Aus den Rathäusern

Sitzungsbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.11.2024

TOP 1: Bürgerfragestunde Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage. Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor....

TOP 1:

Bürgerfragestunde

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage.

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.

Beschluss:

Kenntnisnahme.

Abstimmung:

Dafür: Dagegen: Enthalten:

TOP 2:

Bericht der VHS Wannweil – Frau Binder ist zu Gast

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage.

Frau Binder berichtet, dass die VHS einen neuen Geschäftsführer habe. Die Programmpreise seien nun neu, auch das Programmheft, leider seien die Zweigstellen dort nicht mehr aufgeführt. Wie dies in der Zukunft aussehen würde, sei noch unklar.

Im Bereich der Dozenten habe es einige Wechsel gegeben, aber alle Bereiche konnten nachbesetzt werden, alle Dozenten bekämen nun Honorarverträge.

Im ganzen Bereich der VHS gebe es lediglich noch in Wannweil und Ohmenhausen eine Schwimmhalle.

Pro Jahr biete die VHS in Wannweil etwa 54 Kurse an, zum Herbstsemester hätten 46 Kurse durchgeführt werden können.

Ein Kinderkurs für den Umgang mit Tieren laufe gut an. Welche Kurse gut ankommen und welche nicht, sei nicht immer vorhersehbar, so sei beispielsweise ein Fach- und Stilberatungskurs sofort voll gewesen.

Für 2025 seien zwei neue Projekte in Kooperation mit der Gesunden Gemeinde und der Bücherei geplant.

Der Vorsitzenden dankt Frau Binder für ihre Arbeit, die gute Zusammenarbeit und ihren Mut, Neues auszuprobieren.

GR Allgaier fragt, ob die neue IT der VHS laufe.

Dies bestätigt Frau Binder.

GRin Franz-Nadelstumpft dankt Frau Binder für ihre Arbeit in Wannweil.

Beschluss:

Kenntnisnahme.

Abstimmung:

Dafür: Dagegen: Enthalten:

TOP 3:

Betriebsplan Gemeindewald 2025 – Herr Baumbusch ist zu Gast

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2024-90.

Herr Baumbusch führt aus, dass der Wannweil Wald durch das LRA Reutlingen bewirtschaftet werde, dies liege vor allem daran, dass sich dessen Fläche lediglich auf 90 Hektar belaufe. Es ginge hier nicht um das Umsetzen großer Wirtschaftsziele, sondern primär um den Erhalt des Waldes. 2024 seien 200 Festmeter Einschlag geplant gewesen, es seien allerdings 253 Festmeter geschlagen worden. Das Holz sei in zwei Versteigerungsterminen zu durchschnittlich 87 Euro pro Festmeter versteigert worden. Auch sei der Jägerweg wieder instandgesetzt worden. Das vorläufige Betriebsergebnis für 2024 liege bei 2.600 Euro. Allerdings seien für 2024 noch die Jungbestandspflege von etwa 3 Hektar offengeblieben. 2025 werde geplant, 300 Festmeter Holz zu machen, er rechne für 2025 mit einem Ergebnis von 3.700 Euro.

Der Vorsitzende dankt Herrn Baumbusch für dessen Arbeit und die gute Zusammenarbeit.

GR Hespeler merkt an, dass der Waldumgang sehr informativ war und für alle immer interessant sei.

Dies bestätigt GR Allgaier, auch die Stationen seien gut gewählt gewesen und auch die Zeitungen hätten hierzu einen guten Bericht verfasst.

GRin Franz-Nadelstumpf dankt Herr Baumbusch und findet, dass der Wald sehr gut aussehe.

Beschluss:

Dem Betriebsplan für 2025 wird zugestimmt.

Abstimmung:

Dafür: 13 Dagegen: 0 Enthalten: 0

TOP 4:

Alte Spinnerei / Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung – mit Gästen der citiplan GmbH Stadtplanung und Projektentwicklung und der FIEDLER Gewerbeimmobilien GmbH

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2024-86.

Der Vorsitzende führt aus, dass mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Alte Spinnerei – Fallenbach, 2. Änderung“, Gemeinde Wannweil, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der Brachfläche der „Alten Spinnerei“ geschaffen werden sollen.

Die damalige Spinnerei habe die Geschichte der Gemeinde Wannweil stark geprägt, so seien die früheren Besitzer der Spinnerei der Hauptarbeitgeber im Ort gewesen. Heute sei die Fläche eine typische Gewerbebrache mit einem enormen Entwicklungspotential. Mit einer gezielten Innenentwicklung möchte die Gemeinde die erheblichen städtebaulichen Missstände beseitigen und die untergenutzte Brachfläche städtebaulich aufwerten und revitalisieren.

Frau Voß und Herr Strobel von Citiplan führen aus, dass das Plangebiet im Südosten der Gemeinde Wannweil liege, ortsauswärts in Richtung Reutlingen-Betzingen. Der Geltungsbereich umfasse eine Fläche von ca. 6,2 ha

Die entsprechenden Kosten für die Bauleitplanung werden in vollem Umfang von der Grundstückeigentümerin übernommen.

Der Planungsbereich entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Alte Spinnerei – Fallenbach, 1. Änderung“, Gemeinde Wannweil. Dieser sei am 15.12.2015 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan setzt für den nordöstlichen Teil des Planbereichs eine Fläche als Allgemeines Wohngebiet fest. Im nordwestlichen Teil seien ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel, Gewerbe und Wohnen“, ein Mischgebiet sowie ein Eingeschränktes Gewerbegebiet im Bebauungsplan festgesetzt. Im südwestlichen Bereich entlang der Echaz seien private Grünflächen ausgewiesen.

Im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen sei der Planbereich als Gewerbliche Baufläche dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans sei nicht erforderlich.

Im Regionalplan Neckar-Alb 2013 sei der Planbereich als Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe dargestellt.

Der Bebauungsplan werde als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Zunächst erfolge der Aufstellungsbeschluss.

Das Planungsbüro werde anschließend einen Entwurf erarbeiten, der dem Gemeinderat dann vorgestellt und die Auslegung beschlossen werde. Während der Auslegung erfolge auch die Bürgerbeteiligung, Stellungnahmen können während dieser Zeit eingereicht werden.

Im letzten Schritt werde alles abgewogen und durch den Satzungsbeschluss würde die Bebauungsplanänderung dann abschließend auf den Weg gebracht.

Herr Rotar von Fiedler Immobilien führt weiter aus, dass das Bestandsgebäude im Herzen des Areals umstrukturiert werde, um es für zukünftige gewerbliche Nutzungen anzupassen. Der Umbau schaffe neue Räumlichkeiten, die unterschiedlichen Unternehmen eine optimale Basis bieten.

Dabei werde die historische Fassade des Gebäudes als markantes Markenzeichen erhalten, was der ressourcenschonenden Nutzung und der Bewahrung des Erbes dient. Die Gebäudehöhe werde erhöht, was entsprechend in die B-Planüberarbeitung mit einfließen werde. Die Vision der Firma sei ein Gewerbepark, die gesamte Fläche sei für die Vermietung zu groß, daher sei der Plan, einzelne Bereiche in der Größenordnung 1000–2000 Quadratmeter zu vermieten.

Zusätzlich soll ein neues Parkhaus am Eingang des Areals geschaffen werden, das die Parkplätze zentral bündelt und so den gesamten Bereich für die Nachbarschaft und die Gemeinde aufwerte. Zur Verbesserung der Anlieferung und Rettung wird eine Lkw- und Feuerwehrumfahrung eingerichtet, die das Areal effizient gliedert. Im Areal soll lediglich Lieferverkehr zugelassen werden.

