Gemeinderat

Sitzung vom 19.02.2025

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung...

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)

Die ausführlichen Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie unter: nussloch.ratsinfomanagement.net

TOP 1 – Benennung der Urkundspersonen

Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache die GRätinnen Marianne Falkner und Lara Lurz zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

TOP 2 – Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

Klaus Wipfler meldet sich zu Wort zum Tagesordnungspunkt 7 „Vogelkefigweg“ und dankt BM Förster dafür, dass das Thema auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Er betont, dass sich frühere Amtsvorgänger nicht darum gekümmert hätten. Der Weg befinde sich in einem äußerst maroden Zustand und es seien bereits Unfälle passiert, bei denen insbesondere ältere Mitbürger gestürzt seien. Er hebt hervor, dass der Vogelkefigweg eine wichtige Verbindung zwischen dem unteren und oberen Ortsteil darstelle. Zudem verweist er auf den Bebauungsplan „Mitte Süd 2“, bei dem Anlieger im Jahr 1996 an den Kosten der Grünflächenplanung beteiligt worden seien – er selbst habe damals 1.200 DM gezahlt. Abschließend bittet er den Gemeinderat eindringlich, großen Wert darauf zu legen, dass der Weg ordnungsgemäß instandgesetzt wird.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 3 – Niederschriften über die Gemeinderatssitzungen vom 11.12.2024 (Nr. 16/2024) und 22.01.2025 (Nr. 1/2025)

- Beratung und Beschlussfassung über etwaige Einwände gegen die Protokolle des jeweiligen öffentlichen Sitzungsteils
- Kenntnisgabe der Niederschriften über die nichtöffentlichen Sitzungsteile

Es ergehen keine Einwände. Die Protokolle werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

TOP 4 – Fortschreibung des Lärmaktionsplans

- Billigung des Planentwurfs und Offenlagebeschluss

BM Förster begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Koehler vom Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler & Leutwein. Er informiert darüber, dass Herr Koehler zuletzt vor etwa fünf Jahren im Gemeinderat war, als es um die Erstellung des ersten Lärmaktionsplans ging. BM Förster erläutert weiter, dass dieser erste Lärmaktionsplan damals eine wertvolle Hilfestellung bei der Umsetzung verschiedener Lärmschutzmaßnahmen darstellte. Die nun erforderliche Fortschreibung hingegen sei lediglich eine formale Pflicht der Kommune, ohne dass damit weitere spürbare Effekte verbunden wären. Der Technische Ausschuss hatte sich daher dafür ausgesprochen, keine umfassende, kostenintensive Kartierung durchführen zu lassen, sondern nur die Mindestanforderung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans zu beauftragen. BM Förster erinnert abschließend daran, dass das Mobilitätskonzept der Gemeinde vorsieht, in Nußloch flächendeckend Tempo 30 einzurichten. Leider sei die Fortschreibung des Lärmaktionsplans hier im Augenblick nicht unterstützend. Er übergibt nun das Wort an Herrn Koehler.

Herr Koehler erläutert, dass Nußloch im Rahmen der vierten Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie erneut einen Lärmaktionsplan aufstellen muss. Ziel eines solchen Planes sei es, gesundheitsschädliche Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr zu erfassen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Reduzierung zu prüfen. Er informiert, dass bereits 2019 eine Kartierung durchgeführt wurde, auf deren Basis Tempo-30-Zonen in weiten Teilen der Hauptstraße, der Massengasse, der Sinsheimer Straße und der Walldorfer Straße eingerichtet wurden. Für den südlichen Teil der Hauptstraße waren damals keine Überschreitungen der relevanten Grenzwerte festgestellt worden, weshalb dort keine Maßnahmen umgesetzt werden konnten, so Herr Koehler weiter. Die aktuelle Lärmkarte der LUBW aus dem Jahr 2022 bestätigt die damaligen Ergebnisse weitgehend, weist jedoch teilweise höhere Werte aus, die durch zu pauschale Eingangsdaten beeinflusst sein könnten und seiner Meinung nach fehlerhaft sind. Er führt weiter aus, dass die tatsächlichen Verkehrsbelastungen innerhalb der Hauptstraße stark variieren. Während die LUBW durchgängig 8.600 Kfz/24h annimmt, liegen die realen Werte südlich der Walldorfer Straße bei 4.200 bis 5.600 Kfz/24h. Herr Koehler erklärt weiter, dass auf Grundlage der aktuellen Daten keine neuen Maßnahmen zur Lärmminderung vorgeschlagen werden, wie eingangs bereits von BM Förster mitgeteilt. Weder in der Hauptstraße noch an der B3 sind aus rechtlicher Sicht weitere Temporeduzierungen möglich. Auch in den nicht kartierungspflichtigen Straßen sind keine neuen Maßnahmen zu erwarten, da 2019 dort bereits eine Prüfung erfolgte und nicht anzunehmen ist, dass sich dort Veränderungen ergeben haben, führt Herr Koehler weiter aus. Er informiert, dass der Lärmaktionsplan 2025 dennoch aufgestellt und eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden muss. Dies erfolgt auf Basis eines Musterberichts, der auch zur Meldung an die EU verwendet wird. Abschließend weist Herr Koehler darauf hin, dass der Gemeinderat über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Fortschreibung des Lärmaktionsplans entscheiden muss.

