Große Kreisstadt Waghäusel
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68753 Waghäusel
Aus den Rathäusern

Sitzung des Gemeinderats am Montag, den 28.04.2025

Oberbürgermeister Thomas Deuschle lädt zur nächsten Sitzung des Gemeinderats am kommenden Montag um 18.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses...

Oberbürgermeister Thomas Deuschle lädt zur nächsten Sitzung des Gemeinderats am kommenden Montag um 18.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses herzlich ein. Um was geht es? Die Themen im Schnelldurchlauf:

Annahme eingegangener Spenden

Der Gemeinderat wird über die Annahme eingegangener Spenden beraten und beschließen.

4. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 in Waghäusel für den Bereich der vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Quartier Melanchthonstraße“ und „Sondergebiet Melanchthonstraße“

– Abwägungsbeschluss, Billigung des Entwurfs und Beschluss zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen am 21.10.2024 und 22.07.2024 die Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Quartier Melanchthonstraße“ und „Sondergebiet Melanchthonstraße“ in Wiesental beschlossen. Mit der Aufstellung der beiden vorhabenbezogenen Bebauungspläne soll die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung und Realisierung eines allgemeinen Wohngebietes geschaffen und die Nahversorgungssituation in Wiesental durch die Errichtung eines Nahversorgungsmarktes mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.500 m² verbessert werden. Die Bebauungspläne werden im Regelverfahren aufgestellt. Im Parallelverfahren ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Nach Billigung des Entwurfs der 4. Änderung kann die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen werden. Der Gemeinderat wird die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden abwägen sowie über die Offenlage des FNP-Entwurfes und die Einholung der Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beraten und beschließen.

„Jugend entscheidet für Waghäusel“

Zusammen mit der gemeinnützigen Hertie-Stiftung hat die Stadt Waghäusel in den vergangenen 12 Monaten eine äußerst erfolgreiche Jugendbeteiligung unter dem Titel „Jugend entscheidet für Waghäusel“ durchgeführt. Weit über 100 Jugendliche aus Waghäusel haben sich an mehreren Terminen eingebracht und zusammen mit dem Kommunalen Team und der Hertie-Stiftung Themen und Projekte erarbeitet. Neben den zur Beratung und Entscheidung anstehenden Themen haben sich die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule und der Johann-Peter-Hebel-Realschule mit der Gestaltung des künftigen gemeinsamen Schulhofes und der Außenanlage befasst. Die Ideen und Anregungen werden vom Planungsbüro eingearbeitet und dem Gemeinderat zu geeigneter Zeit separat vorgelegt. Wie die Jugendbeteiligung in Waghäusel dauerhaft verankert werden kann, wird in den kommenden Monaten zusammen mit dem Kommunalen Team und der Hertie-Stiftung erörtert. In diesem Zusammenhang soll auch eine Evaluation von „Jugend entscheidet für Waghäusel“ bei den Jugendlichen durchgeführt werden.

In der Gemeinderatssitzung werden folgende Themen und Projekte vorgestellt:

Durchführung von Partys

Im Rahmen des Projekts haben sich Jugendliche mit der Planung von Jugendpartys auseinandergesetzt. Die Partys sollen unter Planungsbeteiligung der Jugendlichen im Treffpunkt WaWiKi stattfinden. Das Team der Offenen Kinder- und Jugendarbeit unterstützt die Planungen und sorgt für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Als Termin für die erste Party im WaWiKi ist aktuell Freitag, 04.07.2025, angedacht.

Durchführung von Kinoveranstaltungen

Jugendliche haben sich auch mit der Planung von Kinoabenden an unterschiedlichen Orten in Waghäusel auseinandergesetzt und sich zu unterschiedlichen Gestaltungen der Filmabende Gedanken gemacht. So sollen etwa altersgestaffelte Filmevents mit entsprechenden Altersfreigaben gemäß der FSK realisiert werden. Vorstellbar ist auch ein Kinonachmittag für Familien. Als Orte für die Veranstaltungen werden neben dem Treffpunkt WaWiKi auch das Atrium des Waghäuseler Rathauses oder das Hallenbad diskutiert. Die ersten Termine für Kinoabende, bei denen Filme mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren gezeigt werden sollen, stehen bereits fest und werden am 9. Mai, am 6. Juni und am 11. Juli 2025 im Treffpunkt WaWiKi stattfinden.

