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Bebauungsplan „Sondergebiet Energiegewinnung Photovoltaik“, Solarpark Ilgenberg, Gemarkung Höchstberg - Kenntnisnahme und Beschluss der Abwägungsvorschläge...

Bebauungsplan „Sondergebiet Energiegewinnung Photovoltaik“, Solarpark Ilgenberg, Gemarkung Höchstberg
- Kenntnisnahme und Beschluss der Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden aus der frühzeitigen Beteiligung
- Billigung des Planentwurfs und Freigabe zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Gundelsheim hat am 26.2.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Energiegewinnung Photovoltaik“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung, jeweils vom 12.2.2025.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die Grundstücke mit den Flurstücknummern 2803/2, 2803/3, 2803/5, 2803/7, 2803/8, 2803/9, 2803/10 sowie 2803/11.
Maßgebend ist der nachfolgend dargestellte Abgrenzungsplan des Büro KMB:


Die ENERPARC AG beabsichtigt, in Gundelsheim (Gemarkung Höchstberg) einen Solarpark für eine Photovoltaikfreiflächenanlage zu errichten. Die hierfür erforderlichen Flächen hat das Unternehmen bereits gesichert. Ein Netzverknüpfungspunkt wurde beantragt. Die Planung umfasst eine Fläche von ca. 8,6 ha. Das Plangebiet befindet sich südlich des Ortsteils Höchstberg. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und die Satzung der örtlichen Bauvorschriften können jeweils in der Fassung vom 12.2.2025 in der Zeit vom 24.3.2025 bis einschließlich 30.4.2025 auf der Homepage der Stadt Gundelsheim unter www.gundelsheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitplaene/aktuelle-verfahren abgerufen werden. Zusätzlich können die Unterlagen während der üblichen Dienststunden bei der Stadt Gundelsheim, Tiefenbacher Straße 16, 74831 Gundelsheim, Zimmer 008 eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Ebenfalls liegen folgende umweltbezogenen Informationen zur Verfügung:
• Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c, inklusive Umweltprüfung mit integriertem Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung:
- Bewertung der Schutzgüter Mensch, Flora/Fauna, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter
- Grünordnerisches Konzept
- Konfliktanalyse der Umweltauswirkungen
- Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung nach § 14 BNatSchG
- Maßnahmenkonzept
- Grünordnerische Festsetzungen
- Bestands- und Konfliktplan sowie ein Maßnahmenplan zum Plangebiet
• Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR (2.2.2023)
- Artenschutzrechtliche Grundlagen
- Bestandserfassung
- Tabellarische Maßnahmenübersicht
• Natura 2000-Vorpüfung, Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR (25.9.2023)
- Lebensraumtypen und Lebensstätten
- Abschätzung möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungs- und Entwicklungsziele
- Gesamtfazit
- Formblätter
• Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept, Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR (11.2.2025)
- Nachgewiesene Artengruppen und entsprechende Maßnahmen
- Zeitplan
• Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung:
- Regierungspräsidium Stuttgart: Raumordnung, Kompetenzzentrum Energie, Landwirtschaft, Landesamt für Denkmalpflege
- Regierungspräsidium Freiburg: Geotechnik, Boden, mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz
- Regionalverband Heilbronn-Franken
- Landratsamt Heilbronn: Natur- und Artenschutz, Landwirtschaft, Bodenschutz, oberirdische Gewässer/Hochwasserschutz, Grundwasser, Abwasser, Immissionsschutz und Gewerbe, Forst
- BUND, NABU, LNV
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch unter der E-Mail-Adresse Christin.Bergdolt@gundelsheim.de, bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, bei der Stadt Gundelsheim unter oben genannter Adresse, abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. (§ 4a Abs. 5 BauGB)
Gundelsheim, 20.3.2025
Heike Schokatz, Bürgermeisterin

Erscheinung
Gundelsheimer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 12/2025

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