In der Gemeinderatssitzung Ende Januar stand wieder ein bedeutendes Thema der nachhaltigen Energiegewinnung auf der Tagesordnung:
Der Gemeinderat sollte Folgendes beschließen:
1. die Einrichtung des vorgeschlagenen Förderprogramms „Parkplatzüberdachung mit Photovoltaik“
2. die Änderung der Förderrichtlinie „Photovoltaik auf Nichtwohngebäuden“ sowie
3. die hierfür notwendigen Mittel aus dem vorhandenen Haushaltsbudget der Solarinitiative zur Verfügung zu stellen.
Stellungnahme der SPD-Fraktion zu Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) über Parkplätzen:
Mit der fortschreitenden Energiewende und dem Ziel der Klimaneutralität stehen innovative Lösungen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Vordergrund. PV-Anlagen auf Parkplätzen bieten eine kluge Möglichkeit, bereits versiegelte Flächen effizient zu nutzen, Strom zu erzeugen und gleichzeitig weitere Vorteile zu schaffen.
Das neue städtische Förderprogramm soll neben der vom Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg verordneten PV-Pflicht bei der Neuerrichtung von großen Parkplätzen (mehr als 35 Stellplätze) Anreize für eine freiwillige Überdachung bestehender Parkplätze zu schaffen.
Vorteile von PV-Anlagen über Parkplätzen
·Optimierte Flächennutzung: Bereits bestehende Parkplätze werden sinnvoll genutzt, ohne zusätzliche Flächen zu beanspruchen. Dies verringert den Bedarf an unversiegelten Flächen.
· Schatten und Schutz:Die Überdachung durch PV-Module bietet Schutz vor Überhitzung für Fahrzeuge und reduziert den Hitzestau auf versiegelten Flächen.
· Beitrag zur Energiewende:Solche Anlagen fördern die Klimaneutralität, indem sie CO2-neutrale Energie erzeugen.
Potenzial und Förderung
· Förderungen, wie die im EEG 2023 genannten 7 ct/kWh, unterstützen solche Projekte. In Baden-Württemberg existiert bereits eine Pflicht zur PV-Überdachung bei der Errichtung neuer großer Parkplätze seit 1. Januar 2022. Ab einer Größe von 35 Stellplätzen greift die Photovoltaik-Pflicht beim Neubau von Parkplätzen. Eine städtische Förderung dieser Plätze ist damit ausgeschlossen.
· Mit einer attraktiven Fördersumme von 500 Euro/kWp ist es speziell auf vorhandene Parkflächen ohne bestehende Überdachungen ausgerichtet.
· Gefördert werden PV-Anlagen zur Erzeugung von Strom auf neu errichteten Parkplatzüberdachungen über bereits versiegelten Parkflächen im Gewerbebereich.
· Die Fördersumme ist bei 20.000 Euro pro Antragssteller gedeckelt, sodass damit bis zu 40 kWp gefördert werden können. Bei einer angenommenen Fläche von 11,5 bis 15 Quadratmeter pro Stellplatz können dadurch Anlagen mit etwa 16 Stellplätzen komplett mit Photovoltaik unter Zuhilfenahme der Förderung belegt werden.
· Die Förderung für PV-Anlagen auf Nichtwohngebäuden soll in diesem Zuge ebenfalls erhöht werden. So soll die Fördersumme an das neue Förderprogramm angepasst und die Attraktivität erhöht werden.
Beispiel eines erfolgreichen Projekts
· Deutschland: Der Supermarkt in Schwabach kombiniert PV auf Dächern und Parkplatzüberdachungen. Baden-Württemberg unterstützt umfassende Berechnungen und Projekte.
Herausforderungen und Zukunftsperspektiven
Es gilt, technische und rechtliche Anforderungen zu berücksichtigen, etwa um sicherzustellen, dass die Funktionalität der Parkplätze nicht eingeschränkt wird. Mit der fortschreitenden Energiewende werden PV-Anlagen über Parkplätzen an Relevanz gewinnen.
Fazit
PV-Anlagen über Parkplätzen bieten eine vielversprechende Möglichkeit, erneuerbare Energien auszubauen und bestehende Flächen nachhaltig zu nutzen. Die SPD-Fraktion unterstützt den Ausbau solcher Anlagen, um gemeinsam die Klimaziele zu erreichen und unser Walldorf nachhaltiger zu gestalten. Daher haben wir geschlossen für das Förderprogramm gestimmt.
Grundsätzlich
Die Angemessenheit muss aber beachtet werden. Eine Überdachung des Lindenplatzes (der Parkplatz vor Lidl) zum Beispiel können wir uns aus städtebaulichen Gründen nicht vorstellen.
Lorenz Kachler