1. Stellungnahmen zu privaten Bauvorhaben gegenüber der Baurechtsbehörde
a) Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Einzelgarage, Hugenottenstraße 3
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Einzelgarage auf dem Flst. 4490, Hugenottenstraße 3 wird erteilt.
2. Die Pflanzgebote gemäß Bebauungsplan (z.B. Baumpflanzungen, Begrünung Flachdach) sind umzusetzen.
3. Gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans ist pro Wohnung ein Quartier für gebäudewohnende Vogel- oder Fledermausarten anzubringen.
4. Mit dem Bauvorhaben kann erst begonnen werden, wenn die Erschließungsanlagen fertiggestellt, förmlich abgenommen und das Baugebiet Mittelfeld III zur Bebauung von der Gemeinde freigegeben ist.
b) Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Fertiggarage und Carport, Hugenottenstraße 1
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Fertiggarage und Carport auf dem Flst. 4489, Hugenottenstraße 1 wird nur unter der Maßgabe erteilt, dass auf den Carport verzichtet und an dieser Stelle ein nicht überdachter Stellplatz angelegt wird.
2. Die Pflanzgebote gemäß Bebauungsplan (z. B. Baumpflanzungen, Begrünung Flachdach) sind umzusetzen.
3. Gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans ist pro Wohnung ein Quartier für gebäudewohnende Vogel- oder Fledermausarten anzubringen.
4. Mit dem Bauvorhaben kann erst begonnen werden, wenn die Erschließungsanlagen fertiggestellt, förmlich abgenommen und das Baugebiet Mittelfeld III zur Bebauung von der Gemeinde freigegeben ist.
c) Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Mittelfeldstraße 39
Die Verwaltung legte folgenden Beschlussvorschlag vor:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flst. 4549, Mittelfeldstraße 39 wird unter folgenden Maßgaben erteilt:
• Der 1,50 m tiefe Balkon auf der Südseite ist auf eine Breite von 5 m zu reduzieren.
• Die im Bebauungsplan enthaltenen Vorgaben über die Stützmauern und Abgrabungen sind einzuhalten. Die Stützmauer im UG ist entsprechend abzutreppen und zu bepflanzen.
• Die im Bebauungsplan festgesetzten maßlichen Vorgaben für die Trauf- und Firsthöhe und die Quergiebel des Wohngebäudes sind einzuhalten.
• Die Grenzgarage darf zur vorgelagerten öffentlichen Verkehrsfläche hin eine maximale Wandhöhe von 3,00 m gemessen ab der Höhenlage der geplanten Garage zum Schnittpunkt Grundstücksgrenze mit öffentlicher Verkehrsfläche bis oberem Gebäudeabschluss des Flachdachs aufweisen.
2. Die Pflanzgebote gemäß Bebauungsplan (z. B. Baumpflanzungen, Begrünung Flachdach) sind umzusetzen.
3. Gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans ist pro Wohnung ein Quartier für gebäudewohnende Vogel- oder Fledermausarten anzubringen.
4. Mit dem Bauvorhaben kann erst begonnen werden, wenn die Erschließungsanlagen fertiggestellt, förmlich abgenommen und das Baugebiet Mittelfeld III zur Bebauung von der Gemeinde freigegeben ist.
Nach eingehender Beratung, in deren Verlauf die bei dem Bauvorhaben entstehende Überschreitung der Grundflächenzahl mehrheitlich nicht gebilligt wurde, lehnte der Gemeinderat bei 4 Ja-Stimmen (Gemeinderäte Baral, Häberle und Repphun, Bürgermeister Feigl), 8 Nein-Stimmen (Gemeinderäte L. Auwärter, R. Auwärter, Bauser, Jourdan, Lachenmann, Lang, Schwalbach und Winkeler) und 0 Enthaltungen den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab.
Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wurde somit nicht erteilt.
d) Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garagen, Stellplätzen und Carports, Mittelfeldstr. 17-19
Im Verlaufe der ausführlichen Beratung wurde aus der Mitte des Gremiums vorgeschlagen, den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend zu ergänzen, dass an der Ecke Friedenstraße/Mittelfeldstraße ein 2 m langer und breiter Streifen des Baugrundstücks von jeglicher Bepflanzung oder Einfriedung freizuhalten ist, so dass die Sicht beim Ausfahren auf die Mittelfeldstraße uneingeschränkt erhalten bleibt. Der Vorsitzende modifizierte den Beschlussvorschlag der Verwaltung entsprechend.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garagen, Stellplätzen und Carports, Mittelfeldstr. 17-19 wird mit folgenden Maßgaben erteilt:
• Sämtliche Carports müssen an allen Seiten offen gestaltet werden. Die Dächer der Carports und der Garagen sind extensiv zu begrünen.
• Die beiden Stellplätze an der Friedenstraße sind rechtwinklig zur Friedenstraße mit einem Abstand von mindestens 2 m zwischen den Stellplätzen anzuordnen.
• An der Ecke Friedenstraße/Mittelfeldstraße ist ein 2 m langer und breiter Streifen des Baugrundstücks von jeglicher Bepflanzung oder Einfriedung freizuhalten, so dass die Sicht beim Ausfahren auf die Mittelfeldstraße uneingeschränkt erhalten bleibt.
e) Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines neuen Dachstuhls inklusive Erhöhung des Kniestocks, Hauffstr. 4
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines neuen Dachstuhls inklusive Erhöhung des Kniestocks, Hauffstr. 4 wird erteilt.
f) Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Wohngebäudes auf dem Flst. 2459, Bergstr. 1
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Wohngebäudes auf dem Flst. 2459, Bergstr. 1 wird nicht erteilt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Vertreter/innen des beauftragten Architekturbüros und der Fa. EKZ aus Reutlingen zu Gast, um die Konzeption und die Innenausstattung der neuen Mediathek zu erläutern.
