Durch Balkonkraftwerke können Haushalte, die über kein eigenes Dach verfügen, einen Beitrag zum Klimaschutz vor Ort leisten und sich gleichzeitig ein bisschen unabhängiger von Energiepreissteigerungen machen.
- Aufstellungsort
- Adresse
- Bankverbindung
- Folgende Unterlagen beifügen: Rechnung, Bild der Anlage und Konformitätsbestätigung
- Antrag an: solar@suessen.de senden.
- Fragen zur Förderung können ebenfalls unter dieser E-Mail-Adresse gestellt werden
Was wird gefördert? Stecker-Solargeräte bzw. Balkonkraftwerke gemäß der Definition der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Bezuschusste Geräte müssen auf Süßener Gemarkung betrieben werden.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen des privaten Rechts, die Mieter oder Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder eines Einfamilienhauses auf Süßener Gemarkung sind.
Pro Haushalt kann nur ein Förderantrag gestellt werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bei 50 Euro pro Balkonkraftwerk liegt.
Für das Jahr 2025 stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt 2.500 Euro zur Verfügung. Die Förderung wird nach Eingangsdatum des Förderantrags ausbezahlt. Ist die Fördersumme ausgeschöpft, besteht kein Rechtsanspruch auf eine weitere Förderung seitens der Stadt Süßen.
Es werden nur Geräte gefördert, die über einen Nachweis in Form einer Eigenerklärung/Konformitätserklärung des Herstellers bzw. Verkäufers über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung, Netzanschlussnorm 4105, DGS-Sicherheitsstandard) verfügen.
Förderungsfähig sind Geräte, die ab dem 01.01.2025 (Rechnungsdatum) angeschafft und installiert wurden.