Die von Herrn Koehler für seinen Vortrag verwendete Präsentation wird Inhalt der Niederschrift.

GR Röser stellt fest, dass sich durch die Fortschreibung des Lärmaktionsplans keine wesentlichen Änderungen ergeben und das bestehende Konzept bereits ein umfassender Schritt zur Lärmminderung war. Er bedankt sich bei Herrn Koehler für die Präsentation und die detaillierte Ausarbeitung.

GR Baumeister schließt sich dem Dank an und erklärt, dass die Fraktion der LLisN dem Beschlussvorschlag zustimmen wird. Er betont, dass es erfreulich sei, dass in Nußloch keine gesundheitsgefährdenden Lärmwerte festgestellt wurden. Gleichzeitig merkt er an, dass 2019 ausschließlich Tempo 30 als Maßnahme vorgeschlagen wurde, während in anderen Gemeinden auf bestimmten Straßenabschnitten auch Tempo 40 umgesetzt wurde. Er fragt, warum diese Option nicht in Betracht gezogen wurde und ob dies daran lag, dass der lärmmindernde Effekt nicht ausreichend wäre.

Herr Koehler erwidert, dass Tempo 40 zwar eine wahrnehmbare, aber nicht so deutliche Lärmminderung wie Tempo 30 bewirkt. Ziel der Maßnahmen war es, überall dort, wo gesundheitsgefährdende Werte überschritten wurden, diese unter den kritischen Schwellenwert zu senken. Dies sei jedoch nicht an allen Stellen in Nußloch möglich gewesen. Er weist zudem darauf hin, dass die aktuelle Lärmkartierung der LUBW in der Hauptstraße mit Tempo 50 deutliche Grenzwertüberschreitungen aufzeigt. Nach seiner Einschätzung würde Tempo 40 dort nicht ausreichen, um die Lärmwerte unter die gesundheitskritische Schwelle zu senken.

GR Kleinert dankt ebenfalls Herrn Koehler für seine Ausführungen. Er äußert den Eindruck, dass die Fortschreibung des Lärmaktionsplans lediglich eine formale Pflichtübung sei, ohne dass damit tatsächlich ein spürbarer Effekt erzielt werden könne. Er fragt, welche weiteren Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stünden und ob bei gesundheitsgefährdendem Lärm tatsächlich nur die Geschwindigkeitsreduzierung als wirksames Instrument bleibe. Hinsichtlich der B3 merkt er an, dass dort minimale Beeinträchtigungen an einigen Gebäuden festgestellt wurden. Sollte der Gemeinderat zu der Auffassung gelangen, dass hier Handlungsbedarf besteht, möchte er wissen, wer die Zuständigkeit für entsprechende Maßnahmen trägt, da es sich um eine Bundesstraße handelt. Er fragt, ob die Gemeinde in diesem Fall gegenüber dem Baulastträger aktiv werden müsse.

Herr Koehler erläutert, dass in einem solchen Fall die Verkehrsbehörde der zuständige Ansprechpartner wäre.

GR Kleinert erkundigt sich weiter nach den Kosten einer detaillierteren Fortschreibung des Lärmaktionsplans.

