Häufig werden Mitglieder von Vorstand und Stiftungsrat gefragt: „Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung?“
Hier sind unsere Antworten:
Spenden in Form von Geld- und Sachspenden fließen unmittelbar und in vollem Umfang den Satzungszwecken der Bürgerstiftung zu – zum Beispiel die finanzielle Förderung von gemeinnützigen Projekten. Zustiftungen fließen entweder in das allgemeine Stiftungskapital ein oder werden als Stiftungsfonds verwaltet. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Stiftung werden aus Zustiftungen und Stiftungsfonds nur die Erträge ausgeschüttet. Entscheiden Sie selbst, welchen Charakter Ihre Zuwendung haben soll.
Für Ihre Spende erhalten Sie eine abzugsfähige Steuerbescheinigung. Bitte geben Sie hierzu auf der Überweisung neben dem Projektnamen auch Ihre Anschrift an. Gerne nennen wir Sie – falls Sie es wünschen – als Spender*in namentlich in unseren Veröffentlichungen.
Sie haben weitere Fragen? Dann bitte einfach bei uns anrufen. Wir freuen uns auf Sie! (Jürgen Brune)