Die Wohnsituation der Anwohner soll erhalten bleiben, solange diese leben und auch mit den Künstlern sei man im Kontakt. Der Fußweg werde auch zukünftig öffentlich begehbar bleiben.

Die Stromversorgung soll durch ein Wasserkraftwerk und Photovoltaik erfolgen, es werde hierfür ein umfassendes Energiekonzept entworfen. Die Wärmeerzeugung werde durch eine wasserbasierte Wärmepumpe erfolgen, ein zentrales Kaltwassernetz werde alle Gebäude bedienen.

Dem Vorsitzenden gefällt das Konzept, die historische Struktur bleibe erhalten und der Verkehr werde durch das Parkhaus geordnet, darüber hinaus werde der Zugang zum Areal für Rettungskräfte erleichtert. Es sei wichtig, dass die Fläche endlich genutzt werden soll, was einen großen Mehrwert für die Gemeinde Wannweil bedeute.

GR Paal findet das Konzept toll, insbesondere auch das Energiekonzept.

GR E. Herrmann findet, dass dies ein wichtiger Schritt für Wannweil sei, es freue ihn, dass dieses Projekt zügig in Angriff genommen werde.

Beschluss:

Für den im Lageplan vom 30.10.2024 dargestellten Bereich wird nach § 2

Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „Alte Spinnerei – Fallenbach, 2. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften aufgestellt (Aufstellungsbeschluss).

Dieser Beschluss des Gemeinderates ist öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmung:

Dafür: 13 Dagegen: 0 Enthalten: 0

TOP 5:

Kanalinspektionsarbeiten (4.Teilbereich)

- Vergabe -

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2024-85.

OBM Göhner führt aus, dass die öffentlichen Abwasserkanäle in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung als Pflichtaufgabe der Gemeinde überprüft werden.

Die Inspektionsarbeiten für den 3. Teilbereich mit einer Länge von ca. 4.260 Meter habe im Untersuchungsgebiet „Auf der Steinge“, Jettenburger Straße, Friedrich-List-Straße, Gustav-Werner-Straße, Lenaustraße, Firstbachstraße und A.-Müller-Guttenbrunn-Straße stattgefunden. Die Vergabe der Ingenieursleistung für die bautechnische Überprüfung des 4. Teilbereichs an das Büro Reik Ingenieurgesellschaft mbH aus Pfullingen erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 18.7.2024.

Für den 4. Teilbereich sei das Gebiet zwischen „Im Hegis“, Wilhelmstraße bis „In den Klingwiesen“ und dem südlichen Ende der Eberhardstraße sowie der Hauptstraße bis zur Schönblickstraße in der Ausführungsplanung vorgesehen. Hierbei handle es sich um einen deutlich größeren Inspektionsabschnitt, mit einer Länge von ca. 6.200 Metern, einschließlich der Inspektion der Schachtbauwerke, welcher im Jahr 2025 zur Ausführung kommen soll.

Die Kanalreinigungs- und Inspektionsarbeiten seien entsprechend beschränkt ausgeschrieben worden.

Im Zuge der Ausschreibung seien 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert worden, von denen 4 Firmen an der Ausschreibung teilgenommen haben.

Die Submission habe am 22.10.2024 stattgefunden. Die Bindefrist der Angebote ende am 21.11.2024.

Nach der Angebotsprüfung durch das Ingenieurbüro Reik sei festzustellen, dass die Preise ortsüblich und auskömmlich seien. Die Abweichungen liegen im Rahmen der üblichen Preisschwankungen.

Die günstigste Bieterin sei die Firma Kanal Biener aus Dusslingen mit einem Angebotspreis in Höhe von brutto 43.295,77 €. Die Kostenschätzung in Form des bepreisten Leistungsverzeichnisses in Höhe von brutto 52.731,28 €, werde hierbei um 9.435,51 € und somit um 17,9 % unterschritten.

Die zu erwartenden Kosten im Zusammenhang mit den auszuführenden Leistungen seien im Haushalt beziehungsweise im Haushaltsentwurf 2025 entsprechend berücksichtigt.

GR Dr. Treutler fragt, ob jeder Meter betrachtet werde.

Dies bestätigt OBM Göhner.

GR E. Herrmann fragt, wann die Auswertungsergebnisse vorliegen.

Der Vorsitzende erklärt, dass man ein Datum genannt bekommen habe, man habe nochmals Druck aufgebaut.

GR Paal fragt nach den Gründen für die Preisunterschiede der Angebote.

OBM Göhner erklärt, dass dies unterschiedliche Gründe habe, von der Motivation, den Auftrag unbedingt erhalten zu wollen angefangen, bis zu kürzeren Anfahrtswegen.

Beschluss:

Der Vergabe der Kanalreinigungs- und Inspektionsarbeiten an die günstigste Bieterin die Firma Kanal Biener GmbH aus Dusslingen zu einem Angebotspreis in Höhe von brutto 43.295,77 €, wird zugestimmt.

Abstimmung:

Dafür: 13 Dagegen: 0 Enthalten: 0

TOP 6:

Eisenbahnstraße Nord / Parkplatz: Vergabe der Lieferung, Montage und Anschluss einer E-Ladesäule

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2024-89.

OBM Göhner führt aus, dass die Gemeinde Wannweil bislang über eine öffentliche E-Ladesäule mit zwei Anschlüssen für Elektrofahrzeuge am Gemeindehaus von der FairEnergie Reutlingen verfüge, nun möchte man dieses Angebot ergänzen.

Nachdem in der verabschiedeten Planung für den Bauabschnitt „Eisenbahnstraße Nord“ bereits das „Vorverlegen“ der Zuleitung für eine E-Ladesäule berücksichtigt worden sei und derzeit die Tiefbauarbeiten für die Neugestaltung am öffentlichen Parkplatz, gegenüber dem Gebäude Nr. 5, in vollem Gange seien, stünde nunmehr die Entscheidung an, die Säule im Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten mitzumontieren.

Für den geplanten Standort im Bereich der nordwestlichen Parkplatzecke sei ein Angebot für eine E-Ladesäule mit zwei Ladepunkten bei unserem Netzbetreiber angefragt worden. Dieses ende für die Lieferung, Montage und die Inbetriebnahme, einschließlich dem Netzanschluss in der Höhe von brutto 12.289,03 €. Die Angebotssumme sei hierbei aufgeteilt in das Kaufangebot für die Ladesäule, einschließlich der Montage, mit brutto 8.691,35 € und den Netzanschluss mit brutto 3.597,68 €. Der Mobilitätszuschuss mit 4.000,00 € sei bei dem Angebotspreis bereits abgezogen worden. Derzeit gebe es für E-Ladesäulen keine weiteren Fördermöglichkeiten.

Die Kosten für die Betriebsführung würden vollständig von der FairEnergie übernommen.

Der neue und attraktiv gestaltete Parkplatz mit den geplanten 19 Stellplätzen erscheine als durchaus geeigneter Standort für die Positionierung einer Ladesäule, nachdem hier das Ladeangebot in der verdichteten Ortsmitte, mit diesem zweiten Standort, zeitgemäß und sehr zentral ergänzt werde. Insbesondere nachdem im Zuge der laufenden Arbeiten die ohnehin angedachte Ladestation mit umgesetzt werden könne und nicht zu einem späteren Zeitpunkt, mit zu erwartenden höheren Kosten, „nachinstalliert“ werden müsste.

GR Dr. Treutler findet dies sehr gut, es mache Sinn. Die Frage sei, ob die FairEnergie ihr Betriebskosten dort decken könne.

GR Rein fragt, was passiere, wenn der Parkplatz für Veranstaltungen genutzt werde.