Herr Koehler erklärt, dass ein einfaches Verfahren mit rund 4.000 bis 5.000 Euro netto zu veranschlagen sei, während eine umfassendere Variante mehr als das Doppelte kosten würde. Weiter führt er aus, dass lärmmindernde Maßnahmen grundsätzlich in zwei Gruppen zu unterteilen seien. Zum einen gibt es verkehrsrechtliche Maßnahmen, in erster Linie Geschwindigkeitsreduzierungen, und zum anderen sogenannte Lärmsanierungsmaßnahmen. Letztere umfassen beispielsweise lärmarme Fahrbahnbeläge innerorts sowie geförderte Schallschutzfenster, während außerorts Lärmschutzwände zum Einsatz kommen. Er weist darauf hin, dass der Verwaltungsgerichtshof 2018 den Kommunen eine größere Rechtsbefugnis bei der Festlegung verkehrsrechtlicher Maßnahmen im Rahmen von Lärmaktionsplänen eingeräumt habe. Demnach könne eine Kommune bei einer rechtssicheren Abwägung Maßnahmen gegenüber der unteren und oberen Verkehrsbehörde anordnen. Lärmsanierungsmaßnahmen hingegen seien freiwillige Aufgaben des Straßenbaulastträgers, auf die kein Rechtsanspruch bestehe. Bereits 2019 sei eine Liste mit Gebäuden erstellt worden, bei denen Lärmgrenzwerte überschritten wurden. In der Praxis würden jedoch regelmäßig die Belange des Straßenverkehrs gegenüber der Anzahl der Betroffenen überwiegen. Aus seiner Erfahrung heraus sei es daher unwahrscheinlich, dass entsprechende Maßnahmen durchgesetzt werden könnten, weshalb er eine solche Initiative nicht empfehlen könne.

BM Förster ergänzt, dass die Kosten der beiden möglichen Varianten bereits im Technischen Ausschuss vorgestellt wurden. Die kleinere, beauftragte Variante würde netto 4.800 Euro kosten, während die umfangreichere Variante bei 13.400 Euro netto liege.

GR Molitor dankt ebenfalls für die Ausführungen und merkt an, dass die Gemeinde mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans ihrer Verpflichtung nachkommt. Er weist darauf hin, dass die Lärmbelastung an der B3 immens sei, insbesondere in den Abendstunden und bei Regen, wenn der Schall zusätzlich verstärkt werde. Er betont, dass die Lärmbelastung mit über 65 dB weit in die Wohnbebauung hineinreiche. BM Förster habe bereits vor einigen Jahren diesbezüglich an das Regierungspräsidium geschrieben. Die damalige Antwort habe gelautet, dass die B3 vor der Wohnbebauung existierte und man daher mit der Lärmbelastung hätte rechnen müssen. Diese Antwort sei zwar sachlich korrekt gewesen, doch inzwischen habe sich das Verkehrsaufkommen seit der Bebauung deutlich verändert. GR Molitor weist darauf hin, dass die bestehende Lärmschutzwand mittlerweile 30 Jahre alt sei. Seiner Ansicht nach müsse die Wand an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Zudem gebe es eine erhebliche Lücke genau an der Stelle, wo eigentlich Schutz erforderlich wäre, nämlich in Richtung Wohngebiet. Er fragt, welche Schritte die Gemeinde unternehmen müsse, damit der Bund die Lärmschutzwand den aktuellen Bedingungen anpasst.

Herr Koehler erläutert, dass es sich hierbei um eine Lärmsanierungsmaßnahme handele, die eine freiwillige Leistung des Straßenbaulastträgers sei und für die kein Rechtsanspruch bestehe. Er schlägt vor, im Rahmen der Beteiligung öffentlicher Belange erneut auf das Problem hinzuweisen. Allerdings geht er davon aus, dass eine Prüfung der Betroffenheit erneut negativ ausfallen werde. Viele andere Kommunen seien ebenfalls betroffen, teils mit deutlich höheren Lärmbelastungen. Aus seiner Sicht sei die Anzahl der Betroffenen in Nußloch vermutlich nicht groß genug, um eine entsprechende Priorisierung beim Bund zu erreichen.

GR Molitor bittet die Verwaltung, gezielt noch einmal das Thema B3 beim Regierungspräsidium anzusprechen. Er regt an, die Situation erneut zu dokumentieren. Auch wenn letztlich eine Ablehnung erfolgt, sei es wichtig, den Versuch zu unternehmen.

Herr Koehler bestätigt, dass dies im Rahmen der Beteiligung öffentlicher Belange möglich wäre.

GR Kettemann erkundigt sich, ob der Anteil von Elektrofahrzeugen in der Lärmkartierung berücksichtigt werde.