Einrichtung von W-LAN-Hotspots

Im Rahmen des Projekts „Jugend entscheidet für Waghäusel“ haben sich die Jugendlichen für den Ausbau von öffentlichen W-LAN-Hotspots eingesetzt. Sie haben die Notwendigkeit für weitere Hotspots damit begründet, dass nicht alle Jugendliche einen Handyvertrag mit Datenflatrate haben und durch öffentliches W-LAN beispielsweise die Busabfahrtszeiten oder Busausfälle recherchiert werden können. In Gesprächen mit der Verwaltung wurden die Kosten für die Einrichtung weiterer Hotspots ermittelt. Diese belaufen sich pro Hotspot auf einmalig ca. 2.000 € sowie rund 55 € monatlich für den laufenden Unterhalt. Die Jugendlichen beantragen die Einrichtung von öffentlichen W-LAN-Hotspots am Bahnhof Waghäusel und an der Bushaltestelle Gymnasiumstraße, welche im Zuge des Ausbaus zum Bildungszentrum umgebaut wird. Der Gemeinderat wird hierüber beraten und beschließen.

Aufwertung der Bolz- und Spielplätze

Die Bolz- und Spielplätze sind liebgewonnene Aufenthaltsplätze von Waghäuseler Kindern und Jugendlichen. Im Zuge der Ideentage wurde jedoch deutlich, dass hier von den jungen Menschen an verschiedenen Stellen Verbesserungen gewünscht werden, welche die Aufenthaltsqualität und die Attraktivität dieser Plätze deutlich steigern. Der Gemeinderat wird über die vorgeschlagenen Maßnahmen beraten und beschließen.

Anmietung einer mobilen Skateanlage

Da den Jugendlichen die Entfernung zur neuen Skateanlage in Wiesental und die Unsicherheit der planmäßigen Eröffnung noch im Sommer 2025 zu groß war, haben sie sich über die Möglichkeiten einer mobilen Skateanlage informiert. In der Diskussion mit den jungen Menschen wurde deutlich, dass trotz aller Freude über den künftigen Mehrgenerationenpark in Wiesental für Jugendliche aus Kirrlach der Standort in einem anderen Stadtteil nicht attraktiv ist. Die Kosten für die Miete einer mobilen Skateanlage für die Dauer von acht Wochen belaufen sich auf 7.319,10 €. Wegen der hohen Nebenkosten haben sich die Jugendlichen gegen einen sofortigen Kauf entschlossen und dem Gemeinderat zunächst die Anmietung einer Skateanlage für den Sommer 2025 auf dem Goetheschulplatz in Kirrlach vorgeschlagen. In diesem Probezeitraum kann dann beobachtet werden, wie die mobile Skateanlage in Kirrlach im Vergleich mit der fest installierten Anlage in Wiesental von den Jugendlichen angenommen wird. Der Gemeinderat wird hierüber beraten und beschließen.

Ausstattung Bushaltestellen

Im Rahmen des Projekts „Jugend entscheidet für Waghäusel“ haben sich die Jugendlichen mit dem Zustand und der Ausstattung der Bushaltestellen in Waghäusel auseinandergesetzt. Es wurde der Wunsch geäußert, dass möglichst alle Bushaltestellen mit einer Überdachung, Sitzbänken und Mülleimern ausgestattet werden. Die Jugendlichen haben sich dafür ausgesprochen, dass dieses Jahr auf jeden Fall die Haltestellen „Verteilerzentrum in Fahrtrichtung Wiesental“ und „Haslacher Straße in Fahrtrichtung Hinterfeld“ entsprechend ausgestattet werden sollen. Den Jugendlichen ist durchaus bewusst, dass dies aus baulichen Gründen nicht überall möglich ist, dennoch war und ist es ihnen ein großes Anliegen, auf die Notwendigkeit hinzuweisen. Der Gemeinderat wird hierüber beraten und beschließen.

Einrichtung neuer Bushaltestellen

Zum Buslinienverkehr haben sich die Jugendlichen auch über die Erreichbarkeit von einigen Gebieten in Waghäusel ausgetauscht. Eine Gruppe hat angeregt, dass am Haltepunkt Wiesental und am Treffpunkt WaWiKi zusätzliche Bushaltestellen eingerichtet werden. Darüber hinaus wurde bemängelt, dass es keine direkte Verbindung von Wiesental zu dm/Aldi gibt. Die Jugendlichen wissen, dass für die Einrichtung neuer Bushaltestellen sowie für die Verlegung von Linien nicht die Stadt Waghäusel, sondern der Landkreis bzw. zur Vorprüfung der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) zuständig ist. Die Jugendlichen bitten darum, dass sich die Verwaltung mittels Schreiben an den KVV und den Landkreis wendet, um Ihre Wünsche vorzubringen und um eine entsprechende Prüfung zu bitten, wissentlich, dass die Erfolgsaussichten gering sind. Die Verwaltung wird in den kommenden Wochen in Absprache mit den Jugendlichen ein entsprechendes Schreiben fertigen, welches Oberbürgermeister Thomas Deuschle an den KVV sowie an Herrn Landrat Dr. Schnaudigel richten wird. Die Jugendlichen und die Verwaltung bitten den Gemeinderat, dieses Vorgehen ideell zu unterstützen.

