Stadtverwaltung Adelsheim
74740 Adelsheim
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Stadt Adelsheim Neckar-Odenwald-Kreis

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Sondergebiet Pflegeheim Rittersbrunnenstraße“, Stadtteil Adelsheim und Erlass örtlicher Bauvorschriften...

Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Sondergebiet Pflegeheim Rittersbrunnenstraße“, Stadtteil Adelsheim und Erlass örtlicher Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan
Der Gemeinderat der Stadt Adelsheim hat am 24.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Pflegeheim Rittersbrunnenstraße“ im Stadtteil Adelsheim und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Ziele und Zwecke der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Sondergebiet „Pflegeheim“ zu schaffen. Mit der demografischen Entwicklung in den letzten Jahren ist eine Zunahme der älteren und ein gleichzeitiger Rückgang der jüngeren Bevölkerung entstanden. Aufgrund der wachsenden Nachfrage nach dringend benötigtem
altersgerechten Wohnraum und Pflegeplätzen möchte die Stadt hierzu eine Baufläche für ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Pflegeheim ausweisen.
Die Stadt steht in Kontakt mit einem Investor, der die Errichtung des Pflegeheims plant.
Durch den Bau des Pflegeheims wird der Bedarf an pflegegerechtem Wohnraum in zentraler Lage deutlich verbessert.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen

Zum Bebauungsplan „Sondergebiet Pflegeheim Rittersbrunnenstraße“, Stadtteil Adelsheim sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:
• Begründung zum Bebauungsplan
• Umweltbericht als gesonderter Teil der o.g. Begründung mit folgenden Inhalten:
o Umweltrelevante Angaben zum Standort
o Bedarf an Grund und Boden
o Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen
o Auswirkungen auf das Klima und Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber dem Klimawandel
o Betroffene umweltbezogener Pläne
o Bestandsaufnahme mit Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes der Gebiete.
Insbesondere Relief, Fläche, Geologie und Boden mit Bodenfunktion, Grundwasser/Oberflächengewässer, Klima und Lufthygiene, Tierarten und Pflanzenarten, Landschaftsbild, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und Sachgüter
o Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
o Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und die Umweltauswirkungen.
Insbesondere Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Wirkungsgefüge zwischen biotischen und abiotischen Faktoren, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch seine
Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, Kultur und sonstige Sachgüter, Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern
o Betroffenheit von Schutzgebieten
o Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich von erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen
• Fachbeitrag Artenschutz
• Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung
• Schallimmissionsprognose
Die erforderlichen Umweltunterlagen wurden vom Umweltingenieurbüro Wagner + Simon aus Mosbach erstellt. Die Bebauungsplanunterlagen wurden vom Ingenieurbüro Sack & Partner aus Adelsheim ausgearbeitet. Die Schallimmissionsprognose wurde vom Ingenieurbüro Wölfel Engineering GmbH & Co. KG aus Höchberg erstellt.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Bebauungsplanentwurf vom 24.03.2025 mit Planzeichnung, schriftlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie Begründung Teil 1, Begründung Teil 2: Umweltbericht, Fachbeitrag Artenschutz und dem Grünordnerischen Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung sowie Schallimmissionsprognose werden vom
vom 31.03. bis einschließlich 05.05.2025.
unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Stadt Adelsheim veröffentlicht:
www.adelsheim.de/bekanntmachungen-satzungen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter diesem Link eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Bebauungsplanunterlagen während des oben genannten Zeitraums eingesehen werden:
im Rathaus der Stadt Adelsheim, Marktstraße 7, 74740 Adelsheim, Flur im 2. OG,
zu folgenden Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch jeweils von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
oder nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06291/620025 oder per E-Mail:
baurecht@adelsheim.de
Während der öffentlichen Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Adelsheim eingereicht werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden:
per Mail an baurecht@adelsheim.de, mit der Bitte um Angabe von Namen und Anschrift.
Alternativ können die Stellungnahmen auf folgenden Wegen abgegeben werden:
- schriftlich an die Stadt Adelsheim, Marktstraße 7, 74740 Adelsheim mit der Bitte um Angabe von Namen und Anschrift
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus Adelsheim nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 06291/620025 oder per E-Mail: baurecht@adelsheim.de
Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und sofern deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf der Stellungnahme eindeutig zu vermerken.
Adelsheim, 25.03.2025
Wolfram Bernhardt
Bürgermeister

Erscheinung
Bauländer Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2025

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