Der Neubau des Bürgerzentrums mit Mediathek soll bis Mitte des Jahres baulich fertiggestellt werden. Um die Innenausstattung (Möblierung, Medien, EDV) festlegen zu können, ist es zunächst notwendig, eine betriebliche Konzeption für die neue Einrichtung zu entwickeln.
Aus diesem Grunde hat eine aus Vertretern des Gemeinderats, der Bürgerschaft, der Gemeindeverwaltung und des für den Hochbau beauftragten Architekturbüros gebildete Arbeitsgruppe mit Beteiligung der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen (Regierungspräsidium Karlsruhe) am 29.01.2025 eine Besichtigungsfahrt zum Betriebssitz der ekz.bibliotheksservice GmbH (EKZ) nach Reutlingen unternommen, um sich über die neuesten Entwicklungen in diesem Bereich zu informieren.
Die EKZ ist Deutschlands führender Komplettversorger für Bibliotheken und bietet dabei alles rund um das Thema Bibliothek aus einer Hand:
• Bibliotheksmöbel und Bibliothekszubehör
• Aktuelle Medien, Medienlisten und Medienempfehlungen aller Art für effizienten und gezielten Bestandsaufbau
• Innovative Technologie zur Mediensicherung und Selbstverbuchung („RFID“) - bis hin zur voll automatisierten Offenen Bücherei („Open Library“)
• Cloudbasierte Bibliotheks-Management-Software zum Stöbern und Entdecken („OPAC“)
• Die Onleihe und weitere Lösungen zur Ausleihe von digitalen Medien (z.B. eBooks)
• Beratung und Begleitung bei Aufbau oder Modernisierung der Bibliothek.
• Weiterbildungen und Seminare: Online und vor Ort
Aus den bei dieser Informationsfahrt gewonnenen Eindrücken und Erkenntnissen heraus wurde dem Gemeinderat die nachfolgend dargestellte Konzeption der neuen Mediathek zur Beratung vorgeschlagen. Anschließend wurde auf die zu erwartenden Sach- und Personalkosten eingegangen.
I. Betriebliche Konzeption
Die hier dargestellte Konzeption dient dazu, ein gemeinsames Projektverständnis zu entwickeln, Arbeitspakete zu definieren und eine Grundlage zur Information der Bibliothekspartner, u.a. die EKZ in Reutlingen, zu legen. Deren Kompetenz in Fragen der Technik, der Ausstattung und der Medienbestände soll genutzt werden, indem die dortigen Expertinnen und Experten im Bereich Bibliotheken (Innenarchitekten, Planer und IT-Spezialisten) Anregungen geben, welche Voraussetzungen und Maßnahmen sinnvoll sind, um ein lebendiges, angenommenes Bürgerzentrum mit Mediathek entstehen zu lassen. Nachdem nun ein großes Gebäude erstellt ist, soll durch die Nutzung moderner Technik und durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel die entscheidenden Grundlagen zu einer lebendigen und angenommenen Mediathek gelegt werden.
Dabei müssen folgende Fragen beantwortet werden (Vorschläge kursiv dargestellt):
• Für welche Zielgruppen wird die Mediathek in Simmozheim erstellt? Schwerpunkt: Kinder und Familien. Die Konzeption orientiert sich an den Interessen der Nutzerinnen und Nutzer.
• Welche technischen Möglichkeiten können für eine moderne Mediathek in Simmozheim genutzt werden? Selbstverbuchersystem „RFID“ (damit Entlastung der vorgesehenen 50%-Personalstelle) und „Open Library“ (Nutzung des Bürgerzentrums mit Mediathek über die Kern-Öffnungszeiten hinaus unter bestimmten Bedingungen ohne Personalbesetzung)
• Welcher Medienbestand ist vorgesehen? Selektion des Altbestandes und Aktualisierung auf Zielgruppen, Ziel 6.000 Medieneinheiten
• Wie ist die Innengestaltung vorgesehen? Die Mediathek als Bürgerzentrum mit einer hohen Aufenthalts- und Wohlfühlqualität („Dritter Ort“). Will man eine umfassende Akzeptanz der Mediathek aller Zielgruppen, müssen sich diese auch in der Gestaltung wiederfinden und sich wohlfühlen, unabhängig von der reinen Ausleihe. Heutige Mediatheken bieten vielfach eine wohnliche Qualität, die deutlich mehr ist, als farbige Stühle und Regale an den Wänden.
1. Grundlegendes, Personal, Öffnungszeiten
Seit mehr als 30 Jahren existiert am Ort eine Bücherei mit Schwerpunkt Kinderliteratur. In den letzten 20 Jahren ist die Anzahl der Ausleihen trotz engagierter personeller Betreuung um 50 % auf aktuell ca. 6.500 pro Jahr zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum ist die Anzahl der Ausleihen im Bereich Romane auf rund ein Drittel gesunken. Sachbuchausleihen sind auf ein Minimum (<50) gefallen. Diese Entwicklung ist in erster Linie auf gesellschaftliche Veränderungen (geändertes Leseverhalten, zunehmende Verbreitung digitaler Angebote, Internet, Einflüsse der „Sozialen Medien“) zurückzuführen.
