ergebnisse zusammen.
Für das Dammbauwerk besteht demnach umfangreicher und dringender Handlungsbedarf.
Zum einen ist die Dammböschung auf beiden Seiten deutlich zu steil, das verwendete Bodenmaterial ist zu durchlässig (u. a. wegen Wurzelschäden und Biberaktivitäten). Verschiedene technische Bauwerke (z. B. der Grundablass und das Mönchbauwerk) sind marode und müssen erneuert werden. Außerdem sind keine Kontrollelemente zur Überwachung des Dammes (etwa bei Durchsickerungen oder Setzungen) vorhanden.
Unabhängig von den Schäden bzw. baulich-konstruktiven Mängeln ist der Damm nicht in der Lage, die Wassermassen im Falle eines starken Hochwassers sicher zurückzuhalten. Dafür ist der Damm zu klein dimensioniert. Vor dem Hintergrund der immer häufiger und heftiger auftretenden Hochwasserereignisse muss der Damm auch deshalb ausgebaut werden.
Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich laut einer ersten Schätzung auf 1,6 Mio. Euro. Möglich ist dabei ein Fördersatz zwischen 50 und 70 %.
Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse wird nun ein Sanierungskonzept erarbeitet. Bis Oktober muss dann ein Förderantrag beim Regierungspräsidium gestellt sein. Die Zuschussbewilligungen hierfür gibt es in der Regel im darauffolgenden Frühjahr, also Frühjahr 2026. Ebenfalls im Frühjahr 2026 sollte auch die wasserrechtliche Genehmigung (inklusive Auslegung und Einarbeitung der Stellungnahmen) erteilt sein. Parallel dazu wird die Ausschreibung für die Baumaßnahmen vorbereitet, so dass unverzüglich nach Zuschussbewilligung und Erteilung der Genehmigung ausgeschrieben und nach Ablauf der einzuhaltenden Fristen auch vergeben werden kann. Der Beginn der Baumaßnahmen ist dann für Mitte 2026 geplant.
Für das derzeit nicht passend genutzte und städtebaulich ungeordnete Areal in der Bahnhofstraße zwischen Pflegeheim und Hauptstraße strebt die Stadt eine Entwicklung an. Die Fläche befindet sich allerdings nicht in städtischer Hand, ein Zwischenerwerb kommt aus finanziellen Gründen derzeit nicht in Frage. Die Stadt hat sich deshalb mit mehreren Eigentümern abgesprochen und wird nun von der STEG Stadtentwicklung GmbH für eine rund 2.000 Quadratmeter große Fläche ein Nutzungskonzept entwickeln lassen. Die Beauftragung des Büros, dem der Gemeinderat zum Angebotspreis von 50.000 Euro zugestimmt hat, hat zum einen den Vorteil, dass ein neutraler Dritter zwischen den Interessen der Stadt und den Eigentümern vermittelt. Zum anderen kann die Stadt auf die Erfahrung der STEG im Bereich der auf Standortdaten basierenden, marktgerechte Lösungsfindung zurückgreifen.
Zu Beginn der Sitzung informierte der Bürgermeister zunächst über die Wiederaufstellung des im Zuge von Bauarbeiten abgebauten KZ-Mahnmahles. Das aus zwei Teilen bestehende Denkmal zur Erinnerung an die Opfer im Außenlager Saulgau des KZ Dachau wird nun bis zum 22. April 2025, dem Tag der Befreiung der Häftlinge vor 80 Jahren, wieder aufgestellt. Der eine Teil, eine Stele, wird an geeigneter Stelle auf dem städtischen Friedhof aufgestellt werden, zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus. Der Gedenkstein wird als „großer Stolperstein“ auf städtischem Areal gegenüber dem Bahnhof aufgestellt werden, wo am 8. April 1945 der letzte von mehreren Transporten von Häftlingen in Viehwaggons aus Überlingen eingetroffen war, in Sichtweite zum Gelände hinter dem Bahnhof, wo sich das Arbeitslager befunden hatte. Die Wiederaufstellung des KZ-Denkmals wird durch mehrere öffentliche Veranstaltungen begleitet.