Herr Koehler verneint dies. Er erklärt, dass im Geschwindigkeitsbereich zwischen 10 und 30 km/h das Rollgeräusch dominiert – und das sei sowohl bei Elektro- als auch bei Verbrennungsfahrzeugen vorhanden. Bei LKW´s könnte der Unterschied künftig eine Rolle spielen, aktuell sei der Anteil elektrisch betriebener Fahrzeuge aber noch zu gering. Beim fließenden Verkehr sei der Einfluss von E-Fahrzeugen kaum messbar.

GR Veits merkt an, dass die Gemeinde verpflichtet ist, den Lärmaktionsplan zu erstellen, jedoch kaum Möglichkeiten hat, mit den erhobenen Daten tatsächlich Einfluss auf übergeordnete Behörden zu nehmen. Er sieht darin einen Fehler im System.

GRätin Seemann fragt nach, wie es sein kann, dass innerhalb eines Straßenzugs die Lärmbelastung für einzelne Häuser unterschiedlich ausfällt.

Herr Koehler erläutert, dass die von der Straße ausgehende Emission anhand mehrerer Faktoren bestimmt wird. Dazu zählen unter anderem der Straßenbelagstyp, die Verkehrsmenge, der Anteil an Schwerverkehr und Motorrädern sowie die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Zusätzlich werde dreidimensional betrachtet, wie der Schall ankommt. Faktoren wie Reflexionen, beispielsweise durch eine gegenüberliegende Baulücke, können zu Unterschieden bei der Belastung einzelner Gebäude führen.

BM Förster schließt die Aussprache zu diesem TOP und dankt abschließend Herrn Koehler für seinen heutigen Vortrag.

Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Lärmaktionsplans vom 31.01.2025.

2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange.

TOP 5 – Errichtung eines Carports Im Lehen 34

- Antrag auf Baugenehmigung

19:40 Uhr: Herr Koehler verlässt den Sitzungssaal und nimmt fortan nicht mehr an der Sitzung teil.

BM Förster teilt anhand der Vorlage mit, dass für den geplanten Bau eines Carports auf dem Grundstück „Im Lehen 34“ eine Befreiung erforderlich ist, da es das Baufenster Richtung Norden und Richtung Westen um insgesamt 16,6 m² überschreitet, gleichzeitig werden jedoch 33,5 m² innerhalb des Baufensters freigehalten. Er verweist auf einen vergleichbaren Fall aus dem Jahr 2013 („Tiefer Weg 4“), bei dem eine Überschreitung von 78,8 m² genehmigt wurde. Da die Voraussetzungen vergleichbar sind, empfiehlt die Verwaltung, der Befreiung zuzustimmen. BM Förster weist abschließend darauf hin, dass die freigehaltene Fläche per Baulast dauerhaft von einer Bebauung freigehalten wird.

Es ergehen keine Wortmeldungen.

Der Gemeinderat fasst mit 15 Ja-Stimmen (Veits zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt folgende Befreiung:

Überschreitung des Garagenbaufensters um 16,6 m².

Die freigehaltene Fläche ist per Baulast zu sichern und auch in Zukunft von einer Bebauung freizuhalten.

TOP 6 – Tief- und Straßenbau

- Auftragsvergabe Jahresvertrag 2025

BM Förster erteilt zur Sachdarstellung das Wort an BAL Leyk.

BAL Leyk erläutert, dass durch den Abschluss eines Jahresvertrags mit einer Fachfirma kurzfristig auf dringende Schadstellen im Straßenbereich reagiert werden kann. Dies umfasse unter anderem Pflasterreparaturen, Straßenausbesserungen, die Regulierung von Straßenabläufen und Schachtdeckeln, Bordsteinabsenkungen sowie die Instandsetzung schadhafter Kanalstellen. BAL Leyk führt weiter aus, dass die Ausschreibung für den Jahresvertrag 2023 wegen zu hoher Angebote aufgehoben und Ende 2024 eine erneute Ausschreibung im Auf- und Abgebotsverfahren durchgeführt wurde. Dabei erhielten die eingeladenen Firmen ein bepreistes Leistungsverzeichnis und konnten darauf ein pauschales Auf- oder Abgebot abgeben. Er erklärt, dass dieses Verfahren speziell für regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, wie Jahres- oder Zeitverträge, angewendet wird. Von sieben angeschriebenen Firmen gingen zwei Angebote ein, so BAL Leyk weiter, wobei das wirtschaftlichste Angebot mit einem Aufgebot von +22,5 % die Firma Häußler & Boileau Bau GmbH aus Leimen eingereicht hat.

Es ergehen keine Wortmeldungen.

Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt der Firma Häußler & Boileau Bau GmbH aus Leimen den Auftrag für den Jahresvertrag 2025 mit einem Aufgebot in Höhe von + 22,5 % zu erteilen.

TOP 7 – Sanierung Vogelkefigweg

(Teilbereich Ost – Römerstraße/Barlachstraße)

- Auftragsvergabe

Auch zu diesem TOP erhält BAL Leyk von BM Förster das Wort.

BAL Leyk erläutert, dass der Vogelkefigweg in Nußloch eine wichtige innerörtliche Verbindung in Ost-West-Richtung darstellt, die von der Hermann-Löns-Straße über die Unterführung der Kurpfalzstraße bis zur Römerstraße verläuft und auch als Schulweg genutzt wird. Er führt aus, dass die asphaltierte Oberfläche insbesondere im östlichen Abschnitt zwischen Römerstraße und dem ersten Abzweig zur Barlachstraße sowie im westlichen Bereich vor der Leimbachbrücke bis zur Hermann-Löns-Straße erhebliche Schäden aufweist. Er teilt mit, dass zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zunächst der östliche Abschnitt saniert werden soll. BAL Leyk begründet dies damit, dass sich im westlichen Bereich große Abwasserkanäle befinden, bei denen möglicherweise noch Tiefbauarbeiten erforderlich sind, bevor eine Erneuerung der Oberfläche erfolgen kann. Er informiert, dass geplant ist, den Asphalt durch eine Pflasteroberfläche zu ersetzen. BAL Leyk führt aus, dass die Maßnahme beschränkt ausgeschrieben wurde und, dass das wirtschaftlichste Angebot von der Firma Schön und Sohn aus Speyer stammt, die bereits die Arbeiten vor dem Pflegeheim in der Hauptstraße ausgeführt hat. Das Angebot beläuft sich auf 45.569,56 Euro brutto und liegt 7 % über der Kostenschätzung des Fachplaners. Abschließend teilt er mit, dass die Bauarbeiten für einen Zeitraum von etwa drei Wochen zwischen März und Mai 2025 vorgesehen sind.

BM Förster ergänzt, dass die Verwaltung vorgesehen hat, im westlichen Bereich durch den im vorherigen TOP vergebenen Jahresvertrag Ausbesserungen vorzunehmen.

GR Röser führt aus, dass während der Coronazeit Kinder Hoffnungssteine in diesem Bereich abgelegt haben und erkundigt sich, ob diese in die Planung einbezogen werden und ob eine erneute Anbringung möglich sei.

BAL Leyk erläutert, dass die Steine derzeit im Bauhof gelagert sind. Er führt aus, dass noch überlegt werde, wo sie künftig platziert werden könnten. Ziel sei es, eine präsentere Stelle zu finden, idealerweise etwas erhöht, damit nicht über sie gelaufen wird.

GR Baumeister merkt an, dass das Thema bereits seit Langem diskutiert wird. Er erinnert daran, dass es in der Vergangenheit auch wesentlich teurere Varianten gab, die sich jedoch als nicht umsetzbar erwiesen. Abschließend betont er, dass er froh sei, dass nun eine Lösung gefunden wurde, die zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beiträgt.

GR Kleinert betont, dass der Zustand des Weges schon länger ein drängendes Thema sei. Er führt aus, dass der Zustand des Weges unzumutbar sei und dass es sich um einen wichtigen Verbindungsweg sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer handle. Er wäre zufrieden, wenn alle Bauabschnitte bis zum nächsten Jahr abgeschlossen wären.

GR Molitor stimmt ebenfalls zu und hebt hervor, dass der Weg besonders wichtig für Schulkinder und Spaziergänger sei. Der Weg erfülle die Verkehrssicherungspflicht nicht mehr, weshalb schon länger dringender Handlungsbedarf bestünde. Zu den Hoffnungssteinen der Kinder schlägt er vor, diese mit Epoxidharz zu überziehen, damit man auch darüber laufen kann. Weiterhin bittet er die Reparatur anderer Schadstellen, insbesondere bei den Kanaldeckeln, bis zur tatsächlichen Sanierung provisorisch vorzunehmen.

BM Förster erwidert, dass die Verwaltung mit dem Jahresvertrag beabsichtige, auch solche Ausbesserungsmaßnahmen durchzuführen, wie bereits erwähnt.

Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt der Firma Schön und Sohn aus Speyer den Auftrag für die Sanierung des Vogelkefigwegs (Teilbereich Ost– Römerstraße/Barlachstraße) in Höhe von insgesamt 45.569,56 Euro brutto zu erteilen.

TOP 8 – Sanierung der Festhalle mit Hallenbad

- Auftragsvergabe Erneuerung der Elektrohauptverteilung in der Festhalle

BM Förster übergibt abermals das Wort an BAL Leyk.

BAL Leyk informiert, dass in der Turn- und Festhalle die Stromversorgung für das gesamte Schillerschulareal erneuert werden muss. Er erläutert, dass das Schillerschulareal, das aus den drei Schulgebäuden (Altbau, Anbau und Neubau) sowie der Turn- und Festhalle mit Hallenbad besteht, derzeit über einen gemeinsamen Netzanschluss versorgt wird. Dieser Anschluss erfolgt durch ein erdverlegtes Kabel, das zur kundeneigene Trafostation in der Schillerstraße führt. Weiter teilt BAL Leyk mit, dass innerhalb der Festhalle eine Unterverteilung zu den einzelnen Gebäudeteilen besteht, wobei die Schillerschule über ein Leerrohr unterhalb des Schulhofs mit Strom versorgt wird. Die Hauptverteilung sei veraltet, sanierungsbedürftig und nicht erweiterbar, informiert BAL Leyk weiter. Er erläutert zudem, dass sich die Verteilung derzeit in einem Durchgangsbereich befindet, was aus sicherheitstechnischen Gründen nicht zulässig ist, da dieser Bereich sowohl als Fluchtweg dienen muss als auch nicht ausreichend dimensioniert ist, um ausreichend Arbeits- und Sicherheitsraum zu bieten. Aus diesem Grund sei nun geplant, die neue Hauptverteilung wenige Meter weiter in einem Kellerraum unterzubringen, der aktuell als Lagerraum genutzt wird. Weiter erläutert er, dass die neue Hauptverteilung auch Bestandteil der Elektroversorgung für den Neubau der Schillerschule sein wird. Für die Erneuerung der Hauptverteilung wurde, so BAL Leyk weiter, eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt, bei der insgesamt neun Firmen teilgenommen haben, wovon ein Angebot einer Firma jedoch nicht gewertet werden konnte. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Elektrotechnik Wolf GmbH aus Riedstadt, so BAL Leyk, mit einem Angebotspreis von 40.240,03 Euro brutto. Er führt abschließend aus, dass die Arbeiten in den Sommerferien 2025 durchgeführt werden sollen, um die Beeinträchtigungen für die Nutzer der Gebäude so gering wie möglich zu halten.

GR Molitor erkundigt sich, ob auch für die Festhalle eine Notfallversorgung mit einem externen Aggregat vorgesehen sei, ähnlich wie für die Olympiahalle.

BAL Leyk entgegnet, dass derzeit gemeinsam mit einer Fachfirma ein Notstrom- und Notwärmekonzept erarbeitet wird. Dabei werde auch die Festhalle mitbetrachtet.

Ohne weitere Wortmeldungen fasst der Gemeinderat sodann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag für die neue Elektro-Hauptverteilung in Höhe von 40.240,03 Euro brutto an die Firma Elektrotechnik Wolf GmbH aus Riedstadt zu vergeben.

TOP 9 – Ausbau Strominfrastruktur im Ortszentrum für Veranstaltungen

- Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben
- Auftragserteilung

BAL Leyk erläutert, dass im Ortszentrum bereits eine Strominfrastruktur für Veranstaltungen besteht, die in den letzten Jahren schrittweise ergänzt und modernisiert wurde. Als vorerst letzter geplanter Schritt sollen nun zwei neue Festplatzverteiler installiert werden – einer am Lindenplatz vor dem Restaurant Galerie und einer am Rathaus. Er erklärt, dass dafür Netzanschlusskosten und Leistungserhöhungen durch den Netzbetreiber sowie die Lieferung und Installation der Verteiler erforderlich sind. Ziel ist es, die Stromversorgung für Veranstaltungen weiter zu verbessern und gleichzeitig die laufenden Kosten zu senken.

GR Röser merkt an, dass das Thema auf Initiative der CDU zurückgeht und sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt hat.

GR Baumeister erklärt, dass die Fraktion LLisN der Maßnahme zustimmen wird. Er sieht die neuen Festplatzverteiler als Bereicherung und Entlastung für künftige Veranstaltungen. Zudem sei es eine Investition in die Zukunft, da die laufenden Kosten gesenkt werden können, ohne Betrachtung der Amortisation.