Die neue Mediathek ist in der Überzeugung entwickelt worden, die Versorgung der Kinder am Ort mit Literatur zu intensivieren und die Lesefähigkeit und die kognitiven Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler optimieren zu können. Zielsetzung muss ebenfalls sein, auch die Erwachsenen wieder an die Mediathek heranzuführen und verschiedene Nutzungskonzepte auszuprobieren. Im Blick auf eine alternde Gesellschaft in Simmozheim ist auch dies perspektivisch von Anfang an mitzudenken.
Voraussichtlich noch vor den Sommerferien wird der Neubau des Bürgerzentrums auf vier Etagen mit einer Gesamtnutzfläche von ca. 780 m² inkl. Nebenräumen (ohne Außenlager) fertiggestellt sein: E0 290 m² + E1 65 m² (= Allgemeinräume Bürgerzentrum mit Tagescafé), E1 183 m² + E2 162 m² + E3 80 m² (= Mediathek ca. 425 m²).
Empfehlung: Die unterschiedlichen Nutzungskonzepte müssen einvernehmlich organisiert werden. Die Mediathek wird durch eine noch einzustellende Halbtagskraft geführt, die zusätzlich die Organisation und Steuerung der sozialen und kulturellen Aktivitäten im Bürgerzentrum zur Aufgabe hat (zur Entlastung könnte ein internetbasiertes Buchungssystem für die einzelnen Räume angeschafft werden). Das Gesamthaus wird als Bürgerzentrum verstanden. Im Sinne einer modernen und angenommenen Quartiersentwicklung soll das Bürgerzentrum den Zusammenhalt von Bürgerinnen und Bürgern fördern. Aufgrund der Komplexität der Aufgabenstellung soll möglichst eine versierte Personalkraft mit hoher sozialer Kompetenz zum Zuge kommen. Es ist dann zu beobachten, ob die geplante Personalausstattung mit einer halben Stelle für den Arbeitsanfall ausreichend ist. Zusätzlich soll ehrenamtliche Unterstützung akquiriert werden und für Entlastung sorgen.
Die Vorstellung ist, dass sich nach und nach ehrenamtliche Gruppen bilden, die im Bürgerzentrum für ihr jeweiliges Angebot weitgehend selbstständig agieren, aber hinsichtlich der Räume koordiniert werden müssen.
Während anderen Bibliotheken oft zu wenig Raum zur Verfügung steht, stellt sich in Simmozheim die Herausforderung, die zur Verfügung stehende großzügige Fläche so zu füllen, dass nicht ein Eindruck von Leere, sondern ein Wohlfühlort entsteht.
Empfehlung: Die Mediathek wird an vier Tagen, inkl. Samstag, mit jeweils drei Stunden geöffnet. Dabei muss man sich bewusst sein, dass so eng begrenzte Öffnungszeiten dem umfassenden Anspruch eines „Dritten Ortes“ zuwiderlaufen. Um die Nutzung der Mediathek über die Kern-Öffnungszeit auszudehnen, soll daher
• für gemeinnützige, nicht gewerbliche Aktivitäten und Angebote ein über diese Zeiten hinausgehender Zugang („Open Library“ im Self-Service) möglich sein (angedachter Zugang z. B. von 8.00 bis 20.00 Uhr an 6 Tagen).
• Manche Bibliotheken ermöglichen den eigenverantwortlichen Zugang außerhalb der Öffnungszeiten sogar generell für Personen über 18 Jahre. Rechtliche Voraussetzungen sind umzusetzen. Um eine größere, permanente Akzeptanz der Mediathek zu ermöglichen, soll eine „Open Library" für alle registrierten Nutzer der Mediathek (keine gewerbliche Nutzung) eingerichtet werden.
Somit gäbe es Kernöffnungszeiten mit der Anwesenheit der bibliothekarischen Leitung, aber auch Öffnungszeiten im Self-Service.
Empfehlung: Zur Entlastung der Personalkraft wird ein Medien-Selbstverbuchersystem („RFID“) angeschafft, damit sich die Personalkraft
schwerpunktmäßig um die Themen Beratung, Leseförderung, Veranstaltungen, Internetauftritt, Gewinnung und Betreuung von ehrenamtlichen Kräften kümmern kann.
Empfehlung zum Start der Mediathek: Geplant ist ein Tag der offenen Tür nach baulicher Fertigstellung der Mediathek voraussichtlich noch im Juli 2025, zu diesem Zeitpunkt kann die reine Architektur der Mediathek besichtigt werden. An diesem Tag könnten z. B. Interviews mit den Bürgerinnen und Bürgern geführt werden, welche Erwartungen und konkrete Wünsche vorhanden sind. Ein vorzeitiger Umzug des Altbestandes ist nicht geplant, die Eröffnung des Gesamthauses wird erst nach Vollmöblierung, Selektion des Altbestandes nach leihrelevanten Medien und der Aktualisierung der Bestände voraussichtlich nach den Sommerferien erfolgen.
Empfehlung: Die Mediathek in Simmozheim nutzt von Anbeginn die aktuell gängigen technischen Möglichkeiten zur Entlastung des Personals, dies auch zur perspektivischen Personalkostenreduzierung. Dabei ist der Einsatz von Technik nicht nur eine Frage von Kostenreduzierung, sondern bedenkt auch das Risiko, in einigen Jahren keine ausgebildete Kraft mehr gewinnen zu können.
Empfehlung: Mit der konzipierten Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen werden höhere Kosten als bisher geplant anfallen, aber wenn die Mediathek als Bürgerzentrum angenommen werden soll, sind die Investitionen in Technik, Medien und Ausstattung sinnvoll und notwendig.
