1.Stellungnahmen zu privaten Bauvorhaben gegenüber der Baurechtsbehörde
a) Antrag auf Baugenehmigung zur geänderten Bauausführung, Schulgasse 10/2
In seiner Sitzung am 16.05.2024 hatte sich der Gemeinderat bereits mit dieser Angelegenheit befasst und entgegen dem Vorschlag der Verwaltung das Einvernehmen mehrheitlich versagt.
Mit Schreiben vom 08.07.2024 teilte die Baurechtsbehörde mit, dass die Versagung des Einvernehmens aus ihrer Sicht rechtswidrig ist und sie das rechtswidrig versagte Einvernehmen durch eigene Entscheidung ersetzen müsste. Zuvor wurde der Gemeinde Gelegenheit gegeben, über das Einvernehmen nach Kenntnis dieser neuen Sachlage nochmals zu entscheiden.
Aus der Mitte des Gremiums wurde nochmals deutlich darauf hingewiesen, dass Bauausführungen entgegen der Baugenehmigung keine Schule machen dürfen. Darauf werde man auch zukünftig achten. Mit der Ankündigung von Bußgeldverfahren gegen Bauleiter und Bauherrn werde dieses Vorgehen nun auch empfindlich sanktioniert.
Nach eingehender Beratung fasste der Gemeinderat bei 8 Ja-Stimmen (Gemeinderäte Baral, Häberle, Koske, Lachenmann, Lang, Repphun, Winkeler, Bürgermeister Feigl), 2 Nein-Stimmen (Gemeinderäte Bauser, Jourdan) und 3 Enthaltungen (Gemeinderäte L. Auwärter, R. Auwärter, Schwalbach) folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zur geänderten Bauausführung, Schulgasse 10/2 wird erteilt, sofern der Schutz der Nachbarn weiterhin gewährleistet bleibt.
b) Errichtung eines Schutzunterstands im Gemeinschaftsgarten des Obst- und Gartenbauvereins Simmozheim auf dem Flst. 359, Gewann Krautländer
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Befreiung von bauplanungsrechtlichen Vorschriften zur Errichtung eines Schutzunterstands im Gemeinschaftsgarten des Obst- und Gartenbauvereins Simmozheim auf dem Flst. 359, Gewann Krautländer wird erteilt.
2.Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften
„Mittelfeld III 2019 – 1. Änderung“
Aufstellungsbeschluss
Billigung des Entwurfs
Auslegungsbeschluss
In seiner Sitzung am 07.04.2022 hatte der Gemeinderat den Bebauungsplan „Mittelfeld III 2019“ mit Lageplan, textlichen Festsetzungen, sowie der Begründung mit Umweltbericht (inkl. Grünordnungsplan und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung), sowie die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen. Die nun vorgesehenen Änderungen des Bebauungsplans betreffen in erster Linie das Ausgleichsmaßnahmenkonzept. Ziel ist die Abbildung sämtlicher Ausgleichsmaßnahmen auf der eigenen Gemarkung. Im Einzelnen ändern sich folgende Punkte:
Durch diese Änderungen wird das zu kompensierende Defizit der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung übererfüllt (+ 4.581 Ökopunkte). Außerdem muss im Bebauungsplan lediglich noch die Bestimmung zu den Zisternen (Textteil, Ziffer D 5) geändert werden. Anstatt der bislang vorgesehenen Retentionszisternen auf den privaten Baugrundstücken (Rückhaltung und gedrosselter Ablauf von Regenwasser) sollen reine Nutzzisternen vorgeschrieben werden, da das notwendige Retentionsvolumen für das Baugebiet nun doch zentral auf öffentlicher Fläche (unterirdische Retentionsanlage am Grünen Anger) vorgehalten werden kann (wasserrechtliche Erlaubnis wurde bereits erteilt). Die Änderung bedeutet also einen Vorteil für die künftigen Bauherren, da sie das Volumen der vorgeschriebenen Zisternen nun voll für eigene Zwecke nutzen können.
Die dargestellten Änderungen/Ergänzungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Aus diesem Grunde kann die Änderung des Bebauungsplans „Mittelfeld III 2019“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Die Baurechtsbehörde teilt diese Einschätzung.
Die vorgesehenen Änderungen des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften “Mittelfeld III 2019 – 1. Änderung“ wurden in der Sitzung ausführlich erläutert und beraten.
Die Betreuung des Änderungsverfahrens soll das Büro ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart übernehmen. Die Zuarbeit erfolgt durch das Büro Blank Planungsgesellschaft mbH aus Stuttgart. Beide Büros haben die Gemeinde bzw. den Erschließungsträger bereits bei der Durchführung des ursprünglichen Bebauungsplanverfahrens unterstützt, die entsprechende Sachkenntnis und alle erforderlichen Unterlagen liegen dort somit bereits vor.