GR Veits begrüßt die Kosteneinsparung und merkt an, dass sich die Investition voraussichtlich in etwa 20 Jahren amortisieren werde. Dennoch sei die Verbesserung der Stromversorgung sinnvoll, da sie Veranstaltungen und Märkte in der Ortsmitte erleichtere.

GR Molitor verweist auf eine bereits im nichtöffentlichen Teil gestellte Frage bei der er zu bedenken gegeben hat, dass sich seit dem CDU-Antrag von 2017 die Anforderungen geändert haben, insbesondere in Bezug auf die Barrierefreiheit von Bushaltestellen und die E-Mobilität. Er hat deshalb gefragt, ob die Planungen entsprechend angepasst werden sollten. Er habe von der Verwaltung die Rückmeldung erhalten, dass die Stromverteilerkästen davon nicht betroffen seien und dass der Umfang der erforderlichen Erdarbeiten nicht ausreiche, um eine zusätzliche Nachrüstung für E-Mobilität wirtschaftlich zu gestalten.

Weitere Wortmeldungen ergehen nicht.

Der Gemeinderat fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat beschließt die erforderlichen Ausgaben in Höhe von ca. 38.000 Euro überplanmäßig für den Haushalt 2025 zu genehmigen.

2. Der Gemeinderat beschließt der Fa. Rensch Elektrotechnik aus Nußloch den Auftrag zur Lieferung und Installation zweier Festplatzverteiler in Höhe von 31.013,04 Euro brutto zu erteilen.

TOP 10 – Hilfsfonds der Gemeinde Nußloch

- Aktueller Stand
- Richtlinie für die Verteilung der Gelder aus den Fonds

BM Förster verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage bei der die Verwaltung verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt hat, wie die Gelder aus den unterschiedlichen Fonds (Hilfsfonds notleidender Nußlocher Bürger, Nußlocher Kinderhilfsfonds und Apfelkernfonds) zukünftig sinnvoll eingesetzt werden können. Zudem informiert die Vorlage darüber, wie die Hilfe aktuell bei den Bürgern über die Fonds ankommt. BM Förster schlägt aufgrund der Komplexität der Sache die Beratung in den Ausschuss Vielfalt und Soziales zu verweisen. An dieser Sitzung könnte dann auch der Sachbearbeiter Frank Koven-Sturm zugegen sein und die Ideen, die aus seiner Feder stammen, näher erläutern und die aktuelle Handhabe erläutern.

Der Räterund zeigt sich einverstanden mit dem Vorschlag von BM Förster.

GR Kleinert erkundigt sich, ob die beiden Fonds „Apfelkernfonds“ und „Kinderhilfsfonds“ getrennt geführt werden müssen oder ob eine Zusammenlegung möglich sei, um die Verwaltung zu vereinfachen.

BM Förster entgegnet, dass dies mit den Initiatoren der jeweiligen Fonds besprochen werden müsse.

GR Kleinert interessiert sich zudem für die Geldeingänge der Fonds.

GR Molitor hebt hervor, dass inzwischen eine beachtliche Summe von über 100.000 Euro zusammengekommen sei. Er betont, dass die kontinuierliche Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger ein Zeichen großen Engagements sei und spricht allen Spenderinnen und Spendern seinen größten Dank und Respekt aus.

Diesem Dank schließen sich die übrigen Mitglieder an.

TOP 11 – Spenden nach Richtlinie vom 17. Mai 2006

- Gesamtbericht für das Jahr 2024

- GR Rupp nimmt aufgrund von Befangenheit im Zuschauerbereich Platz. –

BM Förster teilt mit, dass die Gemeinde jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, erstellen und diesen an die Rechtsaufsichtsbehörde übersenden muss. Er zeigt sich dankbar für die Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger und merkt an, dass man den Spendenbericht in die einzelnen Fonds untergliedern könnte, sodass man den Zufluss wie von GR Kleinert im TOP zuvor gewünscht, darstellen könne.

Es ergehen keine Wortmeldungen.

Der Gemeinderat fasst mit 15 Ja-Stimmen (Rupp nicht stimmberechtigt wegen Befangenheit) folgenden Beschluss:

Der Spendenbericht 2024 (Anlage 1) wird angenommen.

TOP 12 – Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar

- 5. Änderung der Verbandssatzung

- GR Rupp nimmt wieder am Ratstisch Platz. –

BM Förster informiert, dass alle 54 Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises Mitglied des Zweckverbands High-Speed-Netz Rhein-Neckar sind, so auch Nußloch. Ziel dieses Zweckverbands sei, eine leistungs-, bedarfsgerechte und zukunftsfähige Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen der Bürger und Unternehmen zu gewährleisten. Nun stehe eine Änderung der Verbandssatzung an (§ 9: Bearbeitung der Rechnungs- und Wirtschaftsführung), die vom Gemeinderat beschlossen werden muss und von ihm als Vertreter der Gemeinde bei der Verbandsversammlung entsprechend ausgeführt wird.

GR Röser bezeichnet den Zweckverband als „zahnlosen Papiertiger“, stimmt der Änderung jedoch zu.

GR Molitor führt aus, dass die Gemeinde mit anderen Erwartungen dem Zweckverband beigetreten sei, diese jedoch nicht erfüllt wurden. Er erinnert daran, dass die SPD bereits die Möglichkeit eines Austritts angesprochen habe, dies aber offenbar nicht möglich sei. Er verweist auf eine frühere Aussage von BM Förster, wonach es einfacher sei, eine Ehe zu scheiden als aus dem Zweckverband auszutreten. Daher bleibe der Gemeinde nichts anderes übrig, als weiterhin Mitglied zu bleiben.

BM Förster relativiert die Aussage, dass der Zweckverband sein Ziel nicht erreicht habe. Er erläutert, dass durch den Verband möglicherweise bereits einige Akteure hinzugekommen seien, die die gesetzten Ziele dann tatsächlich umgesetzt haben.

Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat bei 13 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen (Rupp, Miltner, Molitor) folgenden Beschluss:

Der 5. Änderung der Verbandssatzung wird zugestimmt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Votum für die Gemeinde in der Verbandsversammlung entsprechend abzugeben.

TOP 13 – Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

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TOP 14 – Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 14.1 – Nachfrage von GR Rupp wegen Sitzgelegenheiten um Stadtbäume Ortsmitte III (Sitzung vom 27.11.2024

BM Förster informiert, dass GR Rupp in der Sitzung am 27.11.2024 nach den Sitzgelegenheiten um die neu gepflanzten Stadtbäume in der Ortsmitte III gefragt hat. Er gibt nach erfolgter Recherche nun Auskunft darüber, dass diese mögliche Sitzgelegenheit dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.07.2021 vorgestellt, jedoch kein Beschluss darüber gefasst wurde. Die Verwaltung wolle ohnehin abwarten, bis die Bäume an ihrem Standort gut angewachsen sind und eine gewisse Größe erreicht haben.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14.2 – Erhöhung Wertgrenze bei Vergabe

BM Förster informiert, dass die Wertgrenze bei Vergaben von Bauleistungen erneut angehoben worden ist.

BAL Leyk teilt mit, dass die Gemeinde ohne Ausschreibung nun Aufträge bis zu 100.000 Euro netto vergeben dürfe. Vor Corona habe diese Grenze bei 3.000 Euro netto gelegen. Diese Maßnahme zeige nach Meinung von BAL Leyk, dass die öffentliche Hand die Wirtschaft ankurbeln soll. Er stellt klar, dass der Gemeinderat dennoch über die Vergabe entscheiden müsse und dies nicht bedeute, dass der Bürgermeister eigenständig bis 100.000 Euro Aufträge vergeben könne. Seine Befugnis bis 25.000 Euro bleibe hiervon unberührt.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14.3 – Bundestagswahl

BM Förster gibt bekannt, dass in Nußloch insgesamt 8.286 Wahlberechtigte wohnen, wovon 2.611 Briefwahlanträge gestellt haben. Von diesen Wahlberechtigten haben bisher 1.925 ihre Unterlagen zurück an die Gemeindeverwaltung geschickt. Er verbindet diese Bekanntmachung mit seinem Aufruf, von seinem wichtigsten Recht, dem Wahlrecht, Gebrauch zu machen und am Sonntag zu Wahl zu gehen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

Top 14.4 – Gratulationen

Abschließend gratuliert BM Förster den GRäten Kleinert und Veits nachträglich zu ihrem Geburtstag. Der Räterund gratuliert ebenfalls.

Erscheinung
Rathaus-Rundschau Nußloch
NUSSBAUM+
Ausgabe 11/2025

Orte

Nußloch

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Nußloch
14.03.2025
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