2. Zielsetzung Angebot und Nutzergruppen
Veränderte Rahmenbedingungen: Der physische Medienbestand am Ort bietet heute nicht mehr die Gewähr für den Zugang zu Informationen und Bildungsangeboten wie zu vergangenen Jahrzehnten, die Rahmenbedingungen für öffentliche Bibliotheken haben sich grundlegend gewandelt. Dieser Tatsache muss jede neue Bibliothekskonzeption Rechnung tragen.
Die Bibliothek versteht sich heute als Dienstleister und Motivator für die Kunden, analoge und digitale Inhalte zu nutzen. Dabei stehen die Medien im Raum nicht mehr im Mittelpunkt, sondern der Raum mit Medien muss mit hoher zielgruppengerechter Ausstattung eine vielversprechende Aufenthaltsqualität bieten. Die Mediathek ist sich der Medienkonkurrenz bewusst und muss ihre Leistungsfähigkeit stets unter Beweis stellen.
Empfehlung: Die neue Mediathek kann zu einem Wohlfühlort für viele werden, zu einem „Dritten Ort“, neben Arbeit und Zuhause. Die angebotenen Medien müssen diesen Rahmenbedingungen entsprechen mit Non Books, digitalen Inhalten (e-books), Fernleihe und evtl. auch mit einer Bibliothek der Dinge. Darüber hinaus sollte geklärt werden, wie weit Räumlichkeiten auch für kreative Tätigkeiten mit einem vertretbaren Schmutzanteil genutzt werden können. Eingerichtet werden könnte ein sogenannter Makerspace. Gruppenaktivitäten funktionieren nicht nur über den gepflegten verbalen Austausch, sondern auch durch das gemeinsame kreative Tun können junge und alte Menschen zusammenwachsen, gerade auch wenn kognitive Einschränkungen vorhanden sind.
Empfehlung: Aufgabe ist es, am Standort zu definieren, was die Simmozheimerinnen und Simmozheimer als „Dritten Ort“ im Bürgerzentrum sehen, erleben möchten und wie weit die Organisation dabei konkret hilft, diese Wünsche umzusetzen. Die Mediathek soll als Plattform für Bürgerinnen und Bürger genutzt werden. Dabei muss geklärt werden, welche Anforderungen Gruppen während des Mediathekbetriebs an die Räumlichkeiten stellen oder wie weit z. B. durch Bücherregale abgeschottete Winkel eine gewisse Privatheit in der Mediathek ermöglichen können.
In der Simmozheimer Mediathek sollen erstens Vergnügen und Bildung durch Medien im Vordergrund stehen und zweitens Räume für kollektive Projekte genutzt werden können. Dabei gibt es keine Untersuchung, wieweit angesichts der Tendenz zur Vereinzelung der zweite Punkt mehr Wunsch als Wirklichkeit ist oder wie viele Impulse notwendig sind, Menschen zur Nutzung der Mediathek zu bewegen und gemeinschaftliche Aktivitäten auszubilden. Es ist den Versuch wert, die klassischen Bibliotheksangebote durch eine Lernarchitektur aus Gruppenräumen, Einzelboxen, PC für Jung und Alt, mit Co-Working-Stationen in separaten Bereichen zu ergänzen. Die Chance besteht, dass die Mediathek sich am Ort neu erfindet, wie dies an vielen Orten im Land gegenwärtig passiert.
Partizipation im Hinblick auf die Konzeption ist in der Startphase durch entsprechende Kommunikationsformate sinnvoll, damit die Ortsgesellschaft ihr Bürgerzentrum mit Mediathek annimmt.
3. Bestandsmanagement Medien
Die Bücherei hat gegenwärtig einen Bestand von 5.600 Medieneinheiten mit jährlich 6.500 Ausleihen. Es existiert keine IT-Struktur, so dass differenzierte Auswertungen nicht möglich sind. Der seit Jahren jährliche Neuanschaffungsetat liegt bei rd. 2.500 €.
84 % der Ausleihen geschehen aus dem Bereich Kinderliteratur. Bei 1.000 Sachbüchern werden nur 4 % pro Jahr ausgeliehen. Die Anzahl der Ausleihen pro Medieneinheit ist mit 1,1 unterdurchschnittlich (Vergleichswerte aus 2022: Rutesheim 3,9; Heimsheim 4,0) und das Ergebnis der bisherigen Platznot (Beschränkung des Medienangebots und der Neuanschaffungen). Der Bestand ist weitgehend auf den Bereich Buch konzentriert, Non Books, Spiele sind nicht in nennenswerter Anzahl vorhanden.
Empfehlung: Aufgabe ist es, vor dem Umzug eine Selektion auf ausleihrelevante Produkte vorzunehmen, der Gesamtbestand muss aktualisiert werden. Eine deutliche Bestandsreduzierung muss erfolgen. Festlegung des Ziel-Medienbestands, der neu anzuschaffenden Medien, der jährlichen Streichquote und des jährlichen Neuanschaffungsbudgets.
a) Zukünftiger Medienbestand
Geplant wird zukünftig mit 6.000 Medieneinheiten, davon werden ca. 5.000 dauerhaft in der Mediathek sein (Rest ausgeliehen).
Die Zusammensetzung der zukünftigen Bestände hängt von der Zusammensetzung der Nutzerinnen und Nutzer ab und sollte in den nächsten Jahren angepasst werden.