Nach eingehender Beratung fasste der Gemeinderat bei 10 Ja-Stimmen (Gemeinderäte L. Auwärter, R. Auwärter, Baral, Häberle, Jourdan, Koske, Lachenmann, Lang, Schwalbach, Bürgermeister Feigl), 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung (Gemeinderat Bauser) folgenden Beschluss:
3.Erneuerung der Mittelfeldstraße
- Abschnitt zwischen Birkenweg und Friedenstraße
Im Zuge der Erschließung des Neubaugebiets Mittelfeld III erfolgt aus westlicher Richtung bis zur Einmündung des Birkenwegs ein Vollausbau der Mittelfeldstraße. Im Abschnitt zwischen den Einmündungen Birkenweg und Friedenstraße ist bislang lediglich die Verlegung von einigen Rohrleitungsanschlüssen für die auf der südlichen Straßenseite gelegenen Grundstücke vorgesehen.
Dadurch muss der vorhandene Straßenbelag in diesem Bereich aufgerissen und in den Leitungstrassen dann wieder neu asphaltiert werden. Außerdem hat die Mittelfeldstraße im alten Teil eher eine Neigung zum Hang im Gegensatz zur Ausführung im Neubaugebiet, wo die Erschließungsstraßen gegen den Hang geneigt sind (Starkregenschutz). Zudem sind verschiedene Bordsteine und Rabatten ohnehin sanierungsbedürftig.
Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, den Straßenausbau in der Mittelfeldstraße aus westlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der Friedenstraße durchzuführen. Dabei sollen auch der Gehweg (Pflasterung), Bordsteine, Rabatten und die Straßenbeleuchtung im betreffenden Bereich erneuert werden. Diese Baumaßnahme wäre allerdings nicht dem Erschließungsaufwand für das neue Baugebiet Mittelfeld III zuzuordnen, sondern müsste als zusätzliche Maßnahme der Gemeinde außerplanmäßig finanziert werden.
Die Fa. Otto Morof Tief- und Straßenbau GmbH hat für diese zusätzlichen Bauarbeiten ein Nachtragsangebot abgegeben und dabei kulanterweise sämtliche Preise der öffentlichen Ausschreibung für das Neubaugebiet Mittelfeld III aus dem Jahr 2023 angesetzt. Das Nachtragsangebot belief sich zunächst auf 82.655,21 € (inkl. MwSt.), nach nochmaliger Verhandlung wurde dieses Nachtragsangebot im Wege der Pauschalierung nachgebessert und liegt nun bei 77.350 € (inkl. MwSt.).
Das Nachtragsangebot wurde vom beauftragten Ingenieurbüro geprüft und nachgerechnet, so dass eine Vergabe der zusätzlichen Bauarbeiten seitens der Verwaltung auf dieser Grundlage auch aus wirtschaftlichen Gründen empfohlen werden kann.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen folgenden Beschluss:
4.Kostenfeststellung: Modernisierung Kläranlage 2019-2023
Bereits am 09.06.2016 stimmte der Gemeinderat einem Maßnahmenkatalog zur Modernisierung der Kläranlage zu, welchen die iat Ingenieurberatung GmbH aufgestellt hatte und der bis einschließlich 2020 umgesetzt werden sollte. Im September 2017 wurde für das Förderjahr 2018 ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw) gestellt, dem Gesamtausgaben von 1.190.000,00 € zugrunde lagen. Der Antrag wurde allerdings aufgrund der begrenzten Fördermittel abgelehnt. Es erfolgte deshalb im September 2018 eine erneute Antragstellung für das Jahr 2019. Die aktualisierte Kostenberechnung ergab Gesamtausgaben von 1.314.000,00 €.
Bereits am 13.12.2018 erteilte der Gemeinderat den Auftrag zur Sanierung der Rechenanlage, um weiterhin einen störungsfreien Ablauf in der Kläranlage sicherzustellen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe erteilte diesbezüglich die Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn. Am 17.10.2019 erging der Zuwendungsbescheid für die Modernisierungsmaßnahmen in der Kläranlage in Höhe von 295.300,00 €. Nach Vergabe der Hauptgewerke und einer Aktualisierung der Kostenberechnung im Juli 2021 mit Gesamtausgaben von 1.408.500,00 € wurde der Zuwendungsbetrag mit Bescheid vom 09.11.2021 auf 416.600,00 € erhöht.