Einleitung Flurneuordnungsverfahren „Eselsfeld“ nach § 86 Flurbereinigungsgesetz

hier: Herstellung eines Parallelweges zur L 638 im Wege des Flurbereinigungsverfahrens

Östlich der L 638 südlich des Gewerbegebiets Ost sieht der Bedarfsplan für Radwege an Bundes- und Landesstraßen den Neubau eines Radweges vor. Aus der Bevölkerung gehen regelmäßig Anfragen zu einem Weglückenschluss ein.

Eine Realisierung als Wirtschaftsweg bietet sich über ein vereinfachtes Flurneuordnungsverfahren an. Das Landratsamt Karlsruhe als untere Flurneuordnungsbehörde würde die Plangenehmigung für den Ausbau abstimmen und dabei neben der Stadtverwaltung die Träger öffentlicher Belange und die betroffenen Eigentümer einbeziehen. Der Gemeinderat muss dem Plan dann final zustimmen. Aufgrund des Bodenordnungsverfahrens wäre niemand zum Verkauf gezwungen. Die Stadt Waghäusel besitzt ausreichend Einwurfsfläche im Umfeld, welche in die Trasse gelegt werden kann. Auch der Schotterweg entlang des Waldes könnte in das Eigentum der Stadt Waghäusel übertragen werden. Die Maßnahmen werden zu 70–80 % bezuschusst, sodass die Stadt Waghäusel für den Weglückenschluss zwischen den beiden Kreisverkehren noch Kosten von ca. 50.000 € zu tragen hätte. Der Verwaltungsausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 20.01.2025 mit der Angelegenheit befasst und empfiehlt dem Gemeinderat, die Beantragung eines vereinfachten Flurneuordnungsverfahrens zu beschließen. Der Gemeinderat wird hierüber beraten und beschließen.

Kita-Bedarfsplanung 2025/2026

Ziel der Bedarfsplanung ist es, einen Überblick über die aktuelle Betreuungssituation zu erhalten. Dabei wird herausgearbeitet, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsansprüche erfüllt werden können und ob die aktuell zur Verfügung stehenden Plätze und Betreuungszeiten den Bedarf der Familien abbilden. Der Gemeinderat wird in der Sitzung die Fortschreibung der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2025/2026 zur Kenntnis nehmen.

Satzung Schulkindbetreuung und Gebührenfestsetzung

Die Kernzeitbetreuung innerhalb der Stadt Waghäusel ist seit Jahren ein verlässlicher Betreuungsbaustein, um Eltern die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Aktuell bietet die kommunale Schulkindbetreuung im Rahmen der Kernzeitbetreuung eine Betreuungszeit von 7:30 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn und nach dem Unterrichtsende bis um 14:00 Uhr. Da sich zum einen Schulkindbetreuung stets weiterentwickelt und zum anderen die Stadtverwaltung gerne heute schon bestmöglich auf den Ganztagsrechtsanspruch, welcher ab dem Schuljahr 2026//2027 wirksam wird, vorbereitet sein möchte, schlägt die Verwaltung einige Änderungen im Bereich der Schulkindbetreuung vor. Der Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung am 24.03.2025 mehrheitlich dafür ausgesprochen, der vorgelegten Satzung zur kommunalen Schulkindbetreuung und Ferienbetreuung sowie der Gebührenfestsetzung zuzustimmen. Im Nachgang zur Sitzung des Verwaltungsausschusses erreichte die Stadtverwaltung ein gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Die finanziellen Auswirkungen des Antrags werden im mündlichen Sachvortrag erfolgen. Der Gemeinderat wird über die Satzung der kommunalen Schulkindbetreuung und Ferienbetreuung sowie die Gebührenfestsetzung beraten und beschließen.

Änderung der Gutachterausschussgebührensatzung

  • Festlegung einer Gebühr für Kurzgutachten für Grundsteuerzwecke

Nach § 38 Abs. 1 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) wird der Grundsteuerwert der Grundstücke durch die Multiplikation ihrer Fläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert ermittelt. Nach § 38 Abs. 4 LGrStG kann auf Antrag ein anderer Wert des Grundstücks angesetzt werden, wenn der durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesene tatsächliche Wert des Grund und Bodens zum Zeitpunkt der Hauptfeststellung mehr als 30 Prozent von dem Wert nach Absatz 1 oder 3 abweicht. Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat zwischenzeitlich bestätigt, dass in diesen Fällen die Möglichkeit besteht, Gutachten für Grundsteuerzwecke vereinfacht durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erstellen zu lassen (Kurzgutachten).