OBM Göhner erklärt, dass die Ladesäule nicht nach vorne auf den Platz verlegt werden könne und in der Regel nur an wenigen Tagen Veranstaltungen stattfinden.

GR Hespeler bittet darum, dass die Verwaltung bei der Fairnetz erfragt, wie viele private Ladesäulen im Ort vorhanden seien.

Beschluss:

Der Vergabe der Leistungen zur Erstellung einer E-Ladesäule an die FairEnergie GmbH aus Reutlingen zu einem Angebotspreis in Höhe von brutto 12.289,03 €, wird zugestimmt.

Abstimmung:

Dafür: 13 Dagegen: 0 Enthalten: 0


TOP 7:

Kindergartenbetreuung: Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2024/2025

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2024-92.

Es wird auf die Anlage verwiesen.

Der Vorsitzende ergänzt hierzu, dass die Kindergartenbedarfsplanung eine absolute Momentaufnahme sei.

Gemeindeoberamtsrat Baier fügt hinzu, dass auch immer mehr Kinder erst mit sieben in die Schule wechseln.

GRin Franz-Nadelstumpf fragt, ob das LRA der Gemeinde Kinder aus anderen Gemeinden zuweisen kann.

Dies verneint Gemeindeoberamtsrat Baier, man sei lediglich für sich selbst verantwortlich, könne jedoch im Zuge des Interkommunalen Kostenausgleichs Kinder aus anderen Gemeinden aufnehmen, pro Kind erhalte man dann 5.000 Euro. Diese Kinder sollten dann jedoch bis zum Ende der Kindergartenzeit in Wannweil betreut werden.

GR Dr. Treutler freuen die Zahlen. Weiter möchte er wissen, wie die Nachfrage der Ganztagsplätze sei.

Gemeindeoberamtsrat Baier erklärt, dass die Nachfrage noch immer hoch sei, jedoch bedient werden könne. Es müsse daher keine Erhöhung der Kapazität vorgenommen werden.

GR E. Herrmann fragt, was sich geändert habe, dass nun 33 Plätze frei seien. Es sei auch die Frage, was mit dem Personal sei, wenn die 33 Plätze nicht belegt werden würden.

GR Allgaier fragt, ob man dann auch 5.000 Euro für Kinder bezahlen müsse, die nicht in Wannweil betreut werden und ob Eltern dies selbständig entscheiden können.

Gemeindeoberamtsrat Baier bestätigt dies, es gebe Kinder, die außerhalb Wannweils in einem Kindergarten betreut werden, Eltern würden nicht immer bei ihrer Wohnortgemeinde einen Kindergartenplatz anfragen.

GR Dr. Treutler fragt, um wie viel Kinder es sich handelt.

Gemeindeoberamtsrat Baier geht von 6 oder 7 Kindern aus.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Kindergartenbedarfsplanung für das Jahr 2024/2025 zu.

Abstimmung:

Dafür: 12 Dagegen: 0 Enthalten: 0

TOP 8:

Antrag GAL: Sachstandsbericht Digitalisierung

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2024-91.

GR Paal dankt der Verwaltung für den ausführlichen Bericht zu seiner Anfrage, wichtig sei, dass Links auf der Homepage gepflegt werden, hier sehe er minimales Verbesserungspotenzial. Die Digitalisierung sei ein wichtiges Thema, hier könnten Geld und Mitarbeiterressourcen gespart werden.

GR Dr. Treutler fügt hinzu, dass dies der GAL sehr wichtig sei, man wolle eine bürgernahe Verwaltung. Sobald die Bürgerschaft mehr digital erledigen könne, sei auch kein weiterer langer Dienstag notwendig.

Beschluss:

Kenntnisnahme.

Abstimmung:

Dafür: Dagegen: Enthalten:

TOP 9.1:

Spenden Feuerwehr

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2024-93.

Stv. Hauptamtsleiter Steinmaier führt aus, dass die Freiwillige Feuerwehr Wannweil im Nachgang zum „Florianshock“ am 01.10.2024 eine Spende in Höhe von 100,00 Euro durch einen Spender erhalten habe.