Die Modernisierungsmaßnahmen wurden im Zeitraum Januar 2022 – Mitte 2023 umgesetzt, mit Ausnahme der Installation der Kompaktanlage (Rechen, Sand- und Fettfang), die bereits im August 2019 in Betrieb genommen wurde. Zeitgleich wurden auf dem Betriebs- und Rechengebäude Photovoltaikanlagen installiert, deren Kosten in den o. g. Kostenberechnungen nicht enthalten sind.
Bis Ende 2023 konnten alle Gewerke abgerechnet werden. Neben den zuschussfähigen Investitionen wurden auch Sanierungsmaßnahmen am Betriebs- und Rechengebäude durchgeführt sowie der Zahnradantrieb für den Räumer einschl. der hierfür erforderlichen Elektronik (Schaltschrank) erneuert.
Kostenfeststellung
Die Modernisierungsmaßnahmen in der Kläranlage waren sehr komplex. Zum Zeitpunkt der Planung war nicht genau erkennbar, in welchem Umfang aktivierungspflichtige Ausgaben bzw. Erhaltungsaufwand anfällt.
Die genaue Zuordnung war erst nach Abschluss der Maßnahmen und der Kostenzusammenstellung des Ingenieurbüros iat GmbH möglich. Die Veranschlagung der Mittel erfolgte daher komplett im Finanzhaushalt.
Die Installation der Photovoltaikanlage war als separate Maßnahme im Finanzhaushalt geplant und wurde vollständig im Finanzhaushalt abgerechnet (aktivierungspflichtige Investition).
Von den Modernisierungsmaßnahmen in der Kläranlage sind insgesamt:
1.489.697,20 € aktivierungspflichtige Investitionen
148.297,55 € Erhaltungsaufwand
Hierbei handelt es sich insbesondere um die Erneuerung des Zahnradantriebs am Räumer und eine Erweiterung der hierfür erforderlichen Schaltanlage.
Die im Finanzhaushalt gebuchten Investitionen sowie der Zuschuss (Sonderposten) beeinflussen durch die Abschreibungen sowie die Auflösung der Sonderposten die Ergebnisrechnung.
Das vorläufige ordentliche Rechnungsergebnis im Bereich der Abwasserbeseitigung (ohne die interne Leistungsverrechnung) entspricht dabei dem geplanten Ergebnis.
Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis.
5.Finanzzwischenbericht 2024
1.Ergebnishaushalt
Insbesondere aufgrund höherer Steuereinnahmen wird sich der geplante Fehlbetrag (358.300 €) im ordentlichen Ergebnis voraussichtlich um 150.200 € auf 208.100 € verringern.
Aufgrund des Wegfalls der außerordentlichen Erträge aus Grundstückserlösen ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass damit der geplante Überschuss im Gesamtergebnis zu einem Fehlbetrag in Höhe von 208.100 € werden kann, welcher dann aus der Rücklage zu decken wäre.
2.Finanzhaushalt
Laufende Verwaltungstätigkeit:
Aufgrund der Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses ist am Ende des Haushaltsjahres mit einem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von rd. 369.400 € zu rechnen.
Investitionstätigkeit
Der Saldo aus Investitionstätigkeit dürfte sich bei ca. – 7.477.000 € bewegen. Der Finanzierungsmittelbedarf beträgt dann ca. – 7.107.600 €.
Damit wird voraussichtlich zum Ende des Jahres 2024 eine Kreditaufnahme fällig. Ob diese in Höhe der geplanten 3,2 Mio. € erfolgt, muss dann unter Berücksichtigung der Liquiditätsrechnung entschieden werden. Eine Kreditaufnahme in der geplanten Höhe würde dazu führen, dass die liquiden Mittel zum Jahresende noch rd. 1,44 Mio. € betragen (Stand 01.01.2024 = 5,35 Mio. €).
Der Gemeinderat nahm von dem Finanzzwischenbericht 2024 Kenntnis.
6.BgA Wasserversorgung:
Behandlung etwaiger Jahresgewinne ab dem Jahr 2023
Der Betrieb gewerblicher Art (BgA) Wasserversorgung wird als Bruttoregiebetrieb im Haushalt der Gemeinde geführt.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung kann die Trägerkörperschaft (Gemeinde) über die Gewinne eines Regiebetriebs unmittelbar verfügen. Für eine Rücklagenbildung ist damit kommunalrechtlich kein Raum. Gleichwohl ist bei einem Regiebetrieb für Zwecke des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b Einkommensteuergesetz (EstG) die Rücklagenbildung anzuerkennen, soweit anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft werden kann, dass der handelsrechtliche Gewinn durch Stehenlassen dem Regiebetrieb als Eigenkapital zur Verfügung stehen soll.
Als objektiver Umstand wird insbesondere ein förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien der Trägerkörperschaft anerkannt, der spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres des Betriebs gewerblicher Art gefasst sein muss.
Die Gewinnausschüttung bezieht sich dabei auf den Gewinn, der im aktuellen Jahr im Regiebetrieb erwirtschaftet wird; vorhandene Verlustvorträge spielen hierbei keine Rolle.
Der steuerliche Verlustvortrag betrug zum 31.12.2021 noch 99.883 €.
Um eventuelle kapitalertragsteuerpflichtige Leistungen zu vermeiden, empfiehlt der Steuerberater der Gemeinde, einen entsprechenden Vorratsbeschluss zu fassen. Lt. Steuerberater ergeben sich dadurch keine Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde hinsichtlich Liquidität etc., da durch die Einheitskasse keine Trennung der Haushaltsmittel zwischen der Wasserversorgung und dem übrigen Haushalt möglich ist.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass sofern in den steuerlichen, noch festzustellenden Jahresabschlüssen des Regiebetriebs Wasserversorgung ab dem Veranlagungszeitraum 2023 und in den Folgejahren ein Gewinn ausgewiesen wird, dieser in jeweils maximaler Höhe in dem jeweiligen Jahr dem Eigenkapital des Regiebetriebs als Gewinnrücklage/Allgemeine Rücklage zuzuführen und auszuweisen ist.
7.Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Calw
– Anpassung aufgrund des Beitritts weiterer Kommunen
In der Gemeinderatssitzung am 30.07.2020 hatte der Gemeinderat der Übertragung des Gutachterausschusswesens auf den neu zu bildenden gemeinsamen Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Calw mit Sitz bei der Stadt Calw mit Wirkung ab 01.01.2021 zugestimmt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die hierzu erforderliche öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Einrichtung des gemeinsamen Gutachterausschusses auf Grundlage des vorgelegten Entwurfs abzuschließen.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde im Oktober 2020 von den gesetzlichen Vertretern aller beteiligten 17 Städte und Gemeinden unterzeichnet und vom Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt. Der neue Gutachterausschuss hat ab 01.01.2021 seine Tätigkeit aufgenommen.
Zwischenzeitlich haben weitere Kommunen den Wunsch geäußert, dem gemeinsamen Gutachterausschuss zum 01.01.2025 beizutreten, namentlich die Stadt Altensteig und die Gemeinden Egenhausen und Simmersfeld.
Nach Mitteilung der Kommunalaufsicht ist es erforderlich, die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung entsprechend anzupassen und die neue Fassung in allen 20 Städten und Gemeinden beschließen zu lassen.
Die jährlichen Kosten des Gutachterausschusses werden nach einem festgelegten Schlüssel (Einwohnerzahl) auf die Mitgliedskommunen umgelegt. Durch den Beitritt weiterer Kommunen reduzieren sich somit die bisherigen anteiligen Kosten auch für die Gemeinde Simmozheim.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der als Anlage zur Drucksache beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Calw zu.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, diese auch zu unterzeichnen, wenn im Genehmigungsverfahren durch das Regierungspräsidium Karlsruhe noch kleinere Änderungen erforderlich werden oder nicht alle 20 Städte und Gemeinden beitreten.
8.Bekanntgaben, Verschiedenes
a) Hagelschaden an den Dächern der neuen Gebäude im Schillerareal
Der Vorsitzende berichtete, das Unwetter vom 12.07.2024 habe vor allem auf den Westseiten der Metalldächer der neuen Gebäude im Schillerareal einen Hagelschaden angerichtet. Dies sei zwar in erster Linie ein optisches Problem, die Verwaltung sei diesbezüglich aber dennoch bereits im Kontakt mit der Gemeindeversicherung.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.
b)Vereidigung und Verpflichtung des Bürgermeisters
Die Verwaltung wies darauf hin, dass nach den Vorschriften der Gemeindeordnung ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats vereidigt und verpflichtet.
Die Verwaltung schlug vor, die Vereidigung und Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters im Rahmen der regulären Arbeitssitzung des Gemeinderats am 24.10.2024 vorzunehmen. Dabei sollen keine besonderen Gäste eingeladen werden. Der Gemeinderat war mit diesem Vorgehen einverstanden.
Anschließend wählte der Gemeinderat in offener Wahl mit 13 Stimmen Gemeinderat Rainer Bauser als dasjenige Mitglied des Gemeinderats, das die Vereidigung und Verpflichtung des Bürgermeisters vornehmen wird.
c)Anmeldungen zu Schulungen des Gemeinderats
Die Verwaltung bat darum, etwaige Anmeldungen zu den angebotenen kommunalrechtlichen Schulungen der Gemeinderäte möglichst bis Ende nächster Woche abzugeben.
9.Anfragen und Anregungen
- keine-
Die öffentliche Sitzung wurde um 21.35 Uhr beendet.