Die Fraktion „Die Unabhängigen“ hat daher den Antrag gestellt, die Gutachterausschussgebührensatzung entsprechend anzupassen, um die Kosten der Eigentümer für solche Kurzgutachten angemessen niedrig zu halten.

Die Verwaltung hat zusammen mit dem Gutachterausschuss eine Festgebühr in Höhe von 280 € für diese Kurzgutachten ermittelt und schlägt vor, in die Gutachterausschussgebührensatzung einen neuen § 4a aufzunehmen: „Für Bodenwertgutachten (Kurzgutachten) nach § 38 Abs. 4 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) zur Vorlage beim Finanzamt wird eine Festgebühr in Höhe von 280 € erhoben“. Der Gemeinderat wird hierüber beraten und beschließen.

Waghäuseler Umwelt- und Klimaschutzförderprogramm

Am 27.01.2025 hat der Gemeinderat beschlossen, Balkon-Solarmodule künftig nicht mehr zu fördern. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 eine Anpassung des Förderprogramms durchgeführt und empfiehlt diese dem Gemeinderat. Lastenfahrräder sollen künftig nicht mehr gefördert werden. Das Förderprogramm wird wie folgt ergänzt bzw. angepasst:

• Gebäudeenergieberatung/Thermographie (50 % Zuschuss, max. 200 €)

• Dach-/Fassadenbegrünung (25 % Zuschuss, max. 1.000 €)

• Entsiegelungsmaßnahmen/Rückbau Schottergärten (25 % Zuschuss, max. 1.000 €)

• Batteriespeicher (100 € pro kWh, max. 500 €)

• Regenwasserzisternen gem. § 41a Abwassersatzung, Größe mind. 2 m³ (25 % Zuschuss, max. 1.000 €)

Sanierung und Erweiterungsneubau der Johann-Peter-Hebel-Realschule

Fenster- und Fassadensanierung

– Metallbau- und Verglasungsarbeiten (Brandschutztüren)

– Nachtragsvereinbarung Nr. 2 / Nachtrag Nr. 3

Die Auftragssumme der Rückbauarbeiten lag zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe am 17.06.2024 bei 1.984.552,74 €, inkl. Nachlass. Bisher wurde die Nachtragsvereinbarung Nr. 1 in Höhe von insgesamt brutto 236.618,22 geschlossen.

Nachtragsvereinbarung 2 / Nachtragsangebot Nr. 3: 69.286,85 €

Lieferung und Einbau von Brandschutztüren, die im Bereich der neuen Fassade angeschlossen werden müssen. Damit die Türen brandschutzrechtlich abgenommen und zulassungskonform eingebaut werden können, muss die Firma Metakon die Arbeiten ausführen. Dafür entfallen die Kosten der Firma Niebuhr, welche die Türen ursprünglich ausführen sollte. Der Gemeinderat wird über die Zustimmung zur Nachtragsvergabe beraten und beschließen.

Sanierung und Erweiterungsneubau der Johann-Peter-Hebel-Realschule

  • Rückbau, Demontage, Entsorgung (Schadstoffsanierung)
  • Nachtragsvereinbarung Nr. 5 / Nachtrag Nr. 5

Die Auftragssumme der Rückbauarbeiten lag zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe am 13.06.2022 bei 284.361,04 €. Bisher wurden vier Nachträge in Höhe von insgesamt brutto 44.815,32 vereinbart.

Nachtragsvereinbarung 5 / Nachtragsangebot Nr. 5: 13.906,76 €

Es handelt sich um zusätzliche Ausbau- und Entsorgungsarbeiten u. a. für Systemtrennwände, Einbauschränke, Wandverkleidungen, inkl. Dämmung etc. Der Gemeinderat wird über die Zustimmung zur Nachtragsvergabe beraten und beschließen.

Sanierung und Erweiterungsneubau der Johann-Peter-Hebel-Realschule

  • Malerarbeiten
  • Nachtragsvereinbarung Nr. 2 / Nachtrag Nr. 2 - 6

Die Auftragssumme der Rückbauarbeiten lag zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe am 25.10.2022 bei 101.244,01 €. Bisher wurde eine Nachtragsvereinbarung in Höhe von brutto 15.094,20 € vereinbart. Dieser Nachtrag beinhaltet die Überarbeitung der Betonwände im Neubau, um glattere Oberflächen zu erhalten. Die Gesamtkosten der Nachträge Nr. 2 – 6 belaufen sich auf 138.066,19 € brutto, dafür entfallen aus dem Hauptauftrag rund 23.200 € brutto. Der Gemeinderat wird über die Zustimmung zur Nachtragsvergabe beraten und beschließen.

Erschließung Bildungszentrum Waghäusel

  • Beauftragung Honorarleistungen Objektplanung Frei- und Verkehrsanlagen

Für die Weiterbeauftragung der benötigten Honorarleistungen ist gem. § 13 II Nr. 2.1 der Hauptsatzung der Stadt Waghäusel die Ermächtigung des Gemeinderates einzuholen. Auf Grundlage der Auftragswertermittlung für die Objektplanung Frei- und Verkehrsanlagen und der hier zu Grunde liegenden Vertragsbestandteile ergeben sich geschätzte Honorarsummen in Höhe von insgesamt 466.000 € (brutto). Der Gemeinderat wird über die Zustimmung zur Weiterbeauftragung der vorgenannten Honorarleistungen beraten und beschließen.

Spielplatzablösung gemäß § 9 Abs. 4 Landesbauordnung (LBO)

Nach § 9 Abs. 2 Landesbauordnung ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzulegen ist. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze bestimmen sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. Die nutzbare Fläche der erforderlichen Kinderspielplätze muss mindestens 30 m² betragen. Die geänderte Landesbauordnung sieht inhaltlich nunmehr ein Wahlrecht des Bauherrn vor. Der Bauherr kann zur Erfüllung seiner Verpflichtung, einen Spielplatz zu bauen, einen Geldbetrag an die Gemeinde bezahlen. Dieser Geldbetrag soll vorrangig für die Errichtung und den Ausbau kommunaler Kinderspielplätze verwendet werden. Ist der Bedarf an kommunalen Kinderspielplätzen nach den örtlichen Verhältnissen gedeckt, kann der Geldbetrag auch für die Instandhaltung kommunaler Kinderspielplätze verwendet werden. Die Verwaltung schlägt vor, den Ablösebetrag für einen Kinderspielplatz bis zu einer Größe von 30 m² auf 8.500 € festzusetzen. Für jeweils weitere 30 m² erforderliche Fläche kommen 2.200 € Ablösebetrag hinzu. Der Gemeinderat wird hierüber beraten und beschließen.

Fassung eines Weisungsbeschlusses zu den Beschlüssen der Kommanditistenversammlung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft mbH sowie der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG

Am 21.05.2025 finden die Kommanditistenversammlung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft mbH und die Gesellschafterversammlung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG statt. Der Gemeinderat wird über die Fassung eines Weisungsbeschlusses zu den Beschlüssen der Kommanditistenversammlung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft mbH sowie der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG beraten und beschließen.

Beschaffung eines Großflächenmähers

Im Haushalt 2025 sind für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen insgesamt 342.000 Euro veranschlagt, darunter auch 180.000 Euro für den Erwerb eines Großflächenmähers als Ersatz für den im vergangenen Jahr irreparabel ausgemusterten Schell-Mäher. Der Großflächenmäher sollte bereits letztes Jahr beschafft werden, allerdings waren dafür keine Haushaltsmittel veranschlagt. In Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt wurde ein entsprechendes Leistungsverzeichnis erstellt und eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Nach dem Vergleich der eingeholten Angebote ist das Angebot der Fa. Hochstein (188.139 €) das preisgünstigste und wirtschaftlichste. Beim Großflächenmäher handelt es sich um ein Neugerät, da aktuell kein Vorführ- oder Gebrauchtgerät auf dem Markt für die erforderlichen Einsatzzwecke zu finden ist. Der Großflächenmäher wird überwiegen auf öffentlichen Grünanlagen (innerorts und außerorts) wie beispielsweise Parkanlagen, Grünstreifen und Straßenbankette eingesetzt werden. Auch Radwege, Kreisel und das Schwimmbad sind während der Mähsaison wöchentlich zu mähen. Der Großflächenmäher ist ab März über den Sommer bis in den Herbst hinein dauerhaft im Einsatz. Für einen effizienten Einsatz ist daher ein belastbares Profigerät mit einer großen Mähdeckenbreite, welches sehr schnell viel Fläche abmähen kann, unerlässlich. Der Gemeinderat wird über die Beschaffung des Großflächenmähers beraten und beschließen

Hinweis:

Weitere Informationen zu den Tagesordnungspunkten finden Sie auf der Internetseite der Stadt Waghäusel.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Waghäusel
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

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