Hinzu komme eine Sachspende durch einen Spender mit einem Wert von etwa 200,00 Euro.

Die Freiwillige Feuerwehr Wannweil spricht allen Spendern ihren Dank aus.

Beschluss:

Die entgegen genommenen Geld- und Sachspenden in Höhe von 300,00 € werden angenommen und entsprechend vermittelt

Abstimmung:

Dafür: 13 Dagegen: 0 Enthalten: 0

TOP 10:

Bekanntgaben und Informationen

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage.

Der Vorsitzende führt aus, dass der Termin für die Bundestagswahl nun bekannt sei, man zähle auf die Hilfe des Gremiums.

Gemeindeoberamtsrat Baier führt aus, dass man gerade am Bestellen der Unterlagen sei, allerdings könne der Behördenzulieferer tatsächlich nicht alles liefern. Man werde jedoch Alternativen finden. Die Sperrfrist für Wahlwerbung im Gemeindeboten werde wieder regulär 8 Wochen betragen, man werde in der GR Dezember Sitzung mehr berichten, zu beachten sei die Weihnachtspause des Gemeindeboten.

OBM Göhner erzählt, dass im Bereich der Grießstraße als Modellversuch für mehr Barrierefreiheit Anrampungen an den Bernsteinenen angebracht worden seien.

Die durch den Landschaftserhaltungsverbund finanzierte Heckenpflege sei mithilfe des Bauhofs durchgeführt worden.

GRin Lietz spricht ein großes Lob für die Rampen aus.

Der Vorsitzende merkt an, dass man dies fortführen werde, wenn sich das System bewährt.

Beschluss:

Kenntnisnahme.

Abstimmung:

Dafür: Dagegen: Enthalten:

TOP 11:

Verschiedenes, Wünsche, Anfragen

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage.

GR Paal erzählt, dass Mitglieder der GAL und der SPD mit einem gehbehinderten Bürger eine Ortsbegehung gemacht haben. Der Bahnsteig in Wannweil sei zu nieder, gehbehinderte Menschen können dort nicht einsteigen und müssen in Betzingen einsteigen, auch der Zugang zur Apotheke und weitere Stellen seien nicht barrierefrei.

GR Dr. Treutler ergänzt, dass dies bitte bei der weiteren Planung berücksichtigt werden soll.

Der Vorsitzende dankt für die Ausführung und verweist auf die Planung der Deutschen Bahn, den Bahnsteig baulich anpassen zu wollen.

OBM Göhner fügt hinzu, dass die DB eine Planung für den Bahnsteig vorgestellt habe, der Termin sei jedoch unklar, voraussichtlich 2026 oder 2027.

GR Hespeler schlägt vor den Bordstein abzufräsen.

Hierfür seien nach OBM Göhner die Kanten zu steil, dadurch ergäbe sich kein Nutzen, eine wasserführende Kante mit 3 bis 4 cm müsse erhalten bleiben.

GR Dr. Treutler fragt, ob die Notfalltelefon-Liste schon überarbeitet sei.

Der Vorsitzende erklärt, dass die Liste aktualisiert und dem Gemeinderat dann zugeschickt werde.

GRin Franz-Nadelstumpf findet, dass es auf dem Friedhof eine Stelle gebe, die schrecklich aussehe.

OBM Göhner erklärt, dass man an deren Beseitigung dran sei.

GR Paal weist darauf hin, dass die Holzbank vor dem Rathaus in die Jahre gekommen sei.

Der Zustand der Holzbank ist OBM Göhner bekannt.

Beschluss:

Kenntnisnahme.

Abstimmung:

Dafür: Dagegen: Enthalten:

Erscheinung
Der Gemeindebote – Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wannweil
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2024

Orte

Wannweil

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Wannweil
19.12.2024
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