Für den Theaterspielplan hat der Gemeinderat grünes Licht gegeben. Insgesamt 9 Vorführungen sind ab Oktober eingeplant. Hinzu kommen 2 Vorstellungen für die Schüler der Berta-Hummel-Schule. Wichtig war der Verwaltung und dem Gremium ein Spielplan mit weiterhin hoher künstlerischer Qualität, mit dem viele kultur- und theaterinteressierte Menschen angesprochen werden. Knapp 400 Besucher kommen derzeit zu einer Aufführung. Neue Akzente setzen möchte Kulturamtsleiterin Alexandra Karabelas durch die Hinzunahme der Sparte Tanz zusätzlich zum bislang ausschließlich präsentierten Schauspiel, vor allem aber durch die Stärkung des Angebots für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien. Viel Anklang beim Gremium fand deshalb der Vorschlag, ein „Abo Jung“ einzurichten, das vier Stücke (davon ein frei zu wählendes) beinhaltet und ab 32,50 Euro zu haben sein wird. Für die übrigen Tarife stimmte das Gremium einer moderaten Abopreiserhöhung um 6 Euro für Erwachsene und 5 Euro für Kinder zu.
Informiert hat die Verwaltung schließlich zum Kindergarten St. Martin in Braunenweiler. Die Einrichtung, die über drei Gruppen verfügt, war 2019 als Ersatz für die drei eingruppigen Einrichtungen in Braunenweiler, Bondorf und Renhardsweiler neu gebaut und eingeweiht worden. Unter anderem weil auch Kinder aus den ebenfalls zum Schulbezirk der Grundschule Renhardsweiler gehörenden Teilorte Hochberg, Lampertsweiler und Großtissen die Einrichtung besuchen, gibt es immer wieder Kapazitätsprobleme. Die Verwaltung hatte deshalb vorgeschlagen, einen Kindergartenbezirk einzurichten und damit den Einzugsbereich des Kindergartens formal festzulegen. Seitens der Kirche als Trägerin der Einrichtung gibt es derzeit aber noch Gesprächsbedarf. Eine Beschlussfassung wurde deshalb in eine der kommenden Sitzungen vertagt. Gleichzeitig appellierte Bürgermeister Raphael Osmakowski-Miller an die Eltern, verstärkt auch die Kita St. Nikolaus in Großtissen zu nutzen, die nach einem Wasserschaden im vergangenen Jahr brandneu saniert ist.
Anders als in den Neubaugebieten existieren für die meisten Bad Saulgauer Teilorte in den historisch gewachsenen Ortskernen keine Bebauungspläne. Dies macht die Abgrenzung schwierig, ob bzw. Flächen bebaut werden können. Bei vielen eingehenden Baugesuchen muss deshalb das Baurechtsamt einzelfallbezogen festlegen, wie die Grenze zwischen Innenbereich und Außenbereich verläuft. Dem Bauherrn ist diese Grenze vor einer Kontaktaufnahme mit dem Baurechtsamt nicht bekannt. Um Bauherren schon vorab ein Regelungswerk an die Hand zu geben, soll in Rücksprache mit dem Fachbereich Baurecht eine Klarstellungs-, Entwicklungs- und Ergänzungssatzung aufgestellt werden. Dadurch wird zum einen die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich definiert. Zum anderen können so einzelne, noch unbebaute Grundstücke in unmittelbarer Nähe des im Zusammenhang bebauten Ortsteils dem unbeplanten Innenbereich zugeschlagen werden. Den Aufstellungsbeschluss für eine Klarstellungs-, Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Friedberg hat das Gremium nun gefasst.
Bereits den Satzungsbeschluss gefasst hat das Gremium für die Außenbereichssatzung Egelsee. Im Geltungsbereich der Satzung gilt dadurch, dass analog zum Innenbereich gebaut werden darf, ohne dass ein Bebauungsplan vorliegt.