Stadtverwaltung Neckarsulm
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Stadt Neckarsulm bittet um Mithilfe

Vorschläge für Naturdenkmale gesucht Die Erhaltung von Natur und Landschaft hat in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen....
Der Wallnussbaum am Hungerberg gehört zu den geschützten Naturdenkmalen in Neckarsulm. Um die Liste der geschützten Objekte zu überprüfen, können Einwohner bis 15. Januar 2025 mögliche weitere Naturdenkmale vorschlagen.
Der Wallnussbaum am Hungerberg gehört zu den geschützten Naturdenkmalen in Neckarsulm. Um die Liste der geschützten Objekte zu überprüfen, können Einwohner bis 15. Januar 2025 mögliche weitere Naturdenkmale vorschlagen.Foto: Stadt Neckarsulm

Vorschläge für Naturdenkmale gesucht

Die Erhaltung von Natur und Landschaft hat in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen. Um Naturdenkmale zu schützen, wurde 1986 die erste Naturdenkmal-Verordnung im Landkreis Heilbronn erlassen. In Neckarsulm sind Naturdenkmale per Rechtsverordnung geschützt. Um diese Rechtsverordnung fortzuschreiben, wird die Liste der geschützten Naturdenkmale aktuell überprüft. Hierbei bittet die Stadt Neckarsulm die Bevölkerung um Mithilfe: Vom 18. Juli 2024 bis zum 15. Januar 2025 können Einwohnerinnen und Einwohner eigene Vorschläge für mögliche neue Naturdenkmale im Stadtgebiet (einschließlich der Ortsteile Obereisesheim und Dahenfeld) bei der Stadt einreichen.

Zeitgleich ruft der Landkreis Heilbronn die Einwohnerinnen und Einwohner zur Mithilfe auf, um die Naturdenkmale in eigener Zuständigkeit zu erfassen und den Schutzstatus zu überprüfen.

Kleines Schild mit großer Wirkung

Ein Naturdenkmal ist eines der wichtigsten Instrumente zur Sicherung der biologischen Vielfalt. Die geschützten Biotope oder Einzelobjekte werden unter Schutz gestellt und durch ein dreieckiges Schild mit grünem Rahmen und dem Schriftzug „Naturdenkmal“ und einem fliegenden Seeadler gekennzeichnet. Als Kriterien, die zur Ausweisung eines Naturdenkmales führen können, gelten Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Objektes, aber auch wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landesgeschichtliche Gründe. Neben Bäumen können beispielsweise auch Feuchtgebiete, imposante Felsenformationen oder Biotopkomplexe infrage kommen. Entsprechend gekennzeichnete und geschützte Objekte dürfen weder beschädigt noch zerstört werden.

In Neckarsulm stehen derzeit acht Naturdenkmale unter Schutz, darunter Einzelbäume, die das Orts- und Landschaftsbild prägen, sowie die Weinberg-Trockenmauern am Scheuerberg.

Info: Vorschläge für mögliche weitere Naturdenkmale können über das Formular auf der städtischen Homepage unter www.neckarsulm.de / Unsere Stadt / Zukunft gestalten / Klima & Umwelt / Natur & Landschaft eingereichtwerden. Neben der Beschreibung des eingereichten Vorschlags sowie Angaben zum Standort können auch Fotos hochgeladen werden.

Kontakt: Bei Fragen können sich Einwohner an die zuständige Mitarbeiterin der Stadt Neckarsulm, Ulrike Lorenz, E-Mail: ulrike.lorenz@neckarsulm.de, Tel.07132/35-2123 wenden.

Erscheinung
Neckarsulm Journal
Ausgabe 39/2024

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Neckarsulm

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Panorama
von Stadtverwaltung Neckarsulm
26.09.2024
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