Gemeinderat

Sitzungsbericht (Teil 2)

Anfrage zur Errichtung eines Mobilfunkmastes durch die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbh (Naumburg) auf Grundstück Flst.-Nr. 790, Gemarkung Fürnsal...

Anfrage zur Errichtung eines Mobilfunkmastes durch die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbh (Naumburg) auf Grundstück Flst.-Nr. 790, Gemarkung Fürnsal

Die Firma Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbh (MIG) mit Sitz in Naumburg hat angefragt, ob die Stadt Dornhan bereit ist, Teile ihres Grundstücks Flst.-Nr. 790, Gemarkung Fürnsal für die Errichtung eines Mobilfunkmastes zur Verfügung zu stellen. Die genaue Lage wäre wie folgt:

Die MIG ist ein Unternehmen des Bundes, das sich zum Ziel gesetzt hat, die sog. „weißen Flecken“ in der Mobilfunkversorgung in Deutschland zu schließen. Dabei liegt der Fokus auf Gebieten, die durch die Mobilfunknetzbetreiber aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit bisher nicht ausgebaut wurden.

Die Stadt Dornhan möchte das geplante Projekt unterstützen und schlägt vor, einen Teil des städtischen Grundstücks Flst.-Nr. 790, Gemarkung Fürnsal hierfür zu verpachten.

Seitens der MIG sind wesentliche Rahmenbedingungen für den Mietvertrag wie folgt:

Mietfläche: 150 m² für die Errichtung eines Mobilfunkstandortes

Jährlicher Mietzins: 1.500,00 €

Laufzeit: Mindestens 20 Jahre (mit der Option auf Verlängerung um weitere 10 Jahre)

Es wurden folgende Fragen gestellt und beantwortet:

Wie hoch ist die Anlage?

  • Die Anlage wird 40 m hoch sein.

Reicht die Funkverbindung über die Heimbachstraße und bis Fürnsal?

  • Der Mitarbeiter der Firma MIG hat der Verwaltung das Funkloch gezeigt. Von dem neuen Mast aus wird die Funkverbindung nicht bis zur Heimbachstraße reichen. Ggf. reicht die Verbindung bis zum Stausee und zum Skihang hinauf.
    Der Ausbau erfolgt mit 4G.

Baut die Firma lediglich einen Mast oder sind dort bereits Sender installiert?

  • Die Firma errichtet den Mast selbst nicht, sondern schreibt die Fläche und den Bau des Masts nur aus. Der Betreiber des Masts bekommt dann Zuschüsse dafür, dass er den Mast und die Sender darauf baut.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats Fürnsal der Unterzeichnung des Mietvertrages mit der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbh (MIG) mit Sitz in Naumburg für die Errichtung eines Mobilfunkmastes auf einer Teilfläche von Grundstück Flst.-Nr. 790, Gemarkung Fürnsal zuzustimmen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Aus aktuellem Anlass sollte die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geändert werden. Bei der Abrechnung der Aufwandsentschädigung sind in der Hauptverwaltung und den Ortsverwaltungen Unstimmigkeiten und diverse Fragen aufgetaucht. Um diese auszuräumen, ist eine Klarstellung in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit erforderlich.

Folgender Passus in § 3 Abs. 1 sollte gestrichen werden:

„Diese Bestimmungen gelten analog auch für Gemeinderäte, die an den Sitzungen des Ortschaftsrates, und Ortschaftsräte und Bezirksbeiräte, die an den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse teilnehmen.“

Zudem sollte die Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher neu berechnet werden. Durch die Zentralisierung der Bauakten, Baulastenverzeichnisse und der Archive ist der Aufgabenbereich und Aufwand der Ortsverwaltungen zurückgegangen. Die Vomhundertsätze sollen daher geändert und vom Mittelbetrag der Tabelle des Aufwandsentschädigungsgesetzes berechnet werden.

Die Änderungen waren in der Sitzungsvorlage aufgeführt.

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sollte zur neuen Amtsperiode der Stadt-/Ortschafts- und Bezirksbeiräte am 22.07.2024 in Kraft treten.

Die Anpassungen in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wurden mit den Bürgermeisterstellvertretern vorberaten.

Es wurden folgende Anregungen gemacht und Fragen gestellt und beantwortet:

Wie stellen sich die Ortsvorsteher zu der Änderung? Wurde die Arbeit in den letzten Jahren weniger? Es besteht der Eindruck, dass an der falschen Stelle gespart wird.

  • Der Vorsitzende erläuterte, dass die Entschädigung angepasst wird. Das Baurecht wird mittlerweile komplett von der Verwaltung bearbeitet. Die Anforderungen und Ansprüche der Bürger werden höher. Die Ortsverwaltungen sind gut ausgestattet. Die notwendigen technischen Geräte sind vorhanden, sodass die Ortsverwaltungen leistungsfähig sind.

Ortsvorsteher Kraibühler erklärte, dass er mit der Kürzung keine Probleme hätte. Einige Aufgaben wurden an die Verwaltung abgegeben. Zudem werden die Aufgaben komplexer. Aus seiner Sicht muss das Amt des Ortsvorstehers aus Überzeugung und mit Herzblut wahrgenommen werden und nicht wegen der Entschädigung.

Ein Gremiumsmitglied sah in der Kürzung ein falsches psychologisches Signal. Aus seiner Sicht kommt es auf 800 Euro hin und her nicht an.

  • Der Vorsitzende bat darum, die Aufwandsentschädigung nicht mit einer Lohnzahlung zu verwechseln. Die Aufwandsentschädigung richtet sich nach den Beamtengehältern.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit gemäß der Beratungsvorlage.

Ausschreibung der Ortsvorsteher/innen-Stellen

Am 09. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen statt. Damit werden neben dem Gemeinderat auch neue Ortschaftsräte gewählt. Da die Amtszeit der Ortsvorsteher mit der Amtszeit der Ortschaftsräte endet, sind auch neue Ortsvorsteher/innen zu wählen.

Die Ortsvorsteher der Stadtteile Marschalkenzimmern und Fürnsal haben bereits signalisiert, für die kommende Legislaturperiode nicht mehr als Ortsvorsteher zur Verfügung zu stehen. Mögliche Nachfolger/innen für die freiwerden Stellen sind der Verwaltung derzeit nur teilweise bekannt.

Nach § 71 Abs. 1 Gemeindeordnung werden der Ortsvorsteher und ein oder mehrere Stellvertreter nach der Wahl der Ortschaftsräte vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrats aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger, die Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrats gewählt. Der Ortsvorsteher und die Stellvertreter müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

In der Nachbarstadt Sulz am Neckar wird standardmäßig eine Stellenausschreibung für die OV-Stellen nach der Kommunalwahl veröffentlicht. Dies sieht die Verwaltung in diesem Jahr ebenfalls vor. Evtl. könnten sich hier weitere Bürger aus den jeweiligen Stadtteilen bewerben. Auch bereits tätige Ortsvorsteher/innen müssen sich wieder bewerben.

Die Stellenausschreibung, wie sie nach der Wahl im Mitteilungsblatt/Homepage erfolgen soll, ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

Es wurde folgende Frage gestellt und beantwortet:

Wie ist das Vorgehen, wenn es keine Bewerbungen gibt?

  • Wenn sich in den Ortschaften kein Bürger findet, der das Amt des Ortsvorstehers ausüben möchte, wird jemand aus der Verwaltung bestellt. Erste Aufgabe wird es dann sein, den Fortbestand der Ortschaftsverfassung zu prüfen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, die Ortsvorsteher/innen-Stellen nach der Kommunalwahl am 09. Juni 2024 im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Stadt Dornhan auszuschreiben.

Kindergartenbedarfsplanung 2024/2025

Jährlich werden im Rahmen einer Besprechung mit allen Kindergartenleitungen und Trägervertretern die vorhandenen Plätze und Bedarfe dargestellt und die Veränderungen in der Bedarfslage besprochen. Dieses Gespräch fand am 18.04.2024 statt. Ziel aller Vertreter ist es, ein möglichst bedarfsgerechtes Angebot für die Dornhaner Bevölkerung zu schaffen.

Für die gesamten Kindergärten im Stadtgebiet kann daher eine abgestimmte Bedarfsplanung vorgelegt werden.

Weitere Details sind der Sitzungsvorlage zu entnehmen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, der Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2024/2025 für die gesamten Kindergärten im Stadtgebiet, wie ausgeführt, zuzustimmen.

Anpassung der Kindergartengebühren und Beschluss zur Änderung der Kindergartengebührensatzung für 2024/2025

Die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchenleitungen sowie die kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2024/2025 und 2025/2026 verständigt und dies in einem Rundschreiben den Kommunen mitgeteilt:

Die Finanzierung der Angebote in der Frühkindlichen Bildung sieht eine Kostenverteilung auf verschiedene Kostenträger vor; sie setzt sich zusammen aus Mitteln des Bundes, des Landes, der Kommunen, der Kirchen oder anderer freier Träger sowie aus Elternbeiträgen. Die Kostensteigerungen werden in den kommenden Jahren wieder entsprechend anteilig auf die Kostenträger verteilt. Hierdurch erfolgt auch eine erforderliche Anpassung der Empfehlungen der Elternbeiträge, die neben den unterschiedlichen Anforderungen an die Finanzierung auch die Belastung der privaten Haushalte im Blick hält.

Die Vertreter des Städtetags, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfehlen daher für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 Prozent. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,3 Prozent. Die Erhöhungen in diesen beiden Jahren enthalten neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen. Mit der Empfehlung bis 2026 werden die Erhöhungen auf zwei Jahre verteilt.

Es gibt für Eltern entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten (Wirtschaftliche Jugendhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen des Bundes- und Teilhabepaket). Diese Informationen können gerne in den Kindergärten erfragt werden.

Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung.

Die Verwaltung schlug vor, zunächst die Elternbeiträge für das Jahr 2024/2025 anzupassen. Die Anpassung für das Kindergartenjahr 2025/2026 erfolgt durch den neuen Gemeinderat im Jahr 2025.

Die Elternbeiträge für den Kindergarten bzw. Kinderkrippenbereich bei 12 Monatsbeiträgen für das Jahr 2024/2025 sollten wie in der Anlage 1 zur Satzung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung (siehe Sitzungsvorlage) dargestellt beschlossen werden.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich mit 15 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen, der vorgeschlagenen Anpassung der Kindergartengebühren zuzustimmen.

Der Gemeinderat beschloss die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Dornhan (Kindergartengebührensatzung) gemäß der vorliegenden Fassung zum 01.09.2024.

Sanierungsgebiet Balmerstraße, Dornhan

- Vorstellung der vorläufigen Abrechnung

Der Bewilligungszeitraum für das Sanierungsgebiet Balmerstraße ist mittlerweile abgelaufen. Derzeit wird für dieses Gebiet die Endabrechnung erstellt. Bevor der Gemeinderat über die Antragstellung eines neuen Sanierungsgebiets für das Programmjahr 2025 entscheidet, gab die Sitzungsvorlage einen Überblick über das noch abzuschließende Sanierungsverfahren.

Der Gemeinderat nahm die Vorstellung der vorläufigen Abrechnung zum Sanierungsgebiet Balmerstraße Dornhan zur Kenntnis.

Neues Sanierungsgebiet „Malischstraße“, Dornhan

- Vergabe der Planungsleistung

Am 15.05.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, für das Gebiet „Galgenbühl-Malischstraße“ ein Energetisches Quartierskonzept (Förderprogramm KFW 432) zu erstellen. Die damit einhergehenden Bestandsaufnahmen waren u. a. auch als Vorgriff für ein neues Sanierungsgebiet angedacht, da die Datenerhebungen beider Programme gleichartig sind. Im Förderprogramm der KFW werden jedoch keine Mittel mehr bereitgestellt. Um für das Programmjahr 2025 Mittel aus der Städtebauförderung zu erhalten und ein Nachfolgegebiet für das Sanierungsgebiet „Balmerstraße“ auf den Weg zu bringen, ist eine Antragstellung bis 02.11.2024 erforderlich. Die Bestandsaufnahmen erfordern noch einen gewissen zeitlichen Vorlauf, sodass noch im Mai 2024 die Beauftragung eines Fachbüros für die Erstellung eines integriertes gebietsbezogenes Entwicklungskonzepts erfolgen sollte.

Die Verwaltung hat zwei Büros angefragt, die Angebote lagen bis zur Sitzung vor:

Bieter 1: 13.328,00 EUR brutto

Bieter 2: 14.042,00 EUR brutto

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, die Erstellung eines integrierten gebietsbezogenen Entwicklungskonzepts für das Gebiet „Fürnsaler Straße, Malischstraße“ an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma STEG (Bieter 1), zu vergeben.

Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nichts vorgetragen.

Bekanntgaben aus vergangenen nichtöffentlichen Sitzungen

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nichts vorgetragen.

Sonstiges

Sanierungsgebiet Im Angel, Marschalkenzimmern

Das Sanierungsgebiet Marschalkenzimmern wurde bis 2026 verlängert. Die Sanierungsmittel wurden um 250.000 € aufgestockt.

Der Bereich „hinterer Angel“ wurde in das Sanierungsgebiet aufgenommen und soll mit einem Bebauungsplan überplant werden, der über das Sanierungsgebiet kofinanziert wird.

Flurneuordnung Weiden

Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft war Wolfgang Vielsack. Auf Grund seines Tods muss ein neuer Vorstand gewählt werden. Als Nächstes soll ein Wege- und Gewässerplan erarbeitet werden. Die Arbeiten dazu starten voraussichtlich nach der Besitzeinweisung in Dornhan im Herbst 2024.

Sperrung Wasserturmstraße Beffendorf

Der Vorsitzende informierte, dass die Straße am Wasserturm vorbei nach Beffendorf gesperrt ist. Er appellierte an die Bürger, ihren Unmut dem Landratsamt Rottweil mitzuteilen.

Stiftung Hospitalpflege Leinstetten

Der Vorsitzende informierte, dass die Satzung beschlossen und genehmigt ist.

Glattalfreibad

Das Glattalfreibad wurde am Wochenende eröffnet. Es muss jedoch nochmal für zwei Tage geschlossen werden, da technisch nachgerüstet werden muss.

Aufstieg der TSF Dornhan in die Landesliga

Der Vorsitzende gratulierte dem Bezirksligameister der TSF Dornhan. Anlässlich der Meisterschaft und des Aufstiegs in die Landesliga wird es am 04.06.2024 einen kleinen Empfang vor dem Rathaus geben.

Anfragen

Entlang des Radwegs zwischen Bettenhausen und Hopfau wurde ziemlich abgeholzt. Gibt es eine entsprechende Hangsicherung? Auf einer Länge von 10 – 15 m besteht nun die Gefahr, dass größere Felsbrocken sich lösen und herabstürzen können.

  • Das Ingenieurbüro dreher + stetter war vor Ort und hat sich das Gelände angeschaut. Die Verwaltung wird den Hinweis ans Ingenieurbüro weitergeben, damit geprüft wird, wie mit der Lage umgegangen werden muss.

Gibt es Ergebnisse bezüglich des Parkverbots bei der Kreissparkasse Dornhan?

  • Die Verwaltung wird das Parken auf dem Gehweg und auf der gegenüberliegenden Straßenseite bei der nächsten Verkehrsschau anschauen.

Gibt es nach dem Umzug von Netto eine Nachnutzung für das Gebäude?

  • Das Gebäude ist in Privateigentum. Es gibt Ideen, die jedoch noch nicht spruchreif sind.

Hinweis: Die Sitzungsvorlagen und Unterlagen zur Gemeinderatssitzung sind auf der Homepage der Stadt Dornhan (www.dornhan.de) unter der Rubrik Ratsinformationssystem abrufbar.

Erscheinung
Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Stadt Dornhan
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2024
von Stadtverwaltung Dornhan
31.05.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Dornhan
Kategorien
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto