Stadt Bad Rappenau
74906 Bad Rappenau
Gemeinderat

Sitzung vom 12.12.2024, Fortsetzung des Sitzungsberichts

Zustimmung zur Änderung des kalkulatorischen Zinssatzes im Kernhaushalt Mit 34 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme hat der Gemeinderat die Änderung des...

Zustimmung zur Änderung des kalkulatorischen Zinssatzes im Kernhaushalt

Mit 34 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme hat der Gemeinderat die Änderung des kalkulatorischen Zinssatzes für Vermögenswerte der Stadt Bad Rappenau von 5 % auf 3,6 % gesenkt. Die Änderung tritt zum 1.1.2025 in Kraft.

Über den kalkulatorischen Zinssatz werden die in gebührenrechtlichen Einrichtungen (z.B. Friedhof, Sporthallen oder Kindergärten) gebundenen Vermögenswerte als Kosten dargestellt und dadurch in die Kalkulation der Benutzungsgebühren eingerechnet. Der kalkulatorische Zinssatz betrug seit dem 1.1.2013 5,0 %.

Zustimmung zur Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen und zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung

Mit 30 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat das gebührenrechtliche Ergebnis der Jahre 2018 bis 2022 zur Kenntnis genommen und der Gebührenkalkulation im Bestattungswesen sowie den von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen zugestimmt. Auf einen Ausgleich der Vorjahresverluste wurde verzichtet. Ebenso hat der Gemeinderat die Änderung der Bestattungsgebührenordnung zum 1.1.2025 beschlossen.

Die neue Bestattungsgebührenordnung war im Mitteilungsblatt Nr. 51/2024 veröffentlicht und kann auch auf der Homepage der Stadt Bad Rappenau unter www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen nachgelesen werden.

Oberbürgermeister Sebastian Frei machte deutlich, dass in den vergangenen Jahren im Bestattungswesen eine deutliche Kostensteigerung zu verzeichnen war. Auch durch das neue kommunale Haushaltsrecht mussten einige Positionen neu bewertet werden. Damit die Kosten für die Betroffenen nicht zu sehr steigen, soll der Kostendeckungsgrad für die Grabnutzung künftig bei 70 % liegen; bisher hatte man eine Kostendeckung von 80 % angestrebt.

Der Gemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung vom 16.5.2019 die Bestattungsgebührensatzung mit Wirkung zum 1.7.2019 auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation beschlossen. Bei den Verwaltungs- und Bestattungsgebühren wurde ein Kostendeckungsgrad von 100 % und bei den Grabnutzungsgebühren von 80 % beschlossen.

Die Fa. Allevo Kommunalberatung wurde nun damit beauftragt, die Gebühren für den Bereich Bestattungswesen neu zu kalkulieren und das gebührenrechtliche Ergebnis für die Jahre 2018 – 2022 zu ermitteln. Die Kostendeckung lag in diesem Zeitraum bei 75 %. Die Kostendeckung der Jahre 2018-2022 wurde auch in der neuen Kalkulation als Basis zugrunde gelegt. Bei den Verwaltungs- und Bestattungsgebühren wird weiterhin ein Kostendeckungsgrad von 100 % und bei den Grabnutzungsgebühren von 70 % (bisher 80 %) angestrebt.

Aufgrund höherer Ausgaben kommt es dennoch zu einer deutlichen Steigerung der Gebührensätze. Die jährlichen (Netto-)Gesamtkosten haben sich in den vergangenen Jahren von rund 646.000 Euro auf 766.000 Euro erhöht. Dies ist vor allem durch höhere Unterhaltungskosten für das unbewegliche Vermögen sowie durch die Verrechnung der Bauhofleistungen begründet.

Neben der Kostensteigerung wird die Höhe der Gebührensätze auch durch den Trend zur Urnenbestattung beeinflusst. Die Anzahl des Ersterwerbs und der Verlängerung der (Sarg-) Wahlgräber hat sich reduziert, die der Urnenwahlgräber erhöht. Auch die im Verhältnis günstigen zusätzlichen Belegungen bereits bestehender Gräber anstelle von Neubelegungen haben deutlich zugenommen. Da die Urnengräber in Relation günstiger sind als die Erdgräber, bedeutet dies eine Erhöhung der Sätze für alle Grabarten, um insgesamt zu den gleichen Gebührenerlösen zu kommen.

Nachfragen gab es vonseiten des Gemeinderats zur Verrechnung der Bauhofstunden. Auch das Thema „Einsparmöglichkeiten“ bei den Friedhöfen wurde angesprochen. OB Frei verwies in diesem Zusammenhang auf die hohen Erwartungen in der Bevölkerung an den Zustand und die Pflege der Friedhöfe.

2. Änderungssatzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) beschlossen

Einstimmig hat der Gemeinderat die 2. Änderungssatzung der Kurtaxtesatzung beschlossen. Die Änderung tritt zum 1.1.2025 in Kraft. Die Änderungssatzung war im Mitteilungsblatt Nr. 51/2024 veröffentlicht und kann auch auf der Homepage der Stadt Bad Rappenau unter www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen nachgelesen werden.

Die Anpassung war nötig geworden aufgrund einer Änderung des Bundesmeldegesetztes (BMG) zum 1.1.2025. Dieses wurde aufgrund des Bürokratieentlastungsgesetzes angepasst und sieht vor, dass eine Meldepflicht in Zukunft nur noch für ausländische Gäste besteht. „Wer diese Änderung als Entlastung von der Bürokratie ansieht, weiß nicht, wo die wahren Probleme liegen“, kritisierte OB Frei den Vorgang.

Generalsanierung und Erweiterung des Hohenstaufen-Gymnasiums Bad Wimpfen: Beteiligung bzw. Ablehnung einer freiwilligen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung – vertagt

Aufgrund eines Antrags aus dem Gemeinderat wurde dieser Tagesordnungspunkt vertagt, bis aktuelle Informationen zum weiteren Vorgehen vonseiten des Landes bzw. des Landekreises vorliegen.

Generalsanierung der Grundschule in Heinsheim: Erweiterung der Maßnahme und Kostenfortschreibung – vertagt

Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt, da im Gremium noch Klärungsbedarf hinsichtlich der geplanten Maßnahmen besteht.

Fortsetzung des Sitzungsberichts folgt.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Bad Rappenau
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2025

Orte

Bad Rappenau
Siegelsbach

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Stadt Bad Rappenau
16.01.2025
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