Für die zwei Bauvorhaben konnte der Gemeinderat die Zustimmung erteilen. Ein Bauvorhaben wurde zur Kenntnis genommen. Bei einer Bauvoranfrage wurde das Einvernehmen für einen späteren Bauantrag erteilt.
Gewährung eines Gesellschafterdarlehens
Die Neckar Netze GmbH & Co. KG (Neckar Netze) ist als die größte kommunale Stromverteilnetzgesellschaft in Baden-Württemberg seit über zehn Jahren erfolgreich tätig. Die Gemeinde Eberdingen ist über die Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG an der Neckar Netze beteiligt. Verschiedene Faktoren lösen nun Investitionen aus und führen dadurch wiederum zu einem entsprechenden Kapitalbedarf. Der Gemeinderat stimmte der Kapitalzuführung durch die Gesellschafter der Neckar Netze GmbH & Co. KG in Höhe von insgesamt 15 Mio. € bei der Neckar Netze GmbH & Co. KG im Jahr 2025 im Grundsatz zu. Zur Realisierung der Kapitalzuführung gewährte die Gemeinde Eberdingen ein Gesellschafterdarlehen an die Neckar Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG i. H. v. 130.509,82 € unter dem Vorbehalt einer wirtschaftlich angemessenen Verzinsung.
- Zustimmung zu einer zusätzlichen Stelle im Bauhof
Zur Erfüllung der stetig wachsenden Aufgaben des Gemeindebauhofs, insbesondere im Bereich der Anlagenunterhaltung/Grünflächenpflege, aber auch zur Bewältigung aller anderen Tätigkeiten wie Reinigungs- und Unterhaltungsarbeiten, Winterdienst etc. ist die Einstellung eines weiteren Mitarbeiters bzw. Mitarbeiterin unumgänglich. Der Gemeinderat stimmte der Schaffung einer weiteren Stelle im Bauhof zu. Der Stellenplan wird entsprechend fortgeschrieben.
Beschluss über die Benutzungs- und Gebührensatzung
Das Lehrschwimmbecken im Ortsteil Nussdorf ist eine wichtige Einrichtung für den Schwimmunterricht, die Gesundheitsförderung und das Freizeitangebot für die Bevölkerung. Die derzeit geltenden Benutzungsentgelte wurden zuletzt im Jahr 2017 angepasst. Seitdem sind die Betriebskosten und subsequenterweise der Abmangel der Einrichtung kontinuierlich gestiegen. In Anbetracht des strukturell defizitären Gemeindehaushalts ist eine Entgeltanpassung aus gemeindewirtschaftsrechtlicher Sicht geboten. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zu den Betriebskosten und der Gebührenkalkulation des Lehrschwimmbeckens Nussdorf zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschloss die in Anlage 1 enthaltene Benutzungs- und Gebührensatzung für das Lehrschwimmbecken Nussdorf zum 01.09.2025.
Seitens der Einwohner wurden keine Anliegen vorgetragen.
Aus der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung gab Bürgermeister Willing bekannt, dass der Gemeinderat über eine Personalangelegenheit zu entscheiden hatte. Er teilte ferner mit, dass die Gemeinde Eberdingen den Haushaltserlass vom Landratsamt Ludwigsburg erhalten habe und dass das Landratsamt dem Haushalt der Gemeinde Eberdingen zugestimmt habe. Im Haushaltserlass wies das Landratsamt Ludwigsburg ausdrücklich und eindringlich darauf hin, dass die Gemeinde Eberdingen ihre Sparbemühungen intensivieren müsse.
Es wurde mitgeteilt, dass beim Kindernest eine provisorische Gerüsttreppe angebracht werden musste, da die zuständige untere Baurechtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren den zweiten Flucht- und Rettungsweg nicht geprüft hatte. Die Gemeinde sucht nun eine dauerhafte Lösung für den zweiten Flucht- und Rettungsweg. Auf Wunsch des Gemeinderats wird die Gemeinde die mögliche Teilnahme am Programm KiTaFlex prüfen.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderats zum aktuellen Verfahrensstand in Sachen Norma-Markt Nussdorf teilte die Verwaltung mit, dass der Vorhabenträger auf Wunsch der zuständigen Fachbehörden um Nachbesserung seines Standortgutachtens ersucht wurde. Dieses liegt noch nicht vor.
Bürgermeister Willing gab die Versetzung des Amtsleiters des Kämmerei- und Personalamtes, Herr Oliver Weth, bekannt. Er würdigte sein Wirken, bedankte sich für seine Arbeit und wünschte ihm viel Erfolg an seiner neuen Wirkungsstätte.
Bürgermeisteramt Eberdingen