Aufgrund der starken bisherigen kinderorientierten Nutzung sollte das zukünftige Bestandsprofil in den nächsten Jahren auf diesen Schwerpunkt eingehen. Im deutschen Buchmarkt (Zahlen aus 2023) verteilen sich die Umsätze auf verschiedene Segmente wie folgt: Belletristik: 35 %, Kinder- und Jugendbücher: 19 %, Ratgeber: 12 %, Sachbuch: 10 %, Schule und Lernen: 10 %, Reiseliteratur: 5 %, Geisteswissenschaften, Kunst, Musik: 3 %, Naturwissenschaften, Medizin, Informatik, Technik: 4 %, Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft: 2 %.
Für die Mediathek wird folgende Verteilung und Konzentration vorgeschlagen: Belletristik 30 % (1.800 Medieneinheiten), Kinderbuch 35 % (2.100 Medieneinheiten), Sachbuch 10 % (600 Medieneinheiten), Ratgeber 10 % (600 Medieneinheiten), Non Book (Spiele etc.) 15 % (900 Medieneinheiten).
Zur Eröffnung sollte der Bestand bei 5.500 Medieneinheiten liegen, die restlichen 500 Einheiten werden im Herbst 2025 mit den Herbstneuerscheinungen angefüllt, so dass Ende des Jahres der Zielwert 6.000 Einheiten erreicht sein wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei erwartetem Ausleihverhalten durchschnittlich 1.000 Medieneinheiten nicht in der Mediathek vorhanden sind, so dass der Bestand in der Mediathek bei ca. 5.000 liegen wird. Die Aufteilung der Medien auf die Stockwerke der neuen Mediathek muss noch im Detail erarbeitet werden.
Zur Bestimmung der Neuanschaffungen werden die aktuellen Bestsellerlisten mit den Top 200 Produkten in den Bereichen Belletristik, Kinderbuch, Sachbuch, Ratgeber und Non Books ausgewertet. Ergänzend werden Bestsellerlisten aus dem Buchhandel vom letzten Jahr hinzugezogen, so dass eine umfassende Grundlage für die Bestimmung der Neubestände vorliegt.
Aufgrund des Neustarts in 2025 hinsichtlich der Bestände wird der Neuanschaffungsetat für die beiden folgenden Jahre auf jeweils 4.500 € (ca. 300 Medien) begrenzt.
b) Selektion Altbestände
Zielsetzung ist es, von dem Altbestand von 5.600 Medieneinheiten etwa die Hälfte nicht mehr den Nutzern der neuen Mediathek zur Verfügung zu stellen. Kriterium für die Selektion: Bestände, die mehr als drei Jahre nicht mehr ausgeliehen wurden oder unansehnlich sind. Zu klären ist, wie viel % davon auf die Bereiche Belletristik, Kinderbuch, Sachbuch und Ratgeber entfallen. Für die beiden folgenden Jahre ist dann eine Streichquote von jeweils ca. 300 Medien vorgesehen.
4. Innengestaltung „Interior Design“
Es gibt grundsätzlich zwei große, sehr unterschiedliche Bibliothekskonzepte, die man vereinfacht so kennzeichnen kann: Modell 1 „Operationssaal“, (weiß, clean, einzelne Holz und Farbakzente, verlangt permanente Makellosigkeit) und Modell 2 „Wohlfühlort“ (bunt, lebendig, Erlebniswelt).
Empfehlung: Wenn die Mediathek als Bürgerzentrum angenommen werden soll, dann hat Modell 2 klare Vorteile, denn die Innengestaltung wird hierbei als variantenreich, zielgruppengerecht und originell empfunden werden. Der Materialmix mit einer Mischung aus Gegenständen bietet die Gewähr dafür, eine stimmungsvolle Atmosphäre zu erreichen. Eine abwechslungsreiche Lichtführung und Lichtintensität, separat nutzbar, trägt wesentlich zu einer Aufenthaltsqualität bei. Wichtig ist es, in der Mediathek Räume einzurichten, die unabhängig von der Medienausleihe eine Einladung aussprechen, längere Zeit dort für Lernen und Unterhaltung zu verbringen.
Ein Wohlfühlfaktor sollte das gesamte Haus bestimmen. Erlebt werden soll ein Bürgerzentrum, das die Besucher begeistert und inspiriert und in dem es Menschen gibt, die unterstützen und weiterhelfen. Erlebt werden soll das Haus als Ganzes, das jenseits der Ausleihe Möglichkeiten des Genusses und der Unterhaltung bereithält.
Um unabhängig von den Öffnungszeiten des Cafés Getränke im Bürgerzentrum zu sich nehmen zu können, wäre zu überlegen, ob ein qualitätvoller Kaffee- und Getränkeautomat zusätzlich in Ebene E 1 aufgestellt werden soll. Evtl. auch einfache Bereitstellung und Abwicklung über die Theke im Café E 0.
Der Entwurf der vorgesehenen Innengestaltung wurde in Zusammenarbeit mit dem federführenden Architekturbüro von einer Innenarchitektin der EKZ erarbeitet und in der Sitzung ausführlich vorgestellt.
5. IT-Struktur
a) „Open Library“ (siehe oben) Zugangssystem, Kameraüberwachung und Lautsprecher, Kopplung mit Beleuchtung
b) Selbstverbuchersystem RFID-Technik (=Radiofrequenzidentifikation, siehe oben)
c) Bibliotheks-Management-Software „OPAC“ zur Bestandsrecherche
d) Onleihe – Ausleihung digitaler Medien (z. B. eBooks)
e) Öffentliches WLAN im Gebäude, ggf. EDV-Arbeitsplätze mit Drucker
6. Regelungen
Ein griffiges Leitbild für das Bürgerzentrum mit Mediathek sowie eine Benutzungs- und Entgeltordnung sind zu erstellen.
II. Vorläufige Kostenermittlung
Die zum jetzigen Zeitpunkt absehbaren Kosten (Schätzung inkl. MwSt.) für die Umsetzung der in Ziffer I. dargestellten betrieblichen Konzeption des Bürgerzentrums mit Mediathek werden nachfolgend aufgeführt.
Innenausstattung (bewegliche Einrichtung) | Einmalige Kosten / € | Jährliche (Folge-) Kosten/€ |
Planungshonorar Innenarchitekt | 8.500 | |
Mediathek: Regale, Bibliotheksmöbel | 82.000 | 1.000 |
Bürgersaal, kleiner Veranstaltungsraum, Mediathek: Tische und Stühle | 73.000 | |
RFID (Selbstverbuchersystem) | 15.000 | 1.000 |
Open Library (Zugangssystem, Kameras, Lautsprecher) | 25.000 | 2.000 |
Medienanschaffung | 48.000 | 4.500 |
EDV-Bibliothekssoftware (Lizenzen, Schulung, Schnittstellen, Onleihe) | 19.000 | 10.500 |
EDV-Hardware | 10.000 | 1.500 |
Zwischensumme 1 | 20.500 | |
Personal | ||
50%-Teilzeitstelle Leitung Mediathek/Bürgerzentrum | 35.000 | |
Reinigungskraft | 6.000 | |
Zwischensumme 2 | 41.000 | |
Summe | 280.500 | 61.500 |
Im Haushaltsplan 2025 und in der Mittelfristigen Finanzplanung sind bislang folgende Mittel für das Bürgerzentrum veranschlagt und aufgrund der vorstehenden Kostenermittlung zu erwarten (zusätzliche Veranschlagung):
Investitionsmaßnahme/Finanzhaushalt: | 5.651.300 € |
Die Veranschlagung beruht auf der Kostenfortschreibung Stand 10/2024 ohne PV-Anlage (separate Kostenstelle).c Bereits enthalten sind insgesamt 140.000 € für die Möblierung der Mediathek und des Bürgersaals; die vorstehende Kostenermittlung sieht hierfür 155.000 € vor. | |
Zusätzliche Investitionskosten (s. einmalige Kosten) | 82.500 € |
Die Medienanschaffung und ein Teil der EDV-Bibliothekssoftware stellen Aufwand dar (Ergebnishaushalt). | |
Summe Investitionsmaßnahme /Finanzhaushalt | 5.733.800 € |
Ergebnishaushalt
Sachkosten pro Jahr | bisher veranschlagt | 10.000 € |
lt. Kostenermittlung | 20.500 € | |
zusätzlicher Aufwand jährlich | 10.500 € |
Zusätzliche Sachkosten werden außerdem entstehen durch den Einsatz von Dienstleistern zur Betreuung der techn. Ausstattung/EDV/
Telekommunikation, die noch nicht beziffert werden können.
einmaliger Aufwand 2025 (Medienanschaffung und ein Teil der EDV-Bibliothekssoftware) | 58.000 € |
Personalkosten pro Jahr | bisher veranschlagt | 41.000 € |
lt. Kostenermittlung | 41.000 € |
Je nach Nutzungskonzept bzw. tatsächlicher Nutzung ist mit Mehrkosten beim Reinigungspersonal zu rechnen.
Jährlicher Mehraufwand bei Abschreibungen aufgrund höherer Investitionskosten | 12.000 € |
Mehraufwand pro Jahr Ergebnishaushalt | 22.500 € |
einmaliger Aufwand in 2025 | 58.000 € |
Nach eingehender Beratung fasste der Gemeinderat bei 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung (Gemeinderat Baral) folgenden Beschluss:
1. Der in dieser Drucksache dargestellten Konzeption und dem Entwurf der Innenausstattung für die neue Mediathek im Bürgerzentrum wird zugestimmt. Von der vorläufigen Kostenermittlung wird Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen zur Ausgestaltung der Mediathek auf dieser Basis umzusetzen.
Der Gemeinderat hat am 24.10.2024 beschlossen, für die Freiwillige Feuerwehr Simmozheim ein Löschgruppenfahrzeug LF10 als Ersatz für das vorhandene LF 8/6 zu beschaffen. Mit der europaweiten Ausschreibung des Fahrzeugs wurde die Agentur Kahle GbR, 74343 Sachsenheim beauftragt.
Die europaweite Ausschreibung erfolgte 14.02.2025 in zwei Losen:
− Los 1 - Fahrgestell mit Aufbau und
− Los 2 - Feuerwehrtechnische Beladung
Bis zum Submissionstermin am 18.03.2025 hatten 13 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Für Los 1 (Fahrgestell mit Aufbau) wurde ein Angebot abgegeben:
− Fa. BAI Sonderfahrzeuge GmbH, 75181 Pforzheim 461.296,36 € brutto
Für Los 2 (Feuerwehrtechnische Beladung) wurden zwei Angebote abgegeben:
− Fa. Barth GmbH & Co.KG, 70736 Fellbach 92.517,74 € brutto
− 2. Bieter 100.226,56 € brutto
Bei der anschließenden Auswertung und Plausibilitätsprüfung der Angebote für Los 1 und Los 2 gab es bei 2 Bietern geringfügige Beanstandungen; alle Angebote konnten aber gewertet werden.
Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Nach sorgfältiger Prüfung und Auswertung, bei der der Preis mit 45 %, die technischen Daten und Eignung mit 40 %, die Lieferzeit mit 10 % und die Folgekosten mit 5 % in die mit der Verwaltung und der Feuerwehr abgestimmte Wertungsmatrix einflossen, ist bei Los 1 das Angebot der Fa. BAI aus Pforzheim das wirtschaftlichste (gemäß § 127 GWB und § 58 (1) VgV) und als einziges auch das preisgünstigste Angebot.
Im Leistungsverzeichnis waren 15 Optionen ausgeschrieben, von denen die Feuerwehr in Abstimmung mit der Verwaltung bei sieben Optionen die zusätzliche Beauftragung zu folgenden Mehrkosten (inkl. Mwst.) empfiehlt:
Nr. 03 | Übernahme Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei Rohbaubesprechung | 2.689,40 € |
Nr. 04 | Übernahme Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei Endabnahme | 2.796,50 € |
Die Rohbaubesprechung und die Endabnahme finden am Aufbau-Fertigungsstandort der Fa. BAI Brescia Antincendi International S.r.I. in Bagnolo Mella / Italien statt.
Nr. 06 | Sonnenblende außen oberhalb Windschutzscheibe | 0,00 € |
Nr. 08 | Türinnenverkleidung abwaschbar | 0,00 € |
Nr. 10 | Luftfederung Hinterachse | 0,00 € |
Nr. 13 | Radmutterschutz | 59,50 € |
Nr. 14 | Fußtaster für Betätigung Sondersignalanlage | 309,40 € |
Es wird empfohlen, den Zuschlag bei Los 1 auf das Angebot der Fa. BAI Sonderfahrzeuge GmbH in 75181 Pforzheim, mit Fahrgestell MAN TGM 15.320 4x2 BL inkl. feuerwehrtechnischem Aufbau, einem Löschwassertank mit 2.000 Liter und einer Feuerlöschkreiselpumpe, zu einem Gesamtpreis von 467.151,16 € (brutto) inkl. der oben genannten Optionen zu erteilen.
Die angegebene Lieferzeit beträgt ca. 112 Wochen (ca. 26 Monate)
Los 2 Beladung
Bei der Wertung des Angebotes Los 2 (feuerwehrtechnische Beladung) war zu 95 % der Angebotspreis und zu 5 % Folgekosten ausschlaggebend.
Nach Prüfung wird empfohlen, den Zuschlag bei Los 2 auf das wirtschaftlichste Angebot (gemäß § 127 GWB und § 58 (1) VgV) der Fa. Barth GmbH & Co.KG Feuerwehrtechnik in 70736 Fellbach zu einem Grundpreis von 92.517,74 € (brutto), zuzüglich der mit der Feuerwehr und der Verwaltung abgestimmten Option (inkl. Mwst.)
Nr. 01 | Einlagerungskosten Beladung bis Fahrzeugfertigstellung 71,40 €/Monat für ca. 26 Monate | 1.856,40 € |
somit zum Gesamtpreis von 94.374,14 € (brutto) zu erteilen.
Der Vergabepreis für das Löschgruppenfahrzeug LF10 inkl. feuerwehrtechnischer Beladung beträgt somit 561.525,30 € (brutto).
Im Haushaltsplan 2025 ist für die Beschaffung des LF10 ein Betrag von 400.000 €, verteilt auf die Haushaltsjahre 2025 - 2027 vorgesehen. Somit ist im Haushaltsplan 2026 noch ein Betrag von rund 162.000 € zusätzlich zu veranschlagen.
Laut Angebot und Vergabeunterlagen ist mit einer 1. Teilzahlung frühestens im Haushaltsjahr 2026 zu rechnen, wenn das Fahrgestell an den Aufbauhersteller ausgeliefert worden ist.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat erteilt den Auftrag zur Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 an die Fa. BAI Sonderfahrzeuge GmbH, 75181 Pforzheim zum Angebotspreis von 467.151,16 € (brutto) inkl. der genannten Optionen.
2. Der Gemeinderat erteilt den Auftrag zur Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung des LF10 an die Fa. Barth GmbH & Co.KG Feuerwehrtechnik, 70736 Fellbach zum Angebotspreis von 94.374,14 € (brutto) inkl. der genannten Option.
Das Biberschwanzziegeldach samt Glockenturmreiter auf dem Dach der alten Aussegnungshalle neben der Dreifaltigkeitskirche ist an verschiedenen Stellen schadhaft und muss punktuell erneuert werden. Dazu muss ein Gerüst aufgestellt und bei Bedarf eine Hebebühne zum Einsatz kommen. In diesem Zuge sollen auch die Dachrinnen mit Ablaufrohren erneuert werden (Ausführung passend in Kupfer).
Die notwendigen Gerüst-, Blech- und Zimmerarbeiten müssen flexibel aufeinander abgestimmt werden, weshalb eine Ausführung aus einer Hand wirtschaftlich sinnvoll und geboten ist, um unnötige Leerlaufzeiten zu vermeiden.
Deshalb hat die Verwaltung bei der örtlichen Zimmerei Baral ein Angebot angefordert, das am 19.02.2025 eingegangen ist. Da erst im Bauablauf ersichtlich wird, welche Arbeiten in welchem Umfang tatsächlich notwendig werden, enthält das Angebot verschiedene Eventualpositionen. Für die Gerüstarbeiten wird mit 4.366,11 € (inkl. MwSt.) gerechnet, für die Blecharbeiten mit 6.167,88 € (inkl. MwSt.). Die Zimmerarbeiten müssen nach Stundenaufwand abgerechnet werden, hier werden überschlägig 90 Stunden mit einem Aufwand von 8.568,00 € (inkl. MwSt.) kalkuliert. Die geschätzten Kosten für die Dachsanierung belaufen sich somit auf insgesamt 19.101,99 € (inkl. MwSt.).
Zum 01.01.2025 ist eine Änderung der VergabeVwV mit einer Erhöhung der Wertgrenzen im Unterschwellenbereich in Kraft getreten. Bei der Vergabe von Bauleistungen können nun Direktaufträge (d.h. ohne weitere Vergleichsangebote einzuholen) bis zu einem Auftragswert von 100.000 € (netto) vergeben werden. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Angebote muss dennoch gewährleistet sein. Im konkreten Fall sind die angebotenen Preise für die Gerüst-, Blech- und Zimmerarbeiten (Stundenaufwand) marktüblich und angemessen.
Es ist zudem vorgesehen, die Fassade der alten Aussegnungshalle neu zu streichen und dafür ein Angebot des Malerbetriebs, der den Turm der Dreifaltigkeitskirche voraussichtlich im April/Mai streichen wird, einzuholen (identische Farbgestaltung). Der Aufwand hierfür wird voraussichtlich innerhalb der Bewirtschaftungsbefugnis des Bürgermeisters liegen und kann dann ebenfalls direkt vergeben werden, sofern die Preise angemessen sind. Für die Malerarbeiten soll das aufgebaute Gerüst mitbenutzt werden, um Kosten zu sparen.
Im Haushalt 2025 sind für die Sanierung der alten Aussegnungshalle 30.000 € eingestellt. Für die Maßnahme wird eine Bezuschussung aus dem Städtebauförderprogramm beantragt.
Nach eingehender Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Auftrag zur Ausführung der Gerüst-, Blech- und Zimmerarbeiten zur Dachsanierung der alten Aussegnungshalle, Schillerstraße 2/1 wird auf Grundlage des Angebots vom 19.02.2025 an die Fa. Zimmerei Treppenbau Baral, Büchelbronn 13, 75397 Simmozheim erteilt.
a) Windkraftanlagen in Simmozheim - Ankündigung eines Beschlussantrags für einen Bürgerentscheid
Der Vorsitzende gab folgende Erklärung ab.
„Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg kann der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, der Entscheidung der Bürger unterstellt wird (Bürgerentscheid).“
Als Bürgermeister der Gemeinde Simmozheim werde ich dem Gemeinderat im Laufe des 2. Halbjahrs 2025 vorschlagen, einen Bürgerentscheid über die Frage durchzuführen, ob die Gemeinde Simmozheim die in ihrem Eigentum stehenden Flächen im Windvorranggebiet WC 4 im Gerechtigkeitswald für die Entwicklung von Windkraftanlagen zur Verfügung stellt.
Hierzu wird die Verwaltung zu gegebener Zeit eine Beschlussvorlage erstellen und in den Gemeinderat einbringen. Als Termin für den Bürgerentscheid werden wir darin den Wahltermin für die Landtagswahl, die voraussichtlich am 08. März 2026 stattfindet, vorschlagen.
Diese Angelegenheit ist für die Gemeinde Simmozheim von großer Bedeutung und bedarf aus meiner Sicht der Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger. Der Bürgerentscheid als ureigener demokratischer Vorgang soll im Vorfeld von einem umfassenden Beteiligungsprozess begleitet werden.“
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.
b) Städtebauförderung für die neue Ortsmitte - Weitere Fördermittel für die Kindertagesstätte
Der Vorsitzende teilte mit, auf Antrag der Gemeinde Simmozheim vom 04.11.2024 habe das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Bescheid vom 01.04.2025 im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ) für die Kita Schillerareal eine weitere Zuwendung in Höhe von 146.000,00 € bewilligt. Außerdem wurde der Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2025 verlängert. Damit stehen für die Kita Schillerareal insgesamt 855.500,00 € an Fördermitteln zur Verfügung.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.
c) Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025
Die Verwaltung berichtete, das Landratsamt Calw habe mit Schreiben vom 02.04.2025 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025 bestätigt, welche der Gemeinderat am 27.02.2025 zusammen mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2025 beschlossen hat. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 3.000.000 € wurde genehmigt.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.
d) Ergebnisse der gemeindeeigenen Photovoltaik-Anlagen
Die Verwaltung präsentierte die Stromerzeugung sowie den Eigenverbrauch der Photovoltaikanlagen der Gemeinde Simmozheim im Jahr 2024. Dabei zeigte sich eine gute Wirtschaftlichkeit der Anlagen auf dem Wasserhochbehälter (Eigenverbrauchsquote 47,84 %) und auf den Betriebsgebäuden der Kläranlage (77,86 %).
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.
e) Übernahme der Verpflegungskosten für die jährliche Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Simmozheim
In der Gemeinderatssitzung am 27.02.2025 wurde von einem Ratsmitglied angeregt, dass die Gemeinde die Verpflegungskosten bei der jährlichen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr übernehmen sollte, die bisher aus der Kameradschaftskasse der Feuerwehr bestritten werden. In Abstimmung mit dem Feuerwehrkommandanten, welcher die Kosten für die diesjährige Hauptversammlung (Speisen und Getränke) mit ca. 1.000,00 € beziffert hat, schlug die Verwaltung deshalb vor, beginnend ab dem Jahr 2025, der Freiwilligen Feuerwehr Simmozheim jährlich einen Pauschalbetrag von 1.000,00 € für die Verpflegungskosten bei der Hauptversammlung zu gewähren. Die Gewährung eines Pauschalbetrages stellt sowohl für die Verwaltung als auch für die Freiwillige Feuerwehr die einfachste Abwicklung dar.
Der Gemeinderat stimmte dieser Vorgehensweise einstimmig zu.
6. Anfragen und Anregungen
- keine -
Die öffentliche Sitzung wurde um 22:30 